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   BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94   

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BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94 (https://dejure.org/1995,1645)
BayObLG, Entscheidung vom 23.05.1995 - 1Z BR 128/94 (https://dejure.org/1995,1645)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 1Z BR 128/94 (https://dejure.org/1995,1645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2077, 2268
    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Scheidung und Wiederheirat mit derselben Person auf gemeinschaftliches Testament; Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Einsetzung seiner Stieftochter als Schlußerbin

  • Prof. Dr. Lorenz

    Weitergeltung eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und erneuter Eheschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliches Testament von Eheleuten kann nach Scheidung und nachfolgender Wiederverheiratung weiter gelten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 133
  • DNotZ 1996, 302
  • FGPrax 1995, 159
  • FamRZ 1996, 123
  • BayObLGZ 1995 Nr. 35
  • BayObLGZ 1995, 197
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer

    Auszug aus BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
    Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments im Regelfall vom Bestehen ihrer Ehe bis zum Tod ausgehen (vgl. BayObLGZ 1993, 240/245; OLG Hamm OLGZ 1992, 272/273).

    § 2268 Abs. 1 BGB enthält ebenso wie § 2077 Abs. 1 BGB eine dispositive Auslegungsregel entsprechend dem vom Gesetz vermuteten Willen der Ehegatten (vgl. BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1993, 240/245 f. m.w.N.; a.A. Kipp/Coing Erbrecht 14. Aufl. § 23 V 4 zu § 2077, Foer AcP 153, 492/512; Muscheler DNotZ 1994, 733/736).

    Diese ist Bestandteil eines gemeinschaftlichen Testaments, daher ist bei ihrer Auslegung zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1993, 240/246).

    Umstände, die zeitlich nach der Ehescheidung liegen, sind zwar bei der ergänzenden Auslegung gemäß § 2077 Abs. 3 , § 2268 Abs. 2 BGB in der Regel ohne Bedeutung (vgl. zur Eheschließung mit einem neuen Partner BGH FamRZ 1960, 28/29 und FamRZ 1961, 364/366 sowie BayObLGZ 1993, 240/247).

    Soweit dieses Testament wechselbezügliche Verfügungen enthält, ist angesichts der hier gegebenen besonderen Umstände anzunehmen, daß die Ehegatten auch deren Fortgeltung als wechselbezüglich (vgl. BayObLGZ 1993, 240/246 m.w.N.; Muscheler DNotZ 1994, 733/741 f.) gewollt hätten.

    Die der Schlußerbenregelung widersprechende Einsetzung der Beteiligten zu 2 als Alleinerbin, die der Erblasser in seinem Testament vom 1.2.1992 verfügt hat, ist unwirksam, weil sie die Rechte der Beteiligten zu 1 beeinträchtigen würde (vgl. BayObLGZ 1993, 240/247 f.).

  • BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
    § 2268 Abs. 1 BGB enthält ebenso wie § 2077 Abs. 1 BGB eine dispositive Auslegungsregel entsprechend dem vom Gesetz vermuteten Willen der Ehegatten (vgl. BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLGZ 1993, 240/245 f. m.w.N.; a.A. Kipp/Coing Erbrecht 14. Aufl. § 23 V 4 zu § 2077, Foer AcP 153, 492/512; Muscheler DNotZ 1994, 733/736).

    Da es auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die letztwillige Verfügung errichtet wurde, können spätere Umstände nur als Anzeichen für einen bereits in jenem Zeitpunkt vorhandenen Erblasserwillen berücksichtigt werden (vgl. zu § 2077 BGB BGH FamRZ 1960, 28/29 und FamRZ 1961, 364/366 sowie BayObLG FamRZ 1993, 362/363 m.w.N.; zu § 2268 BGB OLG Hamm OLGZ 1992, 272/274; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 412/413).

    Ein auf die Fortgeltung dieses Testaments gerichteter wirklicher Wille der Testierenden (vgl. BGH FamRZ 1960, 28/29 zu § 2077 BGB ) kommt daher nicht in Betracht.

    Umstände, die zeitlich nach der Ehescheidung liegen, sind zwar bei der ergänzenden Auslegung gemäß § 2077 Abs. 3 , § 2268 Abs. 2 BGB in der Regel ohne Bedeutung (vgl. zur Eheschließung mit einem neuen Partner BGH FamRZ 1960, 28/29 und FamRZ 1961, 364/366 sowie BayObLGZ 1993, 240/247).

  • BGH, 03.05.1961 - V ZR 154/59
    Auszug aus BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
    Da es auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die letztwillige Verfügung errichtet wurde, können spätere Umstände nur als Anzeichen für einen bereits in jenem Zeitpunkt vorhandenen Erblasserwillen berücksichtigt werden (vgl. zu § 2077 BGB BGH FamRZ 1960, 28/29 und FamRZ 1961, 364/366 sowie BayObLG FamRZ 1993, 362/363 m.w.N.; zu § 2268 BGB OLG Hamm OLGZ 1992, 272/274; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 412/413).

    Umstände, die zeitlich nach der Ehescheidung liegen, sind zwar bei der ergänzenden Auslegung gemäß § 2077 Abs. 3 , § 2268 Abs. 2 BGB in der Regel ohne Bedeutung (vgl. zur Eheschließung mit einem neuen Partner BGH FamRZ 1960, 28/29 und FamRZ 1961, 364/366 sowie BayObLGZ 1993, 240/247).

    Der Senat wertet den vom Beschwerdegericht für das Jahr 1961 festgestellten wirklichen Willen der Ehegatten als Anhaltspunkt für einen entsprechenden hypothetischen Willen bei der Testamentserrichtung im Jahr 1954 (vgl. BGH FamRZ 1961, 364/366).

  • OLG Hamm, 22.10.1991 - 15 W 261/91
    Auszug aus BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
    Dem liegt der Gedanke zugrunde, daß Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments im Regelfall vom Bestehen ihrer Ehe bis zum Tod ausgehen (vgl. BayObLGZ 1993, 240/245; OLG Hamm OLGZ 1992, 272/273).

    Da es auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die letztwillige Verfügung errichtet wurde, können spätere Umstände nur als Anzeichen für einen bereits in jenem Zeitpunkt vorhandenen Erblasserwillen berücksichtigt werden (vgl. zu § 2077 BGB BGH FamRZ 1960, 28/29 und FamRZ 1961, 364/366 sowie BayObLG FamRZ 1993, 362/363 m.w.N.; zu § 2268 BGB OLG Hamm OLGZ 1992, 272/274; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 412/413).

  • BayObLG, 10.09.1992 - 1Z BR 68/92

    Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Verlobten bei späterer Scheidung

    Auszug aus BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
    Da es auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die letztwillige Verfügung errichtet wurde, können spätere Umstände nur als Anzeichen für einen bereits in jenem Zeitpunkt vorhandenen Erblasserwillen berücksichtigt werden (vgl. zu § 2077 BGB BGH FamRZ 1960, 28/29 und FamRZ 1961, 364/366 sowie BayObLG FamRZ 1993, 362/363 m.w.N.; zu § 2268 BGB OLG Hamm OLGZ 1992, 272/274; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 412/413).

    Es kann dahinstehen, inwieweit dies allgemein für Umstände gilt, die das Verhältnis der Ehegatten nach der Scheidung betreffen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 362/363 zu § 2077 BGB ; Soergel/Loritz § 2077 Rn. 17; Brox Erbrecht 14. Aufl. Rn. 216).

  • BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93

    Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
    e) Die wechselbezüglich zu einer Verfügung seiner Ehefrau vorgenommene Schlußerbeneinsetzung der Beteiligten zu 1 konnte der Erblasser nach dem Tod der Ehefrau nicht mehr aufheben (§ 2271 Abs. 2 S. 1 BGB , § 2289 Abs. 1 S. 2 BGB in entsprechender Anwendung, vgl. BayObLG FamRZ 1995, 251/254; Palandt/Edenhofer § 2271 Rn. 15).
  • BayObLG, 29.08.1985 - BReg. 1 Z 47/85

    Auslegung eines Testamentes; Abänderung eines Testaments; Wechselbezüglichkeit

    Auszug aus BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
    Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.(vgl. BayObLG FamRZ 1986, 392/394).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
    Diese ist Bestandteil eines gemeinschaftlichen Testaments, daher ist bei ihrer Auslegung zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (BGH NJW 1993, 256 ; BayObLGZ 1993, 240/246).
  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
    Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muß diese nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede einzelne Verfügung gesondert ermittelt werden (vgl. BayObLGZ 1991, 173/176).
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
    Auszug aus BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94
    Nachdem weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, weil sie ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht erwarten lassen, tritt der Senat an die Stelle des Beschwerdegerichts und kann die gebotene Auslegung der letztwilligen Verfügung selbst vornehmen (BayObLGZ 1982, 159/164 und ständige Rechtsprechung).
  • OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15

    Erbscheinsverfahren: Berliner Testament - Wechselbezüglichkeit der beiderseitigen

    Danach eingetretene Umstände wie etwa spätere Willensäußerungen sind daher nur beurteilungserheblich, soweit sich daraus Rückschlüsse auf die Einstellung des Testators zur Zeit der Testamentserrichtung ziehen lassen (BayObLG NJW 1996, 133).
  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    Nach Testamentserrichtung liegende Umstände können insoweit Bedeutung erlangen, als sie Rückschlüsse auf den Willen des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung zulassen (BayObLG NJW 1996, 133/134, NJW-RR 2002, 1087).
  • BGH, 07.07.2004 - IV ZR 187/03

    Aufhebung wechselbezüglicher Verfügungen durch Verfügung von Todes wegen

    Gemeinschaftliche Testamente bleiben gültig, soweit dies dem Aufrechterhaltungswillen der Erblasser entspricht (BayObLG NJW 1996, 133; FamRZ 1994, 193; OLG Stuttgart FamRZ 1977, 274; vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1994, 326; FamRZ 1992, 478).
  • BGH, 10.07.2013 - IV ZR 224/12

    Zum Umfang des Beurkundungserfordernisses bei Anfechtung eines Erbvertrags

    Danach eingetretene Umstände können nur Bedeutung erlangen, soweit sie Rückschlüsse hierauf zulassen (BayObLG NJW 1996, 133).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11

    Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach

    Letztlich kommt es - worauf auch die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin im Ergebnis zu Recht hingewiesen haben - entgegen der Ansicht des Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin auf die umfangreichen und zwischen den Beteiligten unter Beweisangeboten streitig dargestellten Umstände nach der Ehescheidung am 20.10.2006 für die Ermittlung deren hypothetischen Willens nach § 2268 Absatz 2 BGB zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung am 18.01.1978 nicht mehr an (so BGH, Urteil vom 03.05.1961, a.a.O., zur selben Frage bei § 2077 Absatz 3 BGB; BayObLG, Beschluss vom 23.05.1995, Az. 1Z BR 128/94, "in der Regel", m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13

    Ehegattentestament: Änderungsbefugnis bei wechselbezüglicher Verfügung

    Für die Auslegung können dennoch spätere Umstände Bedeutung haben, wenn sie nämlich Aufschluss über den Erblasserwillen bei der Testamentserrichtung geben (BayObLG, Beschluss vom 23.05.1995 - 1Z BR 128/94 -, NJW 1996, 133 f., bei juris Rn. 20).
  • BGH, 17.07.2012 - IV ZB 23/11

    Verfahren auf Aufhebung einer angeordneten Nachlasspflegschaft: Unbekanntsein

    Danach eingetretene Umstände können nur Bedeutung erlangen, soweit sie Rückschlüsse hierauf zulassen (BayObLG, NJW 1996, 133).
  • OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13

    Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des

    Die Entscheidung des BayObLG (Beschluss vom 23. Mai 1995 - 1Z BR 128/94 -, ZEV 1995, 331, juris) betrifft die Frage der Weitergeltung der in einem gemeinschaftlichen Testament enthaltenen Verfügungen entsprechend dem durch Auslegung zu ermittelnden wirklichen oder hypothetischen Willen der Ehegatten im Zeitpunkt der Testamentserrichtung (so sei eine spätere Wiederheirat der geschiedenen Ehegatten im Rahmen dieser Auslegung zu würdigen).
  • BayObLG, 18.12.1995 - 1Z BR 111/95

    Bindungswirkung eines Erbvertrages bei Vorhersehbarkeit der Scheidung; Auslegung

    a) § 2077 Abs. 1 BGB enthält eine dispositive Auslegungsregel (BayObLG FamRZ 1993, 362; BayObLGZ 1993, 240, 245 f. und 1995, 197, 199; jeweils m.w.N.), so daß im Hinblick auf § 2077 Abs. 3 BGB durch Auslegung der letztwilligen Verfügung (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln ist, ob diese nach dem wirklichen Willen des Erblassers auch für den Fall einer späteren Scheidung Gültigkeit behalten sollte (vgl. Palandt/Edenhofer § 2077 Rn. 6).

    Läßt sich ein solcher, in der Verfügung zum Ausdruck gekommener Wille nicht feststellen, so ist auf den mutmaßlichen (hypothetischen) Willen des Erblassers im Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung abzustellen, wobei spätere Umstände nur als Anzeichen für einen bereits damals vorhandenen Erblasserwillen berücksichtigt werden können (BayObLG FamRZ 1993, 362 f. und BayObLGZ 1995, 197, 201).

    Dabei übersieht er, daß die Erbeinsetzung Bestandteil eines Erbvertrags ist, so daß bei der Auslegung zu prüfen ist, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entspricht (vgl. zum gemeinschaftlichen Testament BayObLGZ 1995, 197, 201 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 26.08.2010 - 15 Wx 317/09

    Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments geschiedener und

    Dies entspricht der wohl vorherrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa KG FamRZ 1968, 217f; BayObLG DNotZ 1996, 302ff; Beck-OK-BGB/Litzenburger, Stand 2010, § 2077 Rdn.6; MK-BGB/Musielak, 5.Aufl. § 2268 Rdn.14; Erman/Schmidt, BGB, 12.Aufl. § 2268 Rdn.6; juris-PK/Reymann, 3.Aufl. § 2268 BGB Rdn.20; Kuchinke DNotZ 1996, 306ff; nunmehr wohl auch Palandt/Edenhofer, BGB, 69. Aufl., § 2268 Rdn.5).
  • OLG Köln, 21.06.2004 - 2 Wx 9/04
  • OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98

    Unwirksamkeit eines Erbvertrages bei Ehescheidung

  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

  • FG Düsseldorf, 22.11.2016 - 4 K 2949/14

    Rechtmäßiges Ansetzen eines Erwerbs durch Vermächtnis im Rahmen der Festsetzung

  • KG, 29.11.2005 - 1 W 17/05

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Bestimmung einer

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2021 - 5 W 62/21

    Zu den Anforderungen an ein sog. "Brieftestament" (hier verneint).

  • OLG München, 24.01.2017 - 31 Wx 234/16

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung über die Weiterführung eines

  • BayObLG, 07.07.2004 - 1Z BR 43/04

    Aufschiebend bedingte Nacherbschaft bei Zuwendung eines Hausgrundstücks zur

  • BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Zuwendung an Familienstämme der

  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

  • LG München I, 30.06.2008 - 16 T 567/08

    Ehegattentestament: Wegfall der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung

  • KG, 30.06.2003 - 23 U 4246/00

    Ehegattentestament: Aufhebbarkeit wechselbezüglicher Verfügungen in einem

  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 356/02
  • BayObLG, 14.04.2000 - 1Z BR 36/00

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 04.02.2002 - 1Z BR 37/01

    Testamentsauslegung - Ersatzerbeneinsetzung - Prüfung von Indiztatsachen

  • BayObLG, 13.06.1996 - 1Z BR 132/95

    Auslegung mehrerer nacheinander errichteter gemeinschaftlicher Testamente

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