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   BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86   

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https://dejure.org/1986,1413
BayObLG, 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86 (https://dejure.org/1986,1413)
BayObLG, Entscheidung vom 17.04.1986 - BReg. 2 Z 1/86 (https://dejure.org/1986,1413)
BayObLG, Entscheidung vom 17. April 1986 - BReg. 2 Z 1/86 (https://dejure.org/1986,1413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsantrag; Unrichtigkeit; Grundbuch; Zurückweisung; Ermittlungspflicht; Erlaß; Zwischenverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 18 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 893
  • DNotZ 1987, 98
  • FamRZ 1986, 809
  • Rpfleger 1986, 294
  • Rpfleger 1986, 369
  • BayObLGZ 1986, 81
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OLG München, 30.11.2015 - 34 Wx 364/15

    Anwendbares ausländisches Recht

    b) Überdies wäre es grundbuchverfahrensrechtlich aber auch nicht zulässig, bei bloßen Zweifeln darüber, ob das ausländische Recht die Eintragung von Eheleuten zu Bruchteilen erlaubt, die Eintragung von der vorherigen Aufklärung zum maßgeblichen ausländischen Recht abhängig zu machen (BayObLGZ 1986, 81; 1992, 85; Senat vom 22.1.2013, 34 Wx 413/12 = MittBayNot 2013, 404; Demharter § 33 Rn. 28; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3421; Böhringer BWNotZ 2001, 133).

    c) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1986, 81; 1992, 85; BayObLG MittBayNot 2001, 221 mit Anm. Riering) kann die Eintragung eines Ehepaars als Bruchteilseigentümer - wie hier beantragt - nicht deshalb abgelehnt werden, weil das für sie geltende Ehegüterrecht Gesamthandseigentum vorsieht; vielmehr ist im Einzelfall konkret nachzuweisen, dass auch eine vorzeitige (Teil-) Auseinandersetzung der Ehegatten und Begründung von Miteigentum nicht möglich ist.

  • KG, 25.09.2012 - 1 W 270/12

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Vorlage eines inländischen Erbscheins

    Das Verfahren vor dem deutschen Grundbuchamt richtet sich auch bei Auslandsberührung stets nach deutschem Recht - lex fori - (Senat, Beschluss vom 22. Mai 2012 - 1 W 163/11 - juris; BayObLG, DNotZ 1987, 98, 99).
  • OLG München, 16.09.2019 - 34 Wx 445/18

    Grundbuchamt obliegt abstrakte Prüfungspflicht der Genehmigungsfähigkeit

    Ein Hindernis für eine beantragte Eintragung kann jedoch nicht schon angenommen werden, wenn sie möglicherweise mit der wahren Rechtslage nicht übereinstimmt (BayObLGZ 1986, 81; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 209a).
  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

    Auch wenn das Grundbuchamt nicht gehalten ist, sehenden Auges dabei mitzuwirken, daß das Grundbuch durch eine Eintragung unrichtig wird (vgl. BGHZ 35, 135 [139 f.]; BayObLGZ 1954, 286 [292]; BayObLGZ 1986, ; Demharter, a.a.O., Rdn. 41), darf es die beantragte Eintragung im Fall des ordnungsgemäßen urkundlichen Nachweises der Eintragungsvoraussetzungen nicht schon ablehnen, wenn es nur Zweifel hat, ob sie mit der wahren Rechtslage übereinstimmt; in einem solchen Fall setzt die Ablehnung der Eintragung vielmehr voraus, daß das Grundbuchamt aufgrund feststehender Tatsachen die sichere Überzeugung gewinnt, daß die Eintragung zur Unrichtigkeit führen würde (vgl. BayObLGZ 1981, 110 [112]; BayObLGZ 1986, 81 [85]; Demharter, a.a.O., Rdn. 41).

    Dies gilt aber nur, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nachgewiesen sind, nicht dagegen, wenn gerade daran Zweifel bestehen (vgl. BayObLGZ 1986, 81 [85]; BayObLG NJW-RR 1988, 592 [593]; Demharter, a.a.O.).

  • OLG Oldenburg, 11.02.2019 - 12 W 143/17

    Grundbucheintragung: Grundbuchrechtlicher Hinweis bei Eintragung des

    Besonderer diesbezüglicher Nachforschungen, die dem Grundbuchamt nach übereinstimmender Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung verwehrt sind (vgl. BayObLGZ 1986, 81, RN 13; OLG München, Rpfleger 2013, 385, RN 16; OLG Düsseldorf, FGPrax 2000, 5, RN 21; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 530, RN 19; jw.
  • OLG München, 16.02.2009 - 34 Wx 95/08

    Grundbuchverfahren: Eintragung von Eheleuten, die im gesetzlichen Güterstand nach

    Besteht nach dem aufgrund der gemachten Angaben und des sonstigen Kenntnisstandes des Grundbuchamts anwendbaren Recht die nicht nur theoretische Möglichkeit, dass ein Ehegatte Alleineigentum erwerben kann, hat das Grundbuchamt die Eintragung vorzunehmen (BayObLGZ 1986, 81; 1992, 85).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2016 - 20 W 112/16

    Anforderungen an Zwischenverfügung im Grundbuchverfahren

    Auch in diesem Falle dürfte die bloße Möglichkeit, dass das Grundbuch im Falle der Eintragung unrichtig werden könnte, für eine Zurückweisung des Eintragungsantrags oder eine Zwischenverfügung, die hierzu auf eine weitere Klärung abzielt, nicht ausreichen (vgl. BayObLG NJW-RR 1986, 893 und NJW-RR 2001, 879 [BayObLG 06.12.2000 - 2 Z BR 5/00] ).

    Insbesondere erlauben bloße Zweifel - wie gesagt - keine Zwischenverfügung zu dem Zweck, erstmals eine IPR-Aufklärung zu betreiben (vgl. Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 3421 b; Zeiser in BeckOK GBO, Stand 01.06.2016, "Internationale Bezüge" Rz. 77; Meikel/Hertel, GBO, 11. Aufl., Einl G Rz. 182; BayObLG NJW-RR 1986, 893; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 542; Senat, Beschluss vom 20.02.2014, 20 W 38/14).

  • OLG München, 22.01.2013 - 34 Wx 413/12

    Zulässigkeit der Grundbucheintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer eines

    16 b) Denn nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLGZ 1986, 81; 1992, 85; auch BayObLG MittBayNot 2001, 221) darf die Eintragung des Ehegatten als Alleineigentümer eines Grundstücks nur abgelehnt werden, wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnisse davon hat, dass durch die Eintragung das Grundbuch unrichtig wird.
  • OLG Nürnberg, 04.12.2013 - 15 W 2175/13

    Grundbucheintragung einer Zwangssicherungshypothek aus vorläufig vollstreckbarem

    Es ist deshalb gehalten, nicht dabei mitzuwirken, das Grundbuch durch eine Eintragung unrichtig zu machen (BayObLG NJW-RR 1986, 893; Demharter, GBO, 28. Aufl., Anh zu § 13 Rn. 41 mN).

    Das gilt jedenfalls, wenn die Zweifel Eintragungsvoraussetzungen betreffen und nicht Tatsachen, die dazu führen, dass trotz Vorliegens der Eintragungsvoraussetzungen die Eintragung möglicherweise den richtigen Rechtszustand nicht zutreffend wiedergeben würde (BayObLG NJW-RR 1986, 893).

  • LG Saarbrücken, 10.12.2008 - 5 T 341/08

    Antrag mit Amtsannahme

    Das Grundbuchamt muss vielmehr aufgrund feststehender Tatsachen zu der sicheren Überzeugung der Unrichtigkeit des Grundbuchs kommen (Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 17.04.1986 - BReg 2 Z 1/86 - juris Rn. 12 - NJW-RR 1986, 893).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2019 - 5 W 59/19

    1. Im Grundbuchverfahren ist die Verfügungsbefugnis von Ehegatten insoweit

  • BayObLG, 03.11.1987 - BReg. 2 Z 132/86

    Kfz-Stellplatznutzungsrecht als Dienstbarkeit am Teileigentum

  • BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 2 Z BR 17/92

    Ablehnung der Eintragung eines Ehegatten als Alleineigentümer eines Grundstücks

  • OLG Düsseldorf, 03.11.1999 - 3 Wx 343/99

    Eintragung des Erwerbs in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts im Grundbuch

  • BayObLG, 16.10.1997 - 2Z BR 94/97

    Berichtigung des Grundbuchs bei Tod eines BGB - Gesellschafters

  • OLG München, 25.06.2020 - 34 Wx 504/19

    Zwischenverfügung des Grundbuchamts, Errungenschaftsgemeinschaft,

  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur

  • KG, 22.05.2012 - 1 W 163/11

    Grundbuchverfahren: Erforderliche Nachweise durch einen dänischen Verein im

  • OLG München, 25.08.2011 - 34 Wx 169/11

    Grundbucheintragungsverfahren: Sofortige Zurückweisung eines Antrags bei

  • OLG Zweibrücken, 22.04.1997 - 3 W 65/97

    Sonstiges Zivilrecht

  • LG Stuttgart, 26.01.2009 - 1 AR 1/09
  • BayObLG, 18.07.1986 - BReg. 2 Z 70/86

    Lastenfreie Abschreibung eines Grundstücksteils, wenn bereits für eine Teilfläche

  • BayObLG, 02.10.1986 - BReg. 2 Z 109/86

    Zur Grundbuchverwirrung bei Bestandteilszuschreibung

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