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   BayObLG, 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86   

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BayObLG, 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86 (https://dejure.org/1986,3050)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86 (https://dejure.org/1986,3050)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1986 - BReg. 2 Z 19/86 (https://dejure.org/1986,3050)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 697
  • DNotZ 1986, 496
  • Rpfleger 1986, 217
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 119/85

    Vormerkung zur Sicherung eines Wohnungsrechts an einem vom Berechtigten

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86
    B. § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB (Vormerkung zur Sicherung eines Wohnungsrechts an einem vom Berechtigten auszuwählenDie vertragliche Verpflichtung, auf Verlangen ein Wohnungsrecht an einem Raum zu bestellen, kann durch Vormerkung gesichert werden, auch wenn der Berechtigte befugt sein soll, den Raum selbst auszuwählen. BayObLG, Beschluß vom 19.12.1985 - BReg. 2 Z 119/85 - mitgeteilt von E. Karmasin, Richter am BayObLG und Notar Dr. Klaus Hoffmann, Amberg Aus dem Tatbestand: Das Verfahren betrifft die Frage, ob die Verpflichtung, "auf Verlangen" ein Wohnungsrecht an einem Raum in einem Anwesen zu bestellen, durch Vormerkung gesichert werden kann, wenn der Berechtigte befugt sein soll, den Raum selbst auszuwählen. Mit notariellem Vertrag überließ die Beteiligte zu 1 ihren Grundbesitz ihrem Sohn (Beteiligter zu 2).
  • BayObLG, 13.10.1982 - BReg. 2 Z 80/82

    Zur Verfügungsberechtigung über Grundstücke im DDR-Westvermögen

    Auszug aus BayObLG, 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86
    Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1967, 408/410; 1976, 289/292; 1982, 348/351) nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst.
  • BayObLG, 30.11.1976 - BReg. 2 Z 69/75
    Auszug aus BayObLG, 18.02.1986 - BReg. 2 Z 19/86
    Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1967, 408/410; 1976, 289/292; 1982, 348/351) nur das in ihr angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst.
  • BGH, 20.09.2011 - II ZB 17/10

    Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils unter einer aufschiebenden Bedingung:

    cc) Aus der Praxis im Grundbuchrecht, die die Eintragung von Verfügungsbeschränkungen, auch der durch § 161 Abs. 1 BGB bewirkten, zulässt, denen gegenüber gutgläubiger Erwerb nach § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB möglich ist (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1986, 697; Preuß, ZGR 2008, 676, 692; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, aaO, § 16 Rn. 29; Staudinger/Gursky, BGB, Neubearbeitung 2008, § 892 Rn. 243; MünchKommBGB/Westermann, aaO, § 161 Rn. 21; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 892 Rn. 17), ergibt sich nichts anderes.
  • OLG München, 28.06.2017 - 34 Wx 421/16

    Sicherung eines bedingten Rückübertragungsanspruchs im Grundbuch bei einer

    Fehlt dieser Zusatz, ist das Grundbuch unrichtig (BayObLG DNotZ 1986, 496).

    bb) Ein solcher Vermerk kann, entgegen der Rechtsansicht des Grundbuchamts, im Grundbuch bei der Vormerkung eingetragen werden (vgl. BayObLG DNotZ 1986, 496; Thüringer Oberlandesgericht Beschluss vom 31.03.2014 - 3 W 82/14 -, juris Rn. 7).

    Es soll nämlich nicht eingetragen werden, dass infolge der Abtretung der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch schon übergegangen ist, sondern - in Form eines entsprechenden Vermerks - die Tatsache, dass eine bedingte Abtretung stattgefunden hat (vgl. BayObLG DNotZ 1986, 496).

  • OLG München, 22.09.2017 - 34 Wx 68/17

    Änderungen der Rechte am Grundstück

    Die aufschiebend bedingte und befristete Abtretung eines durch Vormerkung gesicherten Anspruchs ist im Grundbuch durch einen entsprechenden Vermerk zu verlautbaren (vgl. Senat vom 28.6.2017, 34 Wx 421/16 in juris; BayObLG DNotZ 1986, 496; KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 7 der Einleitung Rn. 36).
  • OLG Hamm, 01.07.2016 - 15 W 112/16

    Zulässigkeit der Eintragung eines Vermerks über die aufschiebend bedingte

    Letzteres entspricht der einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 697; OLG München RNotZ 2011, 420; Thür. OLG, Beschluss vom 31.03.2014 -3 W 82/14-, zitiert nach juris) und der ganz herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. etwa Staudinger/Bork, BGB, Stand 2015, § 161 Rdn.15; juris/PK-Armgardt, BGB, 7. Aufl. 2014, § 161 BGB Rdn. 17; .Armbrüster in: Erman BGB, 14.Aufl., § 161 Rdn.6; Demharter, GBO, 27.Aufl., Anh. zu § 44 Rdn.90f).
  • OLG München, 10.02.2011 - 34 Wx 37/11

    Grundbucheintragung: Zustimmung der Zessionare zur Löschung eines durch

    Ohne die Verlautbarung der aufschiebend bedingten Abtretung ist das Grundbuch insofern unrichtig (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 697).
  • OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09

    Auflösend bedingte Übertragung eines GbR-Anteils im Grundbuch eintragungsfähig

    Bereits vor der Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit, insbesondere Grundbuchfähigkeit, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts war anerkannt, dass die durch eine aufschiebend bedingte Rückabtretung bewirkte Verfügungsbeschränkung hinsichtlich eines Anteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ins Grundbuch eingetragen werden kann (LG Zwickau DNotZ 2003, 131 mit. zust. Anm. Demharter; Bork in Staudinger, BGB, 2003, § 151 Rn. 15 m.Nw.; bereits RGZ 76, 89; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth MittBayNot 1982, 21; BayObLG Rpfleger 1994, 343; BayObLG NJW-RR 1986, 697).
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