Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 24.01.1995

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.06.1995 - 15 W 80/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6719
OLG Hamm, 06.06.1995 - 15 W 80/95 (https://dejure.org/1995,6719)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.06.1995 - 15 W 80/95 (https://dejure.org/1995,6719)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Juni 1995 - 15 W 80/95 (https://dejure.org/1995,6719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 2
    Durchsetzung eines "Ablehnungsrechts" gegenüber befangenem Notar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weigerung eines Notars sich wegen Besorgnis der Befangenheit zu enthalten; Wirksamkeit eines vorgenommenen Geschäfts bei Durchführung der Amtstätigkeit trotz Befangenheit; Gerichtliches Verfahren zur Überprüfung der Berechtigung bei Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 7 T 902/94
  • OLG Hamm, 06.06.1995 - 15 W 80/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1337
  • DNotZ 1996, 703
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 22.03.2002 - 8 W 576/01

    Ablehnung des beurkundenden Notars im FGG-Verfahren

    Wird aber die Beurkundung - wie hier am ... 1998 - abgeschlossen und bedarf es auch keiner weiteren Vollzugshandlungen (vgl. OLG Hamm DNotZ 1996, 703 m. abl. Anm. Kawohl), dann ist nach deren Abschluss für eine Ablehnung der Beurkundungsperson wegen Befangenheit kein Raum mehr (Keidel / Winkler, aaO, § 3 Rn 190-192).
  • OLG Hamm, 17.08.2012 - 15 W 383/11

    Überprüfung einer für vollstreckbar erklärten notariellen Kostenrechnung

    Dem Notar ist durch diese Vorschrift in Anlehnung an inhaltlich entsprechende Vorschriften der gerichtlichen Verfahrensordnungen (bspw. § 48 ZPO) das Recht zur Selbstablehnung eingeräumt (Senat DNotZ 1996, 703, 704).
  • KG, 30.05.1995 - Not 31/94

    Verwendung eines "Logos" im Briefkopf

    7. Notarrecht - Ablehnung eines befangenen Notars (OLG Hamm, Beschluß vom 6.6. 1995 - 15 W 80/95 - mitgeteilt von vors. Richter am OLG Dr. Karldieter Schmidt, Hamm) BNotO §§ 15 Abs. 1; 16 Abs. 2 Lehnt es ein Notar ab, sich beim Vollzug eines notariellen Geschäftes seiner weiteren Amtstätigkeit zu enthalten, obwohl ein Beteiligter ihm gegenüber die Besorgnis der Befangenheit geäußert hat, so kann ihm im Verfahren nach § 15 Abs. 1 BNotO die Vornahme bestimmter weiterer Amtshandlungen untersagt werden, wenn sich der Vorwurf der Befangenheit als berechtigt erweist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.01.1995 - 6 W 911/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9841
OLG Dresden, 24.01.1995 - 6 W 911/94 (https://dejure.org/1995,9841)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.01.1995 - 6 W 911/94 (https://dejure.org/1995,9841)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 6 W 911/94 (https://dejure.org/1995,9841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1996, 703
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 248/77

    Rechtsweg für Verlangen auf Vornahme von Notaramtshandlungen

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.1995 - 6 W 911/94
    Die Fassung dieser Vorschrift nötigt nicht zu einer restriktiven Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1979, BGHZ 76, 9 [14]).
  • BGH, 17.06.1993 - V ZB 31/92

    Rechtsweg nach Vermögensgesetz - Rechtsmittelkosten

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.1995 - 6 W 911/94
    Eine Kostenentscheidung gemäß §§ 91 ff ZPO (so generell für Beschwerdeverfahren nach § 17a Abs. 4 S.2 GVG : BGH, Beschluß vom 17.6.1993, WM 93, 1554, 1556) setzt ein streitiges Verfahren voraus.
  • OLG Köln, 12.12.1992 - 2 W 160/92

    Streit über die Zugehörigkeit einer Streitigkeit zur ordentlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 24.01.1995 - 6 W 911/94
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgen den Kosten der Hauptsache, § 17 b Abs. 2 S. 1 GVG (vgl. OLG Köln, Beschluß vom 12.12.1992, NJW-RR 93, 639).
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96

    Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar

    § 15 Abs. 1 Satz 2 und 3 BNotO ist insoweit entsprechend anwendbar (ebenso Huhn/v. Schuckmann, BeurkG 3. Aufl. § 54 Rdnr. 2; Bohrer, Das Berufsrecht der Notare 1991 Rdnr. 396; Kawohl, Notaranderkonto 1995 Rdnr. 166; wohl auch Schippel DNotZ 1991, 171, 180; zu weitgehend - für unmittelbare Anwendbarkeit - OLG Dresden DNotZ 1996, 703).
  • OLG Dresden, 29.05.1997 - 15 W 308/97

    Gerichtliche Zuständigkeit für Beschwerden gegen Amtsverweigerungen von Notaren

    Für eine entsprechende Anwendung des § 15 BNotO auch in den neuen Bundesländern hat sich auch der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden in seinem Beschluß vom 24.01.1995, Az.: 6 W 911/94, DNotZ 1996, 703 , ausgesprochen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht