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   LG Frankfurt/Main, 16.03.1988 - 2/9 T 1197/87   

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LG Frankfurt/Main, 16.03.1988 - 2/9 T 1197/87 (https://dejure.org/1988,9405)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.03.1988 - 2/9 T 1197/87 (https://dejure.org/1988,9405)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. März 1988 - 2/9 T 1197/87 (https://dejure.org/1988,9405)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1990, 393
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 168/12

    Notarbeschwerdeverfahren: Durchsetzung eines Anspruchs auf Erteilung einer

    In der Rechtsprechung ist diese Frage bisher offen gelassen worden (BGH, Urteil vom 30. November 1989 - III ZR 112/88, aaO; KG, DNotZ 2004, 202; OLG Zweibrücken, DNotZ 2003, 125, 126; LG Frankfurt am Main, DNotZ 1990, 393, 394).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.2002 - 3 W 137/02

    Behandlung notarieller Urkunden: Einsichtnahmerecht in notarielle Nebenakten

    Dies kommt allenfalls hinsichtlich solcher Schriftstücke in Betracht, die von einem Beteiligten selbst stammen (vgl. LG Frankfurt DNotZ 1990, 393 mit Anmerkung Winkler; Keidel/Winkler aaO § 51 Rdnr. 40).
  • KG, 27.05.2003 - 1 W 352/02

    Amtstätigkeit des Notars: Erteilung der Abschrift einer vom Notar in seinen

    Insbesondere ist nicht entscheidend, ob ein Beteiligter auch ohne Zustimmung weiterer Beteiligter jedenfalls Einsicht in diejenigen Schriftstücke verlangen kann, die von ihm selbst stammen (vgl. LG Frankfurt, DNotZ 1990, 393 mit zust. Anmerkung Winkler, S. 394 ff).
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