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   OLG Köln, 29.06.1987 - 2 Wx 21/87   

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https://dejure.org/1987,5900
OLG Köln, 29.06.1987 - 2 Wx 21/87 (https://dejure.org/1987,5900)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.06.1987 - 2 Wx 21/87 (https://dejure.org/1987,5900)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 1987 - 2 Wx 21/87 (https://dejure.org/1987,5900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen von sonderungsfähigen Teilen i. S. d. § 2273 Abs. 1 BGB bei einem zwischen Eheleuten geschlossenen Erbvertrag; Anforderungen an das Vorliegen einer sonderungsfähigen Verfügung bei einer von beiden Eheleuten gemeinsam formulierten ...

  • mansui.eu PDF

    BGB § 2273
    Erbrecht; gemeinschaftliches Testament; Eröffnung der Verfügungen des Erstverstorbenen für den Überlebensfall von den Anordnungen des Überlebenden.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1988, 721
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZB 16/83

    Umfang der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Köln, 29.06.1987 - 2 Wx 21/87
    In dem Verfahren der Eröffnung gemeinschaftlicher Testamente oder Erbverträge von Ehegatten darf nicht darauf abgestellt werden, ob einzelne Bestimmungen sachlich gegenstandslos sind; das ist spätestens durch die von dem Landgericht unter anderem zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11. April 1984 (BGHZ 91, 105 ff) für die Praxis geklärt.
  • OLG Zweibrücken, 25.07.2002 - 3 W 141/02

    Eröffnung eines Erbvertrages von Eheleuten: Entbehrlichkeit der Verkündung von

    1a Z 16/89">NJW-RR 1990, 135; OLG Köln DNotZ 1988, 721, 722 mit Anmerkung von Cypionka; Palandt/Edenhofer aaO § 2273 Rdnr. 2; Staudinger/Kanzleiter aaO § 2273 Rdnr. 6; MünchKomm/Musielak aaO § 2273 Rdnr. 3).
  • BayObLG, 19.09.1989 - BReg. 1a Z 16/89

    Eröffnung eines Erbvertrags

    Dies hat lediglich zur Folge, daß die Verfügungen auf den Tod des letztversterbenden Ehegatten als solche des Erstverstorbenen gegenstandslos geworden sind (BayObLG Rpfleger 1982, 424 f.; OLG Köln DNotZ 1988, 721 f. m. Anm. Cypionka; KG Rpfleger 1979, 137 = DNotZ 1979, 556 ), führt aber nicht dazu, daß sie dem Erstverstorbenen nicht mehr zuzuordnen wären.
  • KG, 11.04.2000 - 1 W 8565/98

    Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments in getrennten Urkunden; Auslegung

    Daß die Willensentschließung des Ehemannes durch dessen Vorversterben gegenstandslos geworden ist, ändert nichts daran, daß es sich um eine auch von ihm herrührende Willensäußerung handelt, mit der diejenige der Beschwerdeführerin untrennbar verquickt ist (vgl. BGHZ 91, 105 ; BayObLG NJW-RR 1990, 135 = MittRhNotK 1989, 272 ; OLG Köln DNotZ 1988, 721 mit Anmerkungen von Cypionka; KG OLGZ 1979, Heft Nr. 12 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ Dezember 2000 Die grundsätzlich formfrei mögliche Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bedarf dann gemäß § 313 BGB der notariellen Beurkundung, wenn mit der Gründung einzelne Gesellschafter zur Einbringung eines Grundstücks verpflichtet werden oder aber zu Lasten der Gesellschaft bereits eine rechtliche Verpflichtung zum Erwerb von Grundstücken begründet wird. 2. Nicht nach § 313 BGB formbedürftig ist die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Zweck des Grundstückserwerbs, wenn es sich um die bloße gesellschaftsrechtliche Zweckangabe handelt. (Leitsätze nicht amtlich).
  • LG Bonn, 11.04.2000 - 4 T 228/00

    Bekanntgabe der Verfügungen des Längstlebenden bei Erbvertragseröffnung nach dem

    Daß die Willensentschließung des Ehemannes durch dessen Vorversterben gegenstandslos geworden ist, ändert nichts daran, daß es sich um eine auch von ihm herrührende Willensäußerung handelt, mit der diejenige der Beschwerdeführerin untrennbar verquickt ist (vgl. BGHZ 91, 105 ; BayObLG NJW-RR 1990, 135 = MittRhNotK 1989, 272 ; OLG Köln DNotZ 1988, 721 mit Anmerkungen von Cypionka; KG OLGZ 1979, 269).
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