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   OLG Hamm, 23.05.1995 - 15 W 167/95   

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OLG Hamm, 23.05.1995 - 15 W 167/95 (https://dejure.org/1995,11001)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.1995 - 15 W 167/95 (https://dejure.org/1995,11001)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 15 W 167/95 (https://dejure.org/1995,11001)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1996, 384
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.05.2003 - III ZR 294/02

    Amtspflichtverletzung eines Notars bei abredewidriger Auszahlung der

    1998, 45, 46; 1997, 73; DNotZ 1994, 117, 119; OLG Hamm, DNotZ 1996, 384, 387; Schleswig-Holsteinisches OLG, SchlHA 2001, 14, 15; Sandkühler, in: Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 5. Aufl. § 23 Rn. 67; Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Aufl., Rn. 702; Weingärtner, Das notarielle Verwahrungsgeschäft, 1998, Rn. 91).
  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 70/10

    Materiellrechtlicher Auszahlungsanspruch i.R.e. Grundstückkaufvertrages bei

    Das von dem Notar angekündigte Vorgehen widerspräche seinen Amtspflichten bei der Abwicklung des Verwahrungsgeschäfts, nach denen er sich strikt an die ihm erteilten Anweisungen halten muss und keine Entscheidung über die sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Ansprüche der Parteien an dem hinterlegten Betrag treffen darf (vgl. OLG Hamm, DNotZ 1996, 384, 390 mit zust. Anm. Preuß; Brambring, DNotZ 1990, 615, 649).
  • OLG Hamm, 27.02.2003 - 15 W 398/02

    Auslegung einer Weisung zum Antrag auf Eigentumsumschreibung nach

    Im Übrigen darf der Notar durch sein weisungsgemäßes Verhalten nicht an erkennbar unerlaubten oder unredlichen Zwecken mitwirken (§ 14 Abs. 2 BNotO; vgl. auch Senat, DNotZ 1996, 384).
  • OLG Hamm, 26.11.2001 - 15 W 329/01

    Bindungswirkung einer Verwahrungsanweisung

    Der Notar müßte dann seine neutrale Stellung aufgeben und würde Gefahr laufen, sich Schadensersatzansprüchen des jeweils Benachteiligten auszusetzen (KG OLGZ 1987, 273, 275; OLG Schleswig JurBüro 1992, 45; Senat OLGZ 1994, 491; DNotZ 1996, 384 sowie JMBl. NW 1996, 197; Weingärtner, a.a.O., Rdnr. 223).
  • OLG Hamm, 18.11.1999 - 15 W 309/99

    Beteiligteneigenschaft bei Hinterlegung des Kaufpreises auf einem

    Der Notar müßte dann seine neutrale Stellung aufgeben und würde Gefahr laufen, sich Schadensersatzansprüchen des jeweils Benachteiligten auszusetzen (KG OLGZ 1987, 273, 275; OLG Schleswig JurBüro 1992, 45; Senat OLGZ 1994, 491; DNotZ 1996, 384 sowie JMBl NW 1996, 197; Weingärtner, aaO, Rdnr. 223).
  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 136/98

    Keine Anweisung an den Notar, die eingeholte Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Die Unparteilichkeit der Amtsführung des Notars ( § 14 Abs. 1 S. 2 BNotO ) schließt es deshalb aus, daß er bei der Ausführung des Treuhandgeschäftes eine sachliche Entscheidung darüber treffen kann, ob einem Beteiligten des Treuhandgeschäftes ein schuldrechtlicher Anspruch auf Veränderung bindender Weisungen zusteht (vgl. Senat JMBINRW 1996, 197 sowie DNotZ 1996, 384 ).
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