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   OLG Schleswig, 17.06.1993 - 9 W 66/93   

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OLG Schleswig, 17.06.1993 - 9 W 66/93 (https://dejure.org/1993,12130)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.06.1993 - 9 W 66/93 (https://dejure.org/1993,12130)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 9 W 66/93 (https://dejure.org/1993,12130)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1994, 134
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.09.2008 - V ZB 36/08

    Geschäftswert bei Erstellung eines Serienentwurfs durch einen Notar

    Im Übrigen möchte es dem Rechtsmittel teilweise stattgeben, sieht sich hieran aber durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg (richtig: des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts) vom 17. Juni 1993 (JurBüro 1994, 287 f.) und des Oberlandesgerichts München (richtig: des Bayerischen Obersten Landesgerichts) vom 5. September 1991 (DNotZ 1992, 326 ff.) gehindert.

    Während die wohl herrschende Meinung den addierten Wert der Einzelgeschäfte für maßgeblich erachtet (BayObLG DNotZ 1992, 326 ff.; OLG Schleswig JurBüro 1994, 287 f.; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, KostO, 17. Aufl., § 145 Rdn. 17 m.w.N.; Rohs in: Rohs/Wedewer/Rohs/Rohs/Waldner, KostO, 3. Aufl., § 145 Rdn. 9a), geht das vorlegende Gericht mit der Gegenauffassung davon aus, dass der Wert regelmäßig mit der Hälfte dieser Summe zu bestimmen ist (vgl. OLG Frankfurt JurBüro 1980, 116; OLG Düsseldorf JurBüro 1983, 1242; MDR 1993, 1022 f.; OLG Hamm DNotZ 1992, 110 ff.; Assenmacher/Mathias, KostO, 16. Aufl., "Mustervertragsentwurf" Nr. 2 m.w.N.).

    § 44 Abs. 2a KostO trägt nämlich dem Gedanken Rechnung, dass es für die Gebührenberechnung nicht gleichgültig ist, ob mehrere Erklärungen mit verschiedenen Gegenständen in getrennten Urkunden oder in einer einzigen Urkunde niedergelegt werden (zutreffend OLG Schleswig JurBüro 1994, 287, 288).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 10 W 177/07

    Geschäftswertbestimmung nach § 30 Abs. 1 KostO für den Entwurf eines

    Teilweise wird der sich aus der Summe der Werte der vorgesehenen Einzelverträge ergebende Wert in vollem Umfang als Geschäftswert angenommen (vgl. OLG Hamburg JurBüro 1994, 287f; OLG München, DNotZ 1992, 326ff; Rohs/Wedewer, § 145 Rn. 9a).Teilweise wird der Geschäftswert im Regelfall nach etwa 50 % des sich aus der Summe der vorgesehenen Einzelverträge ergebenen Wertes bemessen (vgl. OLG Düsseldorf (10. ZS.) MDR 1993, 1022ff und JurBüro 1983, 1241f; OLG Hamm DNotZ 1992, 110ff).

    Das Landgericht ist in Anlehnung an die Entscheidung des OLG Hamburg vom 17.06.1993, 9 W 66/93 (DNotZ 1994, 134) davon ausgegangen, dass sich der Geschäftswert nach der vollen Summe der Einzelwerte der geplanten Verträge bemesse.

    Durch die beabsichtigte Entscheidung würde der Senat von den bereits zitierten Entscheidungen des OLG Hamburg (JurBüro 1994, 287f) und München (DNotZ 1992, 326ff) abweichen, weshalb gemäß § 156 Abs. 4 Satz 4 KostO, § 28 Abs. 2 FGG eine Vorlage an den Bundesgerichtshof erfolgt.

  • LG Bonn, 14.02.2014 - 6 OH 13/13

    Ermittlung des Geschäftswerts einer Bauverpflichtung im Zusammenhang mit der

    Der Geschäftswert für einen Serienentwurf ermittelt sich aus der Summe der Einzelwerte der in Aussicht genommenen Verträge (BGH MDR 2009, 55; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1994, 287).
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