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   OLG Köln, 19.12.1990 - 2 Wx 23/90   

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https://dejure.org/1990,4134
OLG Köln, 19.12.1990 - 2 Wx 23/90 (https://dejure.org/1990,4134)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.1990 - 2 Wx 23/90 (https://dejure.org/1990,4134)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 1990 - 2 Wx 23/90 (https://dejure.org/1990,4134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1105 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notarielle Vereinbarung zur Gewährung einer lebenslänglichen Rente; Eintragung einer Reallast in ein Grundbuch wegen der Entrichtung wiederkehrender Leistungen; Vereinbarung der Zahlung einer Ablösunngssumme bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen zwecks Beendigung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 868
  • DNotZ 1991, 807
  • Rpfleger 1991, 200
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12

    Vertrag über die Übergabe von Grundbesitz gegen persönliche Versorgung des

    Nach überwiegender Ansicht soll jedoch auch eine einmalige Leistung ausnahmsweise Inhalt einer Reallast sein können, wenn sie - insbesondere im Zusammenhang mit einem Leibgedinge - als Nebenleistung im Gesamtzusammenhang wiederkehrender Leistungen vereinbart wird (BayObLG, DNotZ 1970, 415 ff.; OLG Köln, DNotZ 1991, 807, 808; OLG Hamm, Rpfleger 1973, 98; Soergel/Stürner, 13. Aufl., § 1105 BGB Rn. 10; Staudinger/J. Mayer, BGB [2009], § 1105 Rn. 27; Lemke/Böttcher, Immobilienrecht, § 1105 BGB Rn. 27 f.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1329; aA MünchKomm-BGB/Joost, 6. Aufl., § 1105 Rn. 20, 47; Beck OK BGB/Wegmann, Edition 28, § 1105 Rn. 13).
  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

    (2) Eine hiermit vergleichbare Einschränkung der wiederkehrenden Leistungen ist in § 1105 Abs. 1 BGB nicht enthalten; diese müssen weder "regelmäßig" noch "laufend" sein (vgl. OLG Köln, DNotZ 1991, 807, 808; MüKoBGB/Mohr, 8. Aufl., § 1105 Rn. 23; Staudinger/Reymann, BGB [2021], § 1105 Rn. 26; BeckOGK/Sikora, BGB [1.2.2022], § 1105 Rn. 38).
  • OLG Nürnberg, 30.09.2021 - 15 W 3528/21

    Für nur abstrakt mögliche Fälle übernommene Verpflichtung zur Wiedererrichtung

    Zwar muss es sich bei den "wiederkehrenden Leistungen" nach § 1105 Abs. 1 BGB nicht um ständig oder regelmäßig wiederkehrende Leistungen handeln (OLG Köln, Beschluss vom 19.12.1990 - 2 Wx 23/90 -, juris Rn. 24).
  • OLG Köln, 17.01.1991 - 2 Wx 51/91

    Verdinglichung des Begleitschuldverhältnisses zu einem Wohnungsrecht durch

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  • OLG Köln, 17.01.1992 - 2 Wx 51/92

    Verdinglichung des Begleitschuldverhältnisses zu einem Wohnungsrecht durch

    Ferner fehlt auch die Klarstellung, daß nur wiederkehrende bzw. dauernde Kosten und Abgaben gemeint sind, denn grundsätzlich ist nur deren Übernahme im Wege der Reallast möglich (vgl. zur Abgrenzung Senat Rpfleger 1991, 200 und MünchKomm/Joost, 2. Aufl., § 1105 BGB , Rd.-Nr. 11 m. w. N.).
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