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   BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96   

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https://dejure.org/1997,8877
BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96 (https://dejure.org/1997,8877)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1997 - NotZ 3/96 (https://dejure.org/1997,8877)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1997 - NotZ 3/96 (https://dejure.org/1997,8877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgaben eines Notars für eine länderübergreifende Anstalt des öffentlichen Rechts - Verbindung einer monatlichen Festsetzung auf Grund des jeweils mitgeteilten abgabenpflichtigen Gebührenaufkommens eines Notars in den einzelnen Monaten mit einer Jahresabrechnung zu einem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1997, 820
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93

    Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96
    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin hob der Senat durch Beschlüsse vom 25. April 1994 - NotZ 8/93 (BGHZ 126, 16 [BGH 25.04.1994 - NotZ 8/93]) und NotZ 9/93 - die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden auf und wies dabei die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Wirksamkeit der Abgabensatzungen der Antragsgegnerin zurück.

    Der Senat hat die dafür maßgeblichen Fragen in seinen Beschlüssen vom 25. April 1994 (BGHZ 126, 16 [BGH 25.04.1994 - NotZ 8/93]) und vom 8. Mai 1995 (MittBayNot 1995, 241) behandelt.

    Entgegen der Anregung des Antragstellers ist eine Aussetzung des Beschwerdeverfahrens wegen der Verfassungsbeschwerden, die gegen die Senatsbeschlüsse vom 25. April 1994 (BGHZ 126, 16 [BGH 25.04.1994 - NotZ 8/93]) und vom 8. Mai 1995 (MittBayNot 1995, 241) eingelegt worden sind, nicht veranlaßt.

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 9/93

    Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide einer Ländernotarkasse - Erhebung von

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96
    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin hob der Senat durch Beschlüsse vom 25. April 1994 - NotZ 8/93 (BGHZ 126, 16 [BGH 25.04.1994 - NotZ 8/93]) und NotZ 9/93 - die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden auf und wies dabei die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Wirksamkeit der Abgabensatzungen der Antragsgegnerin zurück.
  • OLG Celle, 01.03.1993 - Not 26/92
    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Senats für Notarverwaltungssachen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Januar 1996 - Ds Not 26/92 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 1. Juni 1993, betreffend die "2.
  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 26/94

    Rechtswirksamkeit der satzungsrechtlichen Regelungen der Notarkasse München über

    Auszug aus BGH, 10.03.1997 - NotZ 3/96
    Auch damit drang er weder im erstinstanzlichen Verfahren noch im Beschwerdeverfahren vor dem Senat durch (Senatsbeschluß vom 8. Mai 1995 - NotZ 26/94 = BGHR BNotO 113 Teil I Abs. 7 Notarabgaben 1 und 2 und Notarkasse 1 = MittBayNot 1995, 241).
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