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   BGH, 30.05.1990 - IV ZR 254/88   

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https://dejure.org/1990,1441
BGH, 30.05.1990 - IV ZR 254/88 (https://dejure.org/1990,1441)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1990 - IV ZR 254/88 (https://dejure.org/1990,1441)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - IV ZR 254/88 (https://dejure.org/1990,1441)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325 Abs. 1 § 2325 Abs. 2
    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Belastung des verschenkten Gegenstands mit Nießbrauch zu Gunsten des Schenkers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - Geschenke - Betragsmäßiger Ansatz - Kapitalisierte Werte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1158
  • DNotZ 1991, 902
  • FamRZ 1991, 552
  • WM 1990, 1637
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZR 144/80

    Berechnung des Pflichtteils - Voraussetzungen für die Geltendmachung des

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - IV ZR 254/88
    Daß die Beklagte unbegründete Mehrforderungen geltend gemacht hatte, steht dem nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 9. April 1981 - IVa ZR 144/80 - LM BGB § 284 Nr. 22).
  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81

    Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - IV ZR 254/88
    Das ist nicht anders, wenn die Belastung wie bei einem Nießbrauch befristet ist (§ 1061 S. 1 BGB ) und infolgedessen ihr Wert im Laufe der Zeit immer mehr zurückgeht, während der Wert des belasteten Gegenstandes in entsprechendem Maße zunimmt (vgl. den Fall BGHZ 85, 274, 286).
  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Allerdings geht der Senat in seiner Rechtsprechung zum Niederstwertprinzip (§ 2325 Abs. 2 Satz 2 BGB) davon aus, daß die Schenkung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt lediglich in dem Umfang ergänzungspflichtig ist, in dem der Grundstückswert den Wert des dem Erblasser verbliebenen Nießbrauchs übersteigt (BGHZ 118, 49ff. [BGH 08.04.1992 - IV ZR 2/91]; Urteil vom 30. Mai 1990 - IV ZR 254/88 - WM 1990, 1637f.).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04

    Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines

    Ist dagegen der Grundstückswert im Zeitpunkt des Erbfalls der maßgebliche Wert, kommt ein Abzug nicht mehr in Betracht; in diesem Zeitpunkt ist das Wohnungsrecht nicht mehr werthaltig, es ist erloschen (vgl. BGHZ 118, 49 ff.; 125, 395, 397, 399; Senatsurteile vom 30. Mai 1990 - IV ZR 254/88 - WM 1990, 1637 unter I 1; 17. Januar 1996 - IV ZR 214/94 - NJW-RR 1996, 705 unter 3 b und c; Senatsbeschluss vom 16. Juli 2003 aaO; vgl. ferner MünchKomm/Lange, aaO § 2325 Rdn. 23 f., 31 ff., 34 m.w.N. auch zu den kritischen Stimmen in der Literatur).
  • BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung

    Der Senat hat diese Praxis zuletzt in dem Urteil vom 30. Mai 1990 (IV ZR 254/88 - WM 1990, 1637, 1638 = BGHR BGB § 2325 Abs. 2 Satz 2 "Nießbrauchsvorbehalt") einer erneuten Prüfung unterzogen mit dem Ergebnis, daß an ihr festgehalten werden muß.

    Die Kritik, die Reiff (FamRZ 1991, 553 [BGH 30.05.1990 - IV ZR 254/88]) inzwischen an der angeführten Rechtsprechung des Senats geübt hat, ist nicht berechtigt.

    Daß dieser Ansatz zutrifft, zeigt sich besonders deutlich, wenn der Schenker den Nießbrauch an dem weggeschenkten Grundstück sich nicht selbst vorbehält, sondern (an eine andere Person) ebenfalls wegschenkt (vgl. den Fall in BGHZ 85, 274, 286, zitiert in WM 1990, 1637, 1638; siehe auch Reiff, Dogmatik der Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt S. 236).

  • OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01

    Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung von Nießbrauch und Pflegeberechtigung

    Der Wert dieser Leistung des Erblassers mindert sich von vornherein um den Wert des vorbehalten Nießbrauchs (OLG Düsseldorf a.a.O.; BGH NJW-RR 1990, 1158 unter Ablehnung entgegenstehender Literaturstimmen), der im Übertragungsvertrag mit 110.000 DM in Ansatz gebracht ist.
  • OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03

    Anrechnung von Eigengeschenken auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch

    Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der für Pflichtteilsergänzungsansprüche bedeutsame Wert eines schenkweise übertragenen Grundstücks durch einen vom Erblasser vorbehaltenen Nießbrauch gemindert wird (BGHZ 18, 49 ff.; 125, 395, 397; BGH WM 1990, 1637 f.).

    Wird der Wert des weggeschenkten Grundstücks um den Wert der dem Erblasser verbleibenden kapitalisierten Nutzungen vermindert und zwar unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Nießbrauchers, dann ist dadurch zugleich der Wert erfasst, den der künftige Wegfall der Nutzungsmöglichkeiten des Nießbrauchers für den Beschenkten bereits im Zeitpunkt der Schenkung hat (BGHR BGB § 2325 Abs. 2 Satz 2 Nießbrauchsvorbehalt 1).

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 233/96

    Schutzzweck des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Die Schenkung war schon vor der mit der Eheschließung einsetzenden Pflichtteilsberechtigung der Klägerin vollzogen (Senatsurteil vom 30. Mai 1990 (IV ZR 254/88) - NJW-RR 1990, 1158 = FamRZ 1991, 352 unter I 1 sowie BGHZ 118, 49, 51 f. [BGH 08.04.1992 - IV ZR 2/91] und 125, 395, 397).
  • BGH, 16.07.2003 - IV ZR 73/03

    Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist und an die sich auch die Vorinstanzen gehalten haben, sind bei dem Wertvergleich zur Feststellung des Bewertungsstichtages vom Erblasser vorbehaltene Nutzungen außer acht zu lassen (BGHZ 118, 49 ff.; 125, 395 ff.; siehe ferner BGH, Urteile vom 17. Januar 1996 - IV ZR 214/94 - WM 1996, 684 unter 2 c und 30. Mai 1990 - IV ZR 254/88 - WM 1990, 1637 unter I 1).
  • OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93

    Kosten eines für erledigt erklärten Rechtsstreits; Anspruch auf Zustimmung zur

    Gegen diese Auffassung könnte sprechen, daß es für die Beurteilung der Unengeltlichkeit auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (BayObLGZ 1957, 285, 289) und daß zu diesem Zeitpunkt der Grundstückswert durch die Belastung mit dem Nießbrauch gemindert ist (vgl. BGH FamRZ 1991, 552, 553 [BGH 30.05.1990 - IV ZR 254/88] und 1992, 802 f, jew.m. abl.
  • OLG Hamburg, 20.08.1991 - 2 U 30/90

    Bemessung der Höhe eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Berücksichtigung eines

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  • OLG Köln, 14.01.2004 - 2 W 5/04

    Zum Umfang der unentgeltlichen Leitsungserbringung bei gemischter Schenkung;

    Vielmehr ist bei der Bewertung auf die Vorstellungen der Vertragsteile bei Vertragsabschluss abzustellen (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1158 [1159]; BGH, NJW-RR 1996, 705 [707]; BGH, NJW 2002, 2469 [2470]; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 516 Rdn. 13).
  • OLG Köln, 22.06.1993 - 22 U 26/93

    § 2314 BGB als Anspruchsgrundlage für den Anspruch auf Auskunft über den

  • AG München, 29.06.1992 - Forstenried Bd 50 Bl 1822

    Löschungserleichterung bei Rückauflassungsvormerkung regelmäßig eintragungsfähig

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