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BayObLG, 23.06.1988 - BReg. 2 Z 47/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1018; GBO § 19
Bestimmtheitsgrundsatz bei der Bestellung von Dienstbarkeiten zur Sicherung bestehender Ver- und Entsorgungsanlagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1989, 568
- Rpfleger 1988, 519
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 29.01.2009 - 34 Wx 70/08
Grunddienstbarkeitsbestellung auf einem unrichtig bezeichneten Grundstück, …
Dass die Parteien in Widerspruch zum Lageplan eine Ausübungsstelle bestimmen wollten, die sich an der erst 2005 bekannt gewordenen tatsächlichen Ostgrenze des Grundstücks Fl.St.1133 befindet, kann aufgrund der für jedermann in der Natur ohne weiteres ersichtlichen Verhältnisse (vgl. BGH NJW 1982, 1039; BayObLG DNotZ 1989, 568) - dort befindet sich ein landwirtschaftliches Gebäude - ausgeschlossen werden. - BayObLG, 08.09.2004 - 2Z BR 136/04
Auslegung des Umfangs eines Sondernutzungsrechts
Die Erkennbarkeit für jedermann verlangt nicht Erkennbarkeit durch Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten, vielmehr bezieht sie sich auch auf andere Erkenntnismittel, wie etwa Feststellung des bestehenden Zustands im Zeitpunkt der Eintragung (BayObLG DNotZ 1989, 568 f.). - BayObLG, 11.08.2004 - 2Z BR 122/04
Rechtliches Gehör im Grundbuchberichtigungsverfahren
Die Erkennbarkeit für jedermann verlangt nicht Erkennbarkeit durch Einsicht ins Grundbuch und die Grundakten; vielmehr bezieht sie sich gerade auf andere Erkenntnismittel, wie etwa Feststellung des bestehenden Zustands im Zeitpunkt der Eintragung (BayObLG DNotZ 1989, 568 f.).