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   BayObLG, 31.03.1994 - 3Z BR 29/94   

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https://dejure.org/1994,7751
BayObLG, 31.03.1994 - 3Z BR 29/94 (https://dejure.org/1994,7751)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.1994 - 3Z BR 29/94 (https://dejure.org/1994,7751)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 1994 - 3Z BR 29/94 (https://dejure.org/1994,7751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 19; HRegVfG § 26 S. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Hinweis des Registergerichts auf ein nicht behebbares Eintragungshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 17 HKT 21747/93
  • BayObLG, 31.03.1994 - 3Z BR 29/94

Papierfundstellen

  • DNotZ 1995, 224
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

    Auszug aus BayObLG, 31.03.1994 - 3Z BR 29/94
    In einem solchen Falle muss vielmehr der Eintragungsantrag sofort zurückgewiesen werden (BayObLGZ 1987, 449/450 f., 1990, 51/55, je m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 10.03.1998 - 20 W 60/98

    Verschmelzung von Schwestergesellschaften

    Eine solche liegt nur vor, wenn einem Antragsteller die Beseitigung eines behebbaren Hindernisses aufgegeben und unter Fristsetzung für den Fall der Nichtbeseitigung die Zurückweisung des Antrags angedroht wird (vgl. dazu BayOblG BB 1997, 2396 = DB 1997, 2427 = DStR 1997, 1984 = FGPrax 1998, 27 [= MittBayNot 1998, 46 ]; BayObLG DNotZ 1995, 224 ; vgl. für Zwischenverfügungen in Grundbuchsachen den Senatsbeschluß 20 W 299/96 = OLG-Report Frankfurt 1997, 1 = Rpfleger 1997, 105 = NJW-RR 1997, 401 = MittRhNotK 1997, 235 ).

    Daß das Registergericht seine Verfügung selbst als anfechtbare Zwischenverfügung angesehen hat, ändert daran nichts (vgl. dazu BayObLG DNotZ 1995, 224 ; Senatsbeschluß 20 W 299/96 = a.a.O.).

  • BayObLG, 04.11.1999 - 3Z BR 333/99

    Eintragung der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine KG

    In einem solchen Falle muß vielmehr der Eintragungsantrag sofort zurückgewiesen werden (BayObLG DNotZ 1995, 224 m. w. N.).
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