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   BayObLG, 05.01.1995 - 3Z BR 291/94   

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https://dejure.org/1995,4346
BayObLG, 05.01.1995 - 3Z BR 291/94 (https://dejure.org/1995,4346)
BayObLG, Entscheidung vom 05.01.1995 - 3Z BR 291/94 (https://dejure.org/1995,4346)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Januar 1995 - 3Z BR 291/94 (https://dejure.org/1995,4346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 19, 20 Abs. 1
    Ermittlung des Grundstückswertes bei Kaufverträgen nur in Ausnahmefällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KostO §§ 19, KostO §§ 20 Abs. 1

Papierfundstellen

  • DNotZ 1995, 778
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 10.05.1999 - 3Z BR 85/99

    Verkehrswertminderung durch die Verpflichtung , Mietwohnungen im öffentlich

    Um diesem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache nur festzustellen, wenn deutlich zutage tritt, daß in dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich bei Anwendung des § 19 KostO ergebende Wert der Sache (BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1995, 432/433 m.w.N.).

    Wie das Landgericht zu Recht ausführt, kann das Grundstück - ähnlich einem mit einem Altenheim bebauten Grundstück (vgl. BayObLG MittBayNot 1995, 409) oder einem Industriebetriebsgrundstück (vgl. BayObLG MittBayNot 1998, 374) - im Hinblick auf das Wohnungsbindungsgesetz in der Fassung vom 19.8.1994 nicht in beliebiger und möglichst gewinnträchtiger Weise genutzt werden, sondern unterliegt insoweit - insbesondere auch hinsichtlich der Mieteinnahmen - erheblichen Beschränkungen.

  • BayObLG, 08.04.1998 - 3Z BR 354/97

    Bestimmung des Grundstücksswerts eines Grundstücks

    Um diesem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache nur festzustellen, wenn deutlich zutage tritt, daß in dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich bei Anwendung des § 19 KostO ergebende Wert der Sache (BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1995, 432/433 m.w.N.).

    Derartige Grundstücke besitzen - schon des eingeengten Interessentenkreises - einen eingeschränkten allgemeinen Verkehrswert (vgl. für Kraftwerke OLG Frankfurt Rpfleger 1977, 380 und OLG Karlsruhe Rpfleger 1978, 70; für ein mit einem Altenheim bebautes Grundstück BayObLG JurBüro 1995, 432/433; Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. § 19 Rn.2 b Fn.4).

  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 39/03

    Zulassung der weiteren Beschwerde in Kostensachen: Vorhandensein

    Dass das Landgericht zu dem Ergebnis gelangt ist, es lägen hier -nach dem vereinfachten Sachwertverfahren- genügend Anhaltspunkte für einen den vereinbarten Kaufpreis übersteigenden und deshalb nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KostO maßgeblichen Grundstückswert vor, bedeutet schließlich auch keine Abweichung in einer Rechtsfrage zu der von dem Beteiligten zu 1) zitierten Entscheidung des BayObLG DNotZ 1995, 778.
  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 101/01

    Verkehrswert im notariell beurkundeten Vertrag

    Um diesem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache nur dann festzustellen, wenn deutlich zutage tritt, dass in dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich bei Anwendung des § 19 KostO ergebende Wert der Sache (BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1995, 432/433 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.02.2003 - 3Z BR 24/03

    Gegenstandswert bei Eintragung gleichzeitig beantragter Eigentumsvormerkungen an

    Um diesem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache nur dann festzustellen, wenn deutlich zutage tritt, dass in dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich bei Anwendung des § 19 KostO ergebende Wert der Sache (BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1995, 432/433 m.w.N.).
  • BayObLG, 07.10.1998 - 3Z BR 93/98

    Nachprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung des Tatrichters durch das

    Um diesem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu tragen, ist der Wert der Sache nur dann festzustellen, wenn deutlich zutage tritt, daß in dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich bei Anwendung des § 19 KostO ergebende Wert der Sache (BayObLGZ 1974, 422/425; BayObLG JurBüro 1995, 432/433 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.02.1997 - 3Z BR 267/96

    Kostenansatz bei Grundstück im Einzugsbereich einer Großstadt

    Um diesem Vereinfachungszweck des § 20 Abs. 1 Satz 1 KostO Rechnung zu Antragen, ist der Wert der Sache nur dann festzustellen, wenn deutlich zutage tritt, daß in dem nach § 18 Abs. 1 KostO maßgebenden Zeitpunkt der Kaufpreis nicht annähernd so hoch ist wie der sich bei Anwendung des § 19 KostO ergebende Wert der Sache (BayObLGZ 1974, 422, 425; BayObLG JurBüro 1995, 432, 433 m.w.N.).
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