Rechtsprechung
   BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2996
BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88 (https://dejure.org/1988,2996)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88 (https://dejure.org/1988,2996)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 1988 - BReg. 2 Z 19/88 (https://dejure.org/1988,2996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2113; GBO § 22; GBO § 29; GBO § 51
    Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit

  • Wolters Kluwer

    Löschung eines Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs; Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit; Unentgeltliche Verfügung eines befreiten Vorerben; Entgeltlichkeit einer Grundstücksübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Löschung eines Nacherbenvermerks; Bewilligung einer Löschung eines Nacherbenvermerks; Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs; Unentgeltlichkeit einer Verfügung im Sinne von § 2113 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1989, 182
  • Rpfleger 1988, 525
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 676/79

    Zur Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88
    zu 4), 5), 6) und 7) die Löschung nicht bewilligt haben, setzt die Löschung den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs voraus, wobei dieser Nachweis grundsätzlich in der Form des § 29 GBO zu führen ist (BayObLG DNotZ 1974, 235, 236; 1983, 320, 322; OLG Frankfurt MittBayNot 1980, 77 ).

    Die Verfügung ist den Nacherben gegenüber schon dann unwirksam, wenn sie teilweise unentgeltlich war (BayObLG DNotZ 1974, 235, 236; OLG Frankfurt MittBayNot 1980, 77 ).

    2 BGB, wenn der Vorerbe - objektiv betrachtet - ohne gleichwertige Gegenleistung ein Opfer aus der Erbschaftsmasse bringt und - subjektiv betrachtet - weiß, daß für dieses Opfer keine gleichwertige Gegenleistung zufließt, oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (OLG Frankfurt MittBayNot 1980, 77 ).

    Sie hat daher das GBA für berechtigt und verpflichtet angesehen, bei der Prüfung dieser Frage Regeln der Lebenserfahrung und der Wahrscheinlichkeit anzuwenden, und in den Begriff der Unentgeltlichkeit das subjektive Tatbestandsmerkmal aufgenommen (vgl. BayObLG DNotZ 1956, 304, 305 f.; OLG Hamm DNotZ 1969, 675 f.; OLG Frankfurt MittBayNot 1980, 77; Staudinger/Behrends, 12. Aufl., § 2113 BGB , Rd.-Nrn. 62 und 68).

  • BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82

    Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88
    a) Zutreffend ist der rechtliche Ausgangspunkt des LG, daß ein Nacherbenvermerk nur dann gelöscht werden kann, wenn entweder die eingetragenen Nacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist, §§ 19; 22 Abs. 1 GBO (BayObLG DNotZ 1983, 318, 319 m. w. N.; Horber/Demharter, 17. Aufl., § 51 GBO , Anm. 13; KEHE/Eickmann, 3. Aufl., § 51 GBO , Rd.-Nr. 28; Haegele/Schöner/ Stöber, GBR, B. Aufl., Rd.-Nr. 3510; Palandt/Edenhofer, 47. Aufl., § 2113 BGB, Anm. 1c aa).

    Das ist nach § 2113 Abs. 2 BGB der Fall, wenn die Verfügung entgeltlich erfolgte (BayObLG DNotZ 1983, 318, 320).

  • BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei Verfügung durch befreiten Vorerben

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88
    zu 4), 5), 6) und 7) die Löschung nicht bewilligt haben, setzt die Löschung den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs voraus, wobei dieser Nachweis grundsätzlich in der Form des § 29 GBO zu führen ist (BayObLG DNotZ 1974, 235, 236; 1983, 320, 322; OLG Frankfurt MittBayNot 1980, 77 ).
  • KG, 14.09.1982 - 1 W 4779/81

    Sondernutzungsrecht; Gemeinschaftliches Eigentum; Wohnungseigentum;

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88
    Jedenfalls stehen der Begründung eines umfassenden und ausschließlichen Nutzungsrechts einzelner Wohnungseigentümer an Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzliche Vorschriften, insbesondere solche des WEG, nicht entgegen (vgl. BayObLG Rpfleger 1981, 299; KG Rpfleger 1983, 20 ; Haegele/Schöner/Stöber, GBR, B. Aufl., Rd.-Nr. 2910; so auch Bärmann/Pick/Merle, 6. Aufl., § 15 WEG , Rd.-Nr. 18).
  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 6/80

    Zur Eigenschaft einer notariellen Eigenurkunde als öffentliche Urkunde

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88
    nachträglich berichtigt, ergänzt oder grundbuchrechtlichen Erfordernissen inhaltlich anpaßt (BGHZ 78, 36 = DNotZ 1981, 118,119ff. m. Anm. Winkler, DNotZ 1981, 251; BayObLG DNotZ 1983, 434 ; Haegele/Schöner/Stöber, GBR, B. Aufl., Rd.-Nr. 164; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, Teil B, 12. Aufl., § 1 BeurkG , Rd.-Nr. 6).
  • OLG Hamm, 19.12.1972 - 15 W 286/72
    Auszug aus BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88
    Hierüber besteht unabhängig von unterschiedlichen Auffassungen über die Rechtsnatur der Freigabeerklärung - soweit ersichtlich - kein Streit (vgl. hierzu OLG Hamm DNotZ 1973, 428; LG Berlin WM 1961, 313 ; MünchKomm/Brandner, § 2217 BOB, Rd.-Nr. 7; Palandt/Edenhofer, 46. Aufl., § 2217 BGB, Anm. 2b).
  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 7/72

    Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerks durch Zwischenverfügung - Notwendigkeit

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88
    Für solche Fälle lassen sich der Rechtsprechung des BGH ( DNotZ 1976, 554, 555; NJW 1978, 698 ) gewichtige Gründe entnehmen, die im Interesse der Verfügungsfreiheit der zu Vollerben eingesetzten Miterben zur Unanwendbarkeit von § 2113 BGB auf den Gesamthandsanteil des Vorerben am Nachlaß, also auch an den Grundstücken, führen (vgl. Palandt/Edenhofer, § 2113 BGB , Anm. 1 a; MünchKomm/Grunsky, § 2113 BGB, Rd.-Nrn. 3, 5; K. Schmidt, FamRZ 1976, 683, 689).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2018 - 8 W 146/18

    Löschung eines Nacherbenvermerks: Anforderungen an den Nachweis der

    Eine Verfügung ist hingegen unentgeltlich im Sinne des § 2113 Abs. 2 BGB, wenn der Vorerbe - objektiv betrachtet - ohne gleichwertige Gegenleistung ein Opfer aus der Erbschaftsmasse bringt und - subjektiv betrachtet - weiß, dass für dieses Opfer keine gleichwertige Gegenleistung zufließt, oder er die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (BayObLG DNotZ 1989, 182; OLG Frankfurt ZEV 2012, 672).

    Es muss vielmehr zusätzlich das subjektive Element vorliegen, dass der Vorerbe bei ordnungsgemäßer Verwaltung die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (BayObLG DNotZ 1989, 182; OLG Frankfurt ZEV 2012, 672; vgl. auch BGH ZEV 2012, 110).

  • OLG Zweibrücken, 11.12.1997 - 3 W 199/97

    Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 19.01.1995 - 15 W 303/94

    Beschwerdeberechtigung im Antragsverfahren auf Löschung eines Nacherbenvermerks

    Die Verfügung ist dem Nacherben gegenüber auch schon dann unwirksam, wenn sie nur teilweise unentgeltlich war (BayObLG, RPfleger 1988, 525).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß die Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Vorerben nur dann angenommen werden darf, wenn er die Unzulänglichkeit der Gegenleistung erkannt hat oder bei ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses hätte erkennen müssen (Senat aaO., S. 140 f.; BayObLG, RPfleger 1988, 525 f.; OLG Frankfurt, RPfleger 1980, 107, 108).

    Nach allgemeiner Auffassung, der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (Senat OLGZ 1991, 137, 141; RPfleger 1971, 147, 148; BayObLG, RPfleger 1988, 525, 526, OLG Frankfurt, RPfleger 1980, 107, 108; Soergel/Harder aaO., § 2113 Rdn. 17; MünchKomm/Grunsky, 2. Aufl., § 2113 Rdn. 22), kommt es für die Erkennbarkeit nicht auf die persönlichen Fähigkeiten des jeweiligen Vorerben an.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht