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   OLG Zweibrücken, 13.07.1988 - 3 W 72/88   

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OLG Zweibrücken, 13.07.1988 - 3 W 72/88 (https://dejure.org/1988,1897)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.07.1988 - 3 W 72/88 (https://dejure.org/1988,1897)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Juli 1988 - 3 W 72/88 (https://dejure.org/1988,1897)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehegattenzustimmung; Grundbuchamt; Nachweise; Gesetzliches Veräußerungsverbot

Papierfundstellen

  • DNotZ 1989, 577
  • FamRZ 1989, 869
  • Rpfleger 1989, 95
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.1988 - 3 W 72/88
    Nach heute einhelliger Auffassung in Rechtspr. und Schrifttum, die der Senat teilt, ist das GBA allerdings nur dann berechtigt und verpflichtet, den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder aber den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Eintragung aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind ([BGH] BGHZ 35, 135/139 ff. = FamRZ 1961, 302/303, m. Anm. Meyer-Stolte, S. 363 f.; [BayObLG] BayObLGZ 1987, 431/435; Horber/Demharter, GBO , 17. Aufl., Anm. 8a zu § 33 ..).
  • BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87

    Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.1988 - 3 W 72/88
    Nach heute einhelliger Auffassung in Rechtspr. und Schrifttum, die der Senat teilt, ist das GBA allerdings nur dann berechtigt und verpflichtet, den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder aber den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Eintragung aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind ([BGH] BGHZ 35, 135/139 ff. = FamRZ 1961, 302/303, m. Anm. Meyer-Stolte, S. 363 f.; [BayObLG] BayObLGZ 1987, 431/435; Horber/Demharter, GBO , 17. Aufl., Anm. 8a zu § 33 ..).
  • OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Zwischenverfügung;

    Es ist deshalb nur dann berechtigt und verpflichtet, durch Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über den Eintragungsantrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung nahe liegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Fall des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 135, 139 ff.: BGHZ 64, 246, 250: BayObLGZ 1987, 431, 435: Senat, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 3 W 72/88 -, abgedruckt in DNotZ 1989, 577, 578: OLG Frankfurt am Main FamRZ 1998, 31, 33; OLG Celle NJW-RR 2000, 384; Palandt/Brudermüller, BGB, 62. Aufl., § 1365 Rdnr. 28, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.01.2004 - 15 W 9/03

    Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts

    Allerdings entspricht es nahezu allgemeiner Auffassung, dass die Vorlage einer Zustimmungserklärung, des Ehegatten nur verlangt werden kann, wenn sich aus den Eintragungsunterlagen oder sonstigen des Grundbuchamt bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Voraussetzungen des § 1365 BGB erfüllt sind, also das betroffene Grundstück das Vermögen des Verfügenden im wesentlichen ausschöpft und dies dem Verfügungskontrahenten bekannt war (vgl. OLG Frankfurt aaO; OLG Zweibrücken Rpfleger 1989 S. 95 ; BayObLG Rpfleger 2000 S.s265; OLG Celle NJW-RR 2000 S. 384).
  • OLG Frankfurt, 28.05.1997 - 20 W 165/97

    Nachweis der Ehegattenzustimmung gegenüber Grundbuchamt

    2 Z 125/87">FamRZ 1988, 503 = Rpfleger 1988, 84; OLG Zweibrücken FamRZ 1989, 869 = DNotZ 1989, 577 = MittRhNotk 1989, 137 = Rpfleger 1989, 95; LG Bochum FamRZ 1991, 943; Palandt/Diederichsen aaO Rn. 28, MünchKomm/Gernhuber aaO Rn. 65, Erman/Heckelmann BGB 9. Aufl. Rn. 12, je zu § 1365; KEHE/Herrmann GBR 4. Aufl. Rn. 12, Demharter aaO Rn. 31, Meikel/Roth GBR 7. Aufl. Rn. 5 - 9, je zu § 33; Haegele/Schöner/Stöber GBR 10. Aufl. Rn. 3394).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.1988 - 3 W 27/88

    Zur Frage, wann ein Grundschuldgläubiger Antragsteller und Kostenschuldner ist

    OLG Zweibrücken, Beschluß vom 13.7.1988 - 3 W 72/88 - mitgeteilt von Wolfgang Ball, Richter am OLG Zweibrücken Aus dem Tatbestand: Die Beteiligten zu 1) und 3) sind miteinander verheiratet.
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