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   OLG Köln, 18.10.1991 - 2 Wx 20/91   

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https://dejure.org/1991,5756
OLG Köln, 18.10.1991 - 2 Wx 20/91 (https://dejure.org/1991,5756)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.10.1991 - 2 Wx 20/91 (https://dejure.org/1991,5756)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Oktober 1991 - 2 Wx 20/91 (https://dejure.org/1991,5756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die Auslegung eines Kaufvertrages; Voraussetzungen für die Eintragung eines Grundstücks im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1043
  • DNotZ 1992, 371
  • Rpfleger 1992, 153
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 181/14

    Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche: Doppelvertretung

    Es handelt sich um eine rein verfahrensrechtliche Übereinstimmungsbestätigung, die von einem Vertreter für beide Vertragsparteien auch ohne Befreiung von der Vorschrift des § 181 BGB abgegeben werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 2012- V ZB 204/11, juris Rn. 23; OLG Hamm, Rpfleger 1980, 316; FGPrax 2007, 243; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1043 f.; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 20 Rn. 32).
  • LG Saarbrücken, 23.04.1997 - 5 T 283/97

    Zum Nachweis der Identität beim Teilflächenverkauf

    unterblieben, so ist diese im Eintragungsverfahren in der Form des § 29 GBO nachzuholen, wobei nach h. M. die Erklärung eines Beteiligten wie auch die Erklärung des dahingehend von den Parteien bevollmächtigten Notars in einer von diesem unterschriebenen Eigenurkunde ausreicht ( BGHZ 90, 328 ; OLG Köln Rpfleger 1992, 153 = DNotZ 1992, 371 , BayObLG …

    Die Identitätserklärung soll dabei die Zuordnung der Auflassung hinsichtlich einer unvermessenen Teilfläche zu dem nach der Vermessung im Veränderungsnachweis aufgeführten grundbuchmäßig entsprechend § 28 GBO bezeichneten Grundstück sicherstellen (vgl. OLG Köln Rpfleger 1992, 153 = DNotZ 1992, 371).

    Eine derartige Identitätserklärung ist im Gegenzug dazu nicht erforderlich, wenn die Entsprechung des neu gebildeten und grundbuchmäßig bezeichneten Flurstücks mit der aufgelassenen nicht vermessenen Teilfläche sich bereits aus einem Vergleich zwischen dem der Auflassung beigefügten Lageplan und einem vorliegenden Auszug aus dem Liegenschaftskataster ergibt (OLG Köln Rpfleger 1992, 153 = DNotZ 1992, 371 ).

    In diesem Fall kann nämlich der Notar die von ihm selbst beurkundeten Erklärungen der Beteiligten auch die Auflassung nachträglich aufgrund seiner Vollmacht dahingehend ergänzen (BayObLG Rpfleger 1988, 60, 61 = DNotZ 1988, 117 ; OLG Köln Rpfleger 1992, 153 = DNotZ 1992, 371 ; dazu auch Haegele, Rpfleger 1973, 272, 276, der den Zusammenhang Heft Nr. 10 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ Oktober 1997 zwischen Identitätserklärung und Vollmacht zur Abgabe der Auflassungserklärungen ausdrücklich herstellt).

    Insoweit reicht die von dem Notar unterschriebene Eigenurkunde, vorliegend in Gestalt der Identitätserklärung, aus ( BGHZ 90, 328 ; OLG Köln Rpfleger 1992, 153 = DNotZ 1992, 371 ; BayObLG …

  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02

    Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan bei Wohnungseigentum - Abweichung des

    Besteht kein Zweifel an der Identität, darf das Grundbuchamt die Eintragung nicht von der Vorlage einer entsprechenden Erklärung abhängig machen (OLG Köln Rpfleger 1992, 153; Demharter § 20 Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2009 - 3 Wx 231/09

    Eintragungsbewilligung neben Nachweis der Einigung?

    Sofern jedoch die sachenrechtliche Einigung einer Auslegung zugänglich ist, könne in der materiell-rechtlichen Erklärung auch die verfahrensrechtliche Bewilligung enthalten sein (so auch OLG Köln FG-Prax 2009, 6; NJW-RR 1992, 1043, 1044; MittRhNotK 1997, ,327 ff.).
  • OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 41/08

    Anforderungen an den Nachweis der Eintragungsbewilligung im Grundbuchverfahren

    Zwar kann dann, wenn eine dingliche Vereinbarung getroffen wird, deren Vollzug eine Eintragung im Grundbuch erfordert, die Auslegung der dinglichen Einigung ergeben, dass sie zugleich die verfahrensrechtlich zur Vornahme dieser Eintragung erforderliche Bewilligung des voreingetragenen Berechtigten enthält (vgl. Senat, NJW-RR 1992, 1043 [1044]; Senat, MittRhNotK 1997, 327 ff.; Demharter, a.a.O., § 20, Rdn. 2 mit weit. Nachw.).
  • OLG Naumburg, 06.11.2013 - 12 Wx 26/13

    Grundbucheintragung: Anforderungen an den Inhalt der Auflassungserklärung

    Dadurch wird dem im Grundbuchverkehr herrschenden Bestimmtheitsgrundsatz Rechnung getragen, was entsprechend dem Zweck des Grundbuchs, sichere Rechtsverhältnisse an den Grundstücken zu schaffen und zu erhalten, klare und eindeutige Eintragungen und hierauf gerichtete Erklärungen der Beteiligten voraussetzt (vgl. BGHZ 90, 323, 327; OLG Köln Rpfleger 1992, 153).
  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97

    Beurkundung durch Auflassung

    Da die Auflassung nach § 20 GBO - auch wenn sie die Eintragungsbewilligung nach § 19 GB0 nicht entbehrlich macht - doch regelmäßig dahin auszulegen ist, daß sie diese Bewilligung gleichzeitig mit umfaßt (vgl Senat, RPfleger 1992, 153; Demharter, Grundbuchordnung, 21. Aufl . 1995, § 20, Rdn. 2; Schmitz, JuS 1995, 333 ), begründet.
  • OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95

    Getrennte Beurkundung von Auflassung und Eintragungsbewilligung

    Auch wenn die Auflassung nach § 20 GBO die Eintragungsbewilligung nicht entbehrlich macht, ist sie doch regelmäßig dahin auszulegen, daß sie gleichzeitig die Eintragungsbewilligung umfaßt (vgl. Senat RPfleger 1992, 153 = DNotZ 1992, 371 ; Demharter, 21. Aufl. 1995, § 20 GBO , Rn. 2; Schmitz, JuS 1995, 333 ).
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