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   OLG Schleswig, 22.12.1986 - 9 W 32/85   

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OLG Schleswig, 22.12.1986 - 9 W 32/85 (https://dejure.org/1986,9640)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.12.1986 - 9 W 32/85 (https://dejure.org/1986,9640)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Dezember 1986 - 9 W 32/85 (https://dejure.org/1986,9640)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1987, 383
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 17.08.2012 - 15 W 383/11

    Überprüfung einer für vollstreckbar erklärten notariellen Kostenrechnung

    In der Rechtsprechung ist einhellig anerkannt, dass es sich bei dem Verfahren nach § 156 KostO um eine sog. echte Streitsache der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, in der eine formell rechtskräftige Entscheidung auch in materielle Rechtskraft erwächst (KG DNotZ 1963, 346; OLG Schleswig DNotZ 1987, 383; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 18. Aufl., § 156 Rdnr. 109; Rohs/Wedewer, KostO, § 156 Rdnr. 97).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 20 W 79/18

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung im Notarkostenverfahren

    Es entspricht jedoch weitgehend einhelliger Auffassung, dass wegen der sachlichen Rechtskraftwirkung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung im Notarkostenverfahren keine Möglichkeit mehr besteht, den Gebührenanspruch des Notars in einem zweiten Verfahren wiederholt einer gerichtlichen Entscheidung zu unterbreiten (vgl. hierzu die Nachweise bei Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand Nov. 2017, §§ 127-130 Rz. 88; Wudy in Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar, 2. Aufl., § 128 Rz. 155 ff.; OLG Hamm FGPrax 2012, 267; OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 154; OLG Schleswig DNotZ 1987, 383).
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