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   OLG Köln, 10.02.1992 - 2 Wx 50/91   

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https://dejure.org/1992,2625
OLG Köln, 10.02.1992 - 2 Wx 50/91 (https://dejure.org/1992,2625)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.1992 - 2 Wx 50/91 (https://dejure.org/1992,2625)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 1992 - 2 Wx 50/91 (https://dejure.org/1992,2625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines notariellen Testaments; Wirksamkeit einer postmortalen Bevollmächtigung; Gesetzliches Leitbild der Vermächtnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 167, 181

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1357
  • DNotZ 1993, 136
  • FamRZ 1992, 859
  • Rpfleger 1992, 299
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 15.11.2011 - 34 Wx 388/11

    Vollmacht: Fortgeltung einer Vorsorgevollmacht bei angeordneter

    9 1.Mit der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist davon auszugehen, dass die transmortale, also schon vor dem Ableben und über den Tod hinaus geltende (siehe Keim DNotZ 2008, 175/176), Generalvollmacht (§ 167 BGB) selbständig neben der Testamentsvollstreckung stehen und dem Vollmachtnehmer eigenständige, vom Erblasser und nicht vom Testamentsvollstrecker abgeleitete Befugnisse verleihen kann (OLG Köln NJW-RR 1992, 1357; RGZ 88, 345; KGJ 37, A 231/237; KG JFG 12, 274/276; Heckschen in Burandt/Rojahn Erbrecht vor § 2197 - 2128 Rn. 16; Palandt/Weidlich Einf v § 2197 Rn. 12; Soergel/Damrau BGB 13. Aufl. § 2205 Rn. 62).
  • BGH, 25.04.2014 - BLw 6/13

    Testamentarische Regelung der Hoferbfolge: Wirksamkeit von

    Der Erblasser kann auch den Vermächtnisnehmer bevollmächtigen, nach seinem Ableben unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB den vermachten Gegenstand an sich zu übereignen (OLG Köln, NJW-RR 1992, 1357; OLG München, DNotZ 2012, 303).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22

    Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine postmortale Generalvollmacht selbständig neben der Testamentsvollstreckung stehen und dem Bevollmächtigten eigenständige Befugnisse verleihen kann (BGH, Beschluss vom 14. September 2022 - IV ZB 34/21, NJW 2022, 3436; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1357; OLG München, FamRZ 2012, 1004; Weidlich, in: Grüneberg, a.a.O.; Vor § 2197 Rn. 12).
  • OLG Köln, 09.07.2001 - 2 Wx 42/01

    Beweiskraft der dem anderen Vollmachtgeber erteilten Ausfertigung bei Handeln

    So etwa, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Widerruf der Vollmacht vorliegen (Senat, Rpfleger 1992, 299, 300; OLG Schleswig SchlHA 1957, 36).
  • LG Heidelberg, 01.08.2014 - 1 O 29/14

    Berechnung der Höhe eines Geldvermächtnisses: Abzug der den Erben treffenden

    Zwar wirkt eine über den Tod hinaus erteilte Vollmacht grundsätzlich auch zu Lasten des Erben (OLG Köln, Beschluss vom 10.02.1992 - 2 W x 50/91, DNotZ 1993, 136) mit der Folge, dass aufgrund der Vollmacht vorgenommene Handlungen als Leistungen des Erben anzusehen sind.
  • OLG Köln, 17.06.2013 - 23 U 12/09

    Feststellung der Hofeigenschaft

    Die von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Antragsgegner haben die Auflassung erklärt, wobei sie die dingliche Einigung insoweit zugleich als Annehmende und - auf der Grundlage der testamentarischen, soweit ersichtlich nicht widerrufenen Vollmacht der Erblasserin (hierzu vgl. OLG Köln, NJW-RR 1992, 1357 f.; Michalski, WuM 1997, 658 ff.) - als Übertragende erklärt haben.
  • OLG Köln, 13.02.2019 - 2 Wx 14/19

    Prüfung der Wirksamkeit einer Vertretungsvollmacht durch Grundbuchamt

    Sind dem Grundbuchamt besondere Umstände bekannt, die auf die Möglichkeit des Erlöschens oder auch der Unwirksamkeit der Vollmacht hinweisen, so hat es die Wirksamkeit der Vollmacht in freier Beweiswürdigung zu prüfen und bei begründeten Zweifeln den Nachweis ihres (Fort-) Bestehens zu verlangen (vgl. Demharter a.a.O. § 19 Rn. 80; OLG Frankfurt, Beschluss v. 28.10.1976, 20 W 827/76; OLG Köln, Beschluss v. 10.02.1992, 2 Wx 50/91 und Beschluss v. 09.07.2001, 2 Wx 42/01).
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