Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.06.1995 - 15 W 80/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BNotO §§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 2
Durchsetzung eines "Ablehnungsrechts" gegenüber befangenem Notar - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weigerung eines Notars sich wegen Besorgnis der Befangenheit zu enthalten; Wirksamkeit eines vorgenommenen Geschäfts bei Durchführung der Amtstätigkeit trotz Befangenheit; Gerichtliches Verfahren zur Überprüfung der Berechtigung bei Besorgnis der Befangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 7 T 902/94
- OLG Hamm, 06.06.1995 - 15 W 80/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1337
- DNotZ 1996, 703
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 01.02.1994 - 15 W 38/94
Pflicht des Notars zur Stellung von Eintragungsanträgen bei Vollzugsreife
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 13.06.1990 - 2 Wx 16/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 14.06.1984 - 15 W 256/83
Anweisung an den Notar, einen Teil des bei ihm hinterlegten Kaufpreises nicht …
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- LG Frankfurt/Main, 17.05.1988 - 9 T 524/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 26.06.1991 - 20 W 146/91 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 20.11.1979 - VI ZR 248/77
Rechtsweg für Verlangen auf Vornahme von Notaramtshandlungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Frankfurt/Main, 28.12.1989 - 9 T 1316/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 8 W 576/01
Ablehnung des beurkundenden Notars im FGG-Verfahren
Wird aber die Beurkundung - wie hier am ... 1998 - abgeschlossen und bedarf es auch keiner weiteren Vollzugshandlungen (vgl. OLG Hamm DNotZ 1996, 703 m. abl. Anm. Kawohl), dann ist nach deren Abschluss für eine Ablehnung der Beurkundungsperson wegen Befangenheit kein Raum mehr (…Keidel / Winkler, aaO, § 3 Rn 190-192). - OLG Hamm, 17.08.2012 - 15 W 383/11
Überprüfung einer für vollstreckbar erklärten notariellen Kostenrechnung
Dem Notar ist durch diese Vorschrift in Anlehnung an inhaltlich entsprechende Vorschriften der gerichtlichen Verfahrensordnungen (bspw. § 48 ZPO) das Recht zur Selbstablehnung eingeräumt (Senat DNotZ 1996, 703, 704). - KG, 30.05.1995 - Not 31/94
Verwendung eines "Logos" im Briefkopf
7. Notarrecht - Ablehnung eines befangenen Notars (OLG Hamm, Beschluß vom 6.6. 1995 - 15 W 80/95 - mitgeteilt von vors. Richter am OLG Dr. Karldieter Schmidt, Hamm) BNotO §§ 15 Abs. 1; 16 Abs. 2 Lehnt es ein Notar ab, sich beim Vollzug eines notariellen Geschäftes seiner weiteren Amtstätigkeit zu enthalten, obwohl ein Beteiligter ihm gegenüber die Besorgnis der Befangenheit geäußert hat, so kann ihm im Verfahren nach § 15 Abs. 1 BNotO die Vornahme bestimmter weiterer Amtshandlungen untersagt werden, wenn sich der Vorwurf der Befangenheit als berechtigt erweist.
Rechtsprechung
OLG Dresden, 24.01.1995 - 6 W 911/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
EVertr Art. 8; BNotO § 15
Beschwerdeweg nach § 15 BNotO auch im Beitrittsgebiet gegeben - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 15 Abs. 1 S. 2; EinigungsV Art. 8
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DNotZ 1996, 703
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.1979 - VI ZR 248/77
Rechtsweg für Verlangen auf Vornahme von Notaramtshandlungen
Auszug aus OLG Dresden, 24.01.1995 - 6 W 911/94
Die Fassung dieser Vorschrift nötigt nicht zu einer restriktiven Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1979, BGHZ 76, 9 [14]). - BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92
Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten
Auszug aus OLG Dresden, 24.01.1995 - 6 W 911/94
Eine Kostenentscheidung gemäß §§ 91 ff ZPO (so generell für Beschwerdeverfahren nach § 17a Abs. 4 S.2 GVG : BGH, Beschluß vom 17.6.1993, WM 93, 1554, 1556) setzt ein streitiges Verfahren voraus. - OLG Köln, 12.12.1992 - 2 W 160/92
Streit über die Zugehörigkeit einer Streitigkeit zur ordentlichen …
Auszug aus OLG Dresden, 24.01.1995 - 6 W 911/94
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgen den Kosten der Hauptsache, § 17 b Abs. 2 S. 1 GVG (vgl. OLG Köln, Beschluß vom 12.12.1992, NJW-RR 93, 639).
- BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96
Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar
§ 15 Abs. 1 Satz 2 und 3 BNotO ist insoweit entsprechend anwendbar (…ebenso Huhn/v. Schuckmann, BeurkG 3. Aufl. § 54 Rdnr. 2;… Bohrer, Das Berufsrecht der Notare 1991 Rdnr. 396;… Kawohl, Notaranderkonto 1995 Rdnr. 166; wohl auch Schippel DNotZ 1991, 171, 180; zu weitgehend - für unmittelbare Anwendbarkeit - OLG Dresden DNotZ 1996, 703). - OLG Dresden, 29.05.1997 - 15 W 308/97
Gerichtliche Zuständigkeit für Beschwerden gegen Amtsverweigerungen von Notaren
Für eine entsprechende Anwendung des § 15 BNotO auch in den neuen Bundesländern hat sich auch der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden in seinem Beschluß vom 24.01.1995, Az.: 6 W 911/94, DNotZ 1996, 703 , ausgesprochen.