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   BayObLG, 27.04.1994 - 2Z BR 22/94   

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https://dejure.org/1994,6548
BayObLG, 27.04.1994 - 2Z BR 22/94 (https://dejure.org/1994,6548)
BayObLG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 2Z BR 22/94 (https://dejure.org/1994,6548)
BayObLG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 2Z BR 22/94 (https://dejure.org/1994,6548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 29 Abs. 1 S. 3; BGB § 1090; GBO § 53 Abs. 1 S. 2, § 80 Abs. 1 S. 3
    "Benützungsbeschränkung" für Eintragung einer Dienstbarkeit nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1994, 888
  • Rpfleger 1995, 13
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 14 Wx 24/04

    Amtslöschung einer Grundbucheintragung: Unbestimmtheit einer

    Dazu, daß das Vertrauen in das Bestehen des Rechts nicht geschützt ist, vgl. BayObLG, RPfleger 1995, S. 13.
  • OLG München, 27.05.2008 - 34 Wx 130/07

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit: Zulässigkeit der

    Eine Bezugnahme ist nur zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts gestattet (BayObLG DNotZ 1994, 888; BayObLGZ 1983, 253/255; Demharter § 44 Rn. 17).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 281/99

    Erteilung einer weiteren Ausfertigung einer notariellen Urkunde

    Sie konnte gemäß § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG vom Notar eingelegt werden, da dieser gegen die Entscheidung des Rechtspflegers Erinnerung eingelegt hatte (BayObLG DNotZ 1994, 888; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 29 FGG Rn. 9; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 29 Rn. 25).
  • LG Memmingen, 04.06.1998 - 4 T 849/98

    "Miteigentümerregelung" nach § 1010 BGB durch Alleineigentümer

    Vielmehr muß das Recht in der Eintragung beispielsweise als Wegerecht, Wasserentnahmerecht oder Wohnrecht näher gekennzeichnet werden ( BGHZ 35, 378, 382; BayObLG Rechtspfleger 1995, 13 [= MittBayNot 1994, 431 ]; Senatsbeschluß vom 22.4.1997 a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 09.05.2008 - 34 Wx 139/07

    Grundbucherklärungen: Auslegung einer Eintragungsbewilligung im Zusammenhang mit

    Das zulässigerweise - also nur zur näheren Bezeichnung des Inhalts des Rechts - in Bezug Genommene (BayObLG DNotZ 1994, 888; BayObLGZ 1983, 253/255; Demharter § 44 Rn. 17) bildet mit dem Eintragungsvermerk eine Einheit, die nur einheitlich gelesen und so gewürdigt werden kann, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen darstellt (BGHZ 113, 378; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447; Demharter § 19 Rn 28).
  • OLG München, 07.09.2017 - 34 Wx 69/17

    Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

    b) Dem Ausdruck "Nutzungsbeschränkung" oder "Benützungsbeschränkung" hingegen fehlt nach heutigem Rechtsverständnis und überwiegender Meinung in der Regel die notwendige Kennzeichnungskraft, weil er für sich genommen das Recht lediglich als eine Dienstbarkeit der zweiten oder dritten Alternative des § 1090 BGB beschreibt, aber nicht erkennen lässt, durch welchen Inhalt die Beschränkung ihrer individuellen Art nach charakterisiert wird (BayObLGZ 1990, 35 zu einer Eintragung vom 17.1.1957; BayObLG Rpfleger 1995, 13 zu einer Eintragung vom 16.2.1984; OLG Köln Rpfleger 1980, 467/468; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 15 zu einer Eintragung (wohl) im Jahr 1954; LG München I MittBayNot 2006, 147 zu einer Eintragung im Jahr 1941; auch AG Starnberg MDR 1965, 659 zu einer Eintragung offenbar aus einer Zeit vor 1924; Bayer/Lieder in Bauer/von Oefele AT III Rn. 401; aber: BGH NJW 1983, 115/116, wonach die eingetragene "Bebauungs- und Benutzungsbeschränkung" inhaltlich zulässig sei).
  • OLG Frankfurt, 25.08.1997 - 20 W 558/94

    Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung

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  • LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04

    Eintragungsvermerk "Benutzungsbeschränkung"ohne Unterscheidungskraft

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1990, 35 ff.; BayObLG, DNotZ 1994, 888 ff.), wonach dem bloßen Vermerk "Benutzungsbeschränkung" keine Unterscheidungskraft zukommt.
  • LG Potsdam, 28.10.1999 - 5 T 149/99

    Anwendbares Erbrecht bei Gesamthandsanteilen im Nachlaß

    Sie konnte gem. § 29 Abs. 1 S. 3 FGG vom Notar eingelegt werden, da dieser gegen die Entscheidung des Rechtspflegers Erinnerung eingelegt hatte (BayObLG DNotZ 1994, 888; Bassenge/Herbst, B. Aufl., § 29 FGG , Rn. 9; Keidel/Kahl, 14. Aufl., § 29 FGG , Rn. 25).
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