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   BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95   

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BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95 (https://dejure.org/1995,6566)
BayObLG, Entscheidung vom 19.10.1995 - 3Z BR 268/95 (https://dejure.org/1995,6566)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - 3Z BR 268/95 (https://dejure.org/1995,6566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Traunstein - 2 HKT 219/95
  • BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 81
  • DB 1995, 2517
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.04.1995 - 3Z BR 73/95
    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95
    Der Vorsitzende einer Kammer für Handelssachen darf nämlich nicht entsprechend § 349 Abs. 2 Nr. 11 ZPO den Geschäftswert für eine Beschwerde in einer Handelssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit festsetzen; eine solche Geschäftswertfestsetzung erfordert zwingend die Beteiligung der Handelsrichter (vgl. BayObLG, FGPrax 1995, 163/164 m.w.N.).
  • BayObLG, 11.05.1995 - 3Z BR 58/95

    Löschung eines Vereinsregistereintrags; Beglaubigung entgegen § 3 Abs. 1 Nr. 5

    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95
    Die Durchführung eines Löschungsverfahrens hinsichtlich der Eintragung vom 19.7.1995 ist aber anzuordnen, weil das Landgericht seinerseits eine Löschungsanordnung getroffen hat, die verfahrenswidrig zustande gekommen ist und nicht feststeht, daß die Eintragung richtig ist (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 172 ).
  • BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 97/91

    Beschwerde gegen eine bekanntgemachte Eintragungsverfügung

    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95
    Erläßt ein Landgericht eine Löschungsanordnung hinsichtlich einer Eintragung im Handelsregister und wird die Löschung im Handelsregister bereits eingetragen, obwohl die entsprechende Entscheidung nicht rechtskräftig geworden ist, so ist gegen eine solche Entscheidung ein Rechtsmittel mit dem Ziel zulässig, das Landgericht zur Durchführung eines Löschungsverfahrens anzuweisen (vgl. BayObLGZ 1991, 337; KG JFG 16, 189).
  • BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 3 Z 133/90
    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95
    Das Registergericht hat darüber zu wachen, daß Erklärungen, die den gesetzlichen Erfordernissen und der Rechtslage nicht entsprechen, nicht Aufnahme in das Handelsregister und mit amtlicher Hilfe Verbreitung finden (vgl. BayObLG GmbHR 1992, 304 m.w.N.; Scholz/Uwe H. Schneider, GmbHG 8. Aufl. § 39 Rn. 18 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.1989 - 3 W 27/89
    Auszug aus BayObLG, 19.10.1995 - 3Z BR 268/95
    Es hätte allerdings nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ohne weiteres Zuwarten das Löschungsverfahren von Amts wegen fortsetzen müssen, da ein unmittelbarer Zwang zur Durchführung eines Rechtsstreits nicht ausgeübt werden kann (vgl. OLG Zweibrücken, Rpfleger 1990, 77; Keidel/Winkler FGG 13. Aufl. § 127 Rn. 41 und 45; Keidel/Schmatz/Stöber Registerrecht 5. Aufl. Rn. 29c Fn. 27).
  • OLG München, 22.02.2010 - 31 Wx 162/09

    Eintragung eines Geschäftsführers im Handelsregister: Amtslöschung wegen eines

    Hierzu gehören auch Beschlüsse über Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers (h. M. und st. Rspr., vgl. BayObLGZ 1991, 337/342; BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442 jeweils zu § 144 FGG; Keidel/Heinemann FamFG 16. Aufl. § 398 Rn. 11; a. A. MünchKommZPO/Krafka 3. Aufl. § 398 FamFG Rn. 3).

    Bei einer Anmeldung hat das Registergericht darüber zu wachen, dass Erklärungen, die den gesetzlichen Erfordernissen und der Rechtslage nicht entsprechen, nicht Aufnahme in das Handelsregister und mit amtlicher Hilfe Verbreitung finden (vgl. BayObLGZ 1991, 337/340; BayObLG GmbHR 1996, 441/442 m.w.N.).

    Die Löschung soll nicht bewirken, das Register von unwirksamen und unrichtigen Eintragungen zu befreien; sie hat vielmehr den Zweck, im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften durchzusetzen (BayObLG BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442; m.w.N.; OLG Frankfurt a.M. FGPrax 2002, 35/36).

    Für die Geltendmachung der Nichtigkeit von Beschlüssen allgemein steht den Gesellschaftern das Anfechtungsverfahren zur Verfügung (vgl. BayObLG BB 1991, 1729; GmbHR 1996, 441/442; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 35/36; Bassenge/Roth/Walter FamFG 12. Aufl. § 398 Rn. 3).

  • OLG Frankfurt, 26.05.2003 - 20 W 61/03

    Verschmelzung: Keine Löschung der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister

    Die Anwendung des § 142 FGG wird bereits durch die sich auf Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beziehende und deshalb für diese vorrangige SpezialVorschrift des § 144 FGG verdrängt (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. § 144 Rn. 5; BayObLG GmbHR 1996, 441; OLG Karlsruhe OLGZ 1986, 155).
  • OLG Zweibrücken, 13.03.2001 - 3 W 15/01

    Amtslöschung gesetzwidriger Eintragung des GmbH-Geschäftsführers

    Vielmehr hat es den Zweck, im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften durchzusetzen (vgl. BayObLG GmbHR 1996, 441, 442).
  • OLG Jena, 28.04.2009 - 6 W 42/09
    Sie soll nicht bewirken, das Register von unwirksamen und unrichtigen Eintragungen zu befreien; sie hat vielmehr ausschließlich den Zweck, im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften durchzusetzen (vgl. BayObLG, GmbHR 1992, 221; BayObLG, GmbHR 1992, 304; BayObLG, GmbHR 1996, 441; OLG Frankfurt, RPfleger 2002, 211).

    Allein das fehlerhafte Zustandekommen des Gesellschafterbe­schlusses oder ein fehlerhaftes Registerverfahren genügt in diesem Zusam­menhang nicht (vgl. Krafka/Willer, Registerrecht, Rn. 459; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., 2006, Vor §§ 144 - 144b, Rn. 5; BayObLG, GmbHR 1996, 441; OLG Hamm, ZIP 2001, 569).

  • BayObLG, 02.04.2003 - 3Z BR 57/03

    Rechtsfolgen des Beschlusses über Umwandlung einer AG in eine KG

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Löschungsverfahren ein selbständig ausgestaltetes Verfahren darstellt, das nicht dazu dient, Fehler des Anmeldeverfahrens zu korrigieren (BayObLG DNotZ 1997, 81/84).
  • KG, 08.08.2012 - 12 W 23/12

    Handelsregistersache: Prüfungsumfang einer sofortigen Beschwerde gegen einen

    Zu solchen Beschlüssen gehören auch die über Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers (BayObLG, DB 1995, 2517, juris Rn. 13; Keidel/Heinemann, a.a.O., § 398 Rn. 11).
  • OLG Köln, 17.05.2010 - 2 Wx 50/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung der Entscheidung über einen

    Vielmehr muß es nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist sein Verfahren fortsetzen und die Rechtslage selbst prüfen (vgl. BayObLG DNotZ 1997, 81 [82 f.]; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1990, 77; Bahrenfuss/Steup, a.a.O., § 381, Rdn. 14; Bumiller/Harders, a.a.O., § 381, Rdn. 12; Keilbach, DNotZ 2001, 671 [684]; Schulte-Bunert/Weinreich/Nedden-Boeger, a.a.O., § 381, Rdn. 24).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 3Z BR 280/01

    Sofortige Beschwerde gegen Löschungsankündigung des Beschwerdegerichts -

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Löschungsverfahren ein selbständig ausgestaltetes Verfahren darstellt; es dient nicht dazu, Fehler des Anmeldeverfahrens zu korrigieren (BayObLG DNotZ 1997, 81/84).
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