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   BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95   

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https://dejure.org/1996,5726
BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95 (https://dejure.org/1996,5726)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1996 - NotZ 14/95 (https://dejure.org/1996,5726)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1996 - NotZ 14/95 (https://dejure.org/1996,5726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vorstandswahl der Notarkammer Stuttgart - Rechtsanspruch auf Einschreiten der Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen einer Notarwahl - Besonderes gerichtliches Wahlprüfungsverfahren im Rahmen der Wahl des Präsidenten einer Notarkammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 14.10.1987 - 2 BvR 64/87

    Öffentlichkeitsarbeit einer Landesregierung und unzulässige Wahlbeeinflussung

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95
    Diese Zurückweisung stellt eine auf dem Gebiet des Berufsrechts der Notare von einem Träger öffentlicher Verwaltung mit hoheitlichen Mitteln getroffene Regelung im Einzelfall und damit einen Verwaltungsakt dar (vgl. BVerfG NVwZ 1988, 817, 818; Olchewski, Wahlprüfung und subjektiver Wahlrechtsschutz 1969, S. 159, 160 f.).

    Soweit sich der Antragsteller dabei auf Grundsätze beruft, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Erschöpfung des Rechtswegs als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Verfassungsbeschwerde entwickelt worden sind (vgl. BVerfG NVwZ 1988, 817, 818 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen), ist schon zweifelhaft, ob Gesichtspunkte der Zumutbarkeit geeignet sind, nicht nur den Grundsatz der Subsidiarität eines Rechtswegs zu durchbrechen, sondern auch eine sonst nicht gegebene Rechtsschutzmöglichkeit ausnahmsweise zu eröffnen.

  • BGH, 20.01.1969 - NotZ 1/68

    Notare als Verfahrensbevollmächtigte

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95
    Denn es fehlt an dem für die Annahme eines Verwaltungsakts wesentlichen Merkmal der verbindlichen Regelung des Einzelfalls (vgl. BGHZ 51, 301; 57, 351, 353) [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71].
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob eine solche Klageart von der durch § 111 BNotO eröffneten Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes auf dem Gebiet des Berufsrechts der Notare umfaßt ist (vgl. Senatsbeschluß vom 18. September 1995 - NotZ 46/94 = NJW 1996, 123).
  • BGH, 14.12.1992 - NotZ 10/92

    Rechtliches Interesse des in Aussicht genommenen Notarvertreters bei

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95
    Im Verfahren nach § 111 BNotO ist für eine Feststellungsklage nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich kein Raum, es sei denn, die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebiete ausnahmsweise deren Zulassung (vgl. BGHZ 67, 343, 346; BGHR BNotO § 111 I Feststellungsantrag 1 und 4; BGH DNotZ 1985, 510 f.; 1991, 72, 75 ff.).
  • BGH, 16.02.1987 - NotZ 19/86

    Notar - Notarkammer - Kammerbeitrag

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95
    Dies gilt auch für die Klagemöglichkeiten nach § 111 BNotO, die nicht nur gegen die auf dem Gebiet des Notarberufsrechts tätigen staatlichen Behörden, sondern auch gegen die mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Selbstverwaltungsträger gegeben sind (vgl. etwa BGHZ 52, 283 [BGH 15.07.1969 - NotZ 3/68]; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1980 - NotZ 3/80 - und vom 16. Februar 1987 - NotZ 19/86).
  • BGH, 04.12.1989 - NotZ 1/89

    Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Rechtskraft gerichtlicher

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95
    Im Verfahren nach § 111 BNotO ist für eine Feststellungsklage nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich kein Raum, es sei denn, die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebiete ausnahmsweise deren Zulassung (vgl. BGHZ 67, 343, 346; BGHR BNotO § 111 I Feststellungsantrag 1 und 4; BGH DNotZ 1985, 510 f.; 1991, 72, 75 ff.).
  • BGH, 13.12.1971 - NotZ 2/71

    Unabhängigkeit des Notars

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95
    Denn es fehlt an dem für die Annahme eines Verwaltungsakts wesentlichen Merkmal der verbindlichen Regelung des Einzelfalls (vgl. BGHZ 51, 301; 57, 351, 353) [BGH 13.12.1971 - NotZ 2/71].
  • BGH, 12.11.1984 - NotZ 8/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95
    Im Verfahren nach § 111 BNotO ist für eine Feststellungsklage nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich kein Raum, es sei denn, die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebiete ausnahmsweise deren Zulassung (vgl. BGHZ 67, 343, 346; BGHR BNotO § 111 I Feststellungsantrag 1 und 4; BGH DNotZ 1985, 510 f.; 1991, 72, 75 ff.).
  • BGH, 30.11.1964 - NotZ 5/64

    Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung in Notarsachen

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95
    Auch die vom Antragsteller der Sache nach erstrebte aufsichtsrechtliche Beanstandung der Wahl zum Präsidenten hätte zwar im Verhältnis zur Notarkammer, nicht aber gegenüber dem Antragsteller die Bedeutung eines anfechtbaren Verwaltungsakts, der allein Gegenstand einer vom Antragsteller angestrengten Verpflichtungs- oder Untätigkeitsklage nach § 111 Abs. 1 BNotO sein könnte (vgl. BGHZ 42, 390, 392; BGH DNotZ 1965, 632; 1970, 59).
  • BGH, 05.05.1980 - NotZ 3/80

    Rechtsweg bei der Anfechtung von auf Grund der Bundesnotarsordnung (BNotO)

    Auszug aus BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95
    Dies gilt auch für die Klagemöglichkeiten nach § 111 BNotO, die nicht nur gegen die auf dem Gebiet des Notarberufsrechts tätigen staatlichen Behörden, sondern auch gegen die mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Selbstverwaltungsträger gegeben sind (vgl. etwa BGHZ 52, 283 [BGH 15.07.1969 - NotZ 3/68]; BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1980 - NotZ 3/80 - und vom 16. Februar 1987 - NotZ 19/86).
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

  • BGH, 15.07.1969 - NotZ 3/69

    Beiträge zur Notarkammer

  • BGH, 21.06.1965 - NotZ 7/64

    Missbilligung nach Verurteilung eines Richters wegen einer Pflichtwidrigkeit

  • BGH, 15.07.1969 - NotZ 10/68

    Voraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Rechtmäßigkeit

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08

    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der

    Die über den Wortlaut von § 111 Abs. 1 Satz 2 BNotO hinaus nicht nur für Anfechtungs-, sondern auch für Leistungsanträge erforderliche Antragsbefugnis (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2007 - NotZ 41/07 - [...] Rn. 6 f.; vom 5. Februar 1996 - NotZ 14/95 - DNotZ 1997, 167, 169) ist zu bejahen, weil der Antragsteller durch die registerrechtliche Verwendung seiner Daten in seinem Grundrecht auf Datenschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG betroffen ist (vgl. BVerfG StV 1991, 556) und einen Sachverhalt dargelegt hat, aus dem sich grundsätzlich Folgenbeseitigungsansprüche ergeben können.
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 2/96

    Beteiligung einer Notarkammer an dem von der Bundesnotarkammer unterhaltenen

    Sonst, mithin auch im vorliegenden Falle, sind sie nicht selbständig anfechtbar (Schippel, a.a.O., § 111 Rdn. 6, 12; für die Anfechtung der Wahl eines Kammerorgans vgl. Senatsbeschl. v. 5. Februar 1996, NotZ 14/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - 8 A 3924/03

    Anspruch auf rückwirkende Änderung eines Dienstvertrags; Vorliegen eines

    vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 5. Februar 1996 - NotZ 14/95 -, DNotZ 1997, 167; Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 42 Rdnr. 113 "Aufsichtsmaßnahmen" m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 1999 - 1 S 165/99 -, NVwZ-RR 1999, 581.
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