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OLG Celle, 26.10.1992 - Not 58/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1994, 117
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.05.2003 - III ZR 294/02
Amtspflichtverletzung eines Notars bei abredewidriger Auszahlung der …
1998, 45, 46; 1997, 73; DNotZ 1994, 117, 119; OLG Hamm, DNotZ 1996, 384, 387; Schleswig-Holsteinisches OLG, SchlHA 2001, 14, 15; Sandkühler, in: Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 5. Aufl. § 23 Rn. 67; Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Aufl., Rn. 702; Weingärtner, Das notarielle Verwahrungsgeschäft, 1998, Rn. 91). - OLG Frankfurt, 27.10.2016 - 20 W 352/14
Erstattungsanspruch des Notars wegen verauslagter Gerichtskosten
War der Antragsgegner - wovon auszugehen sein dürfte (vgl. etwa KG DNotZ 1991, 762; OLG Celle DNotZ 1994, 117, je m. w. N.) - noch nicht durch § 14 Abs. 4 Satz 1 BNotO daran gehindert, bei Einreichung der Rücknahmeerklärung der X AG im Rahmen des Treuhandauftrags der Gerichtskasse gegenüber die Haftung für die Gerichtskosten zu übernehmen und diese letztendlich zu begleichen, so kann allenfalls zweifelhaft sein, ob der Antragsgegner diese Aufwendungen im Verhältnis zu den hiesigen Antragstellern bei Kostenübernahme bzw. Zahlung, noch für erforderlich halten konnte, wollte man - wie oben ausgeführt - den Rechtsgedanken der §§ 675, 670 BGB hier entsprechend anwenden. - KG, 21.09.2007 - 9 U 123/06
Treuhandauftrag: Pflichtverletzung wegen der Gewährleistung der Eintragung einer …
Dabei kann dahin stehen, ob es zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines wie vorliegend formulierten Treuhandauftrages gehört, dass der Notar angeforderte Gerichtskosten erforderlichenfalls selbst einzahlt (so KG DNotZ 1991, 762; a. A. OLG Celle DNotZ 1994, 117).