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   OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97   

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OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97 (https://dejure.org/1997,2497)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.08.1997 - 2 Wx 42/97 (https://dejure.org/1997,2497)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. August 1997 - 2 Wx 42/97 (https://dejure.org/1997,2497)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1998, 311
  • Rpfleger 1998, 106
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 16.01.1995 - 5 W 331/94

    Klarstellungsvermerk

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97
    Stimmt er der Grundschuldbestellung zu (§§ 182, 185 BGB), entfällt die auf § 883 Abs. 2 BGB beruhende relative Unwirksamkeit der Grundschuldbestellung mit der Folge, daß die Grundschuld ihm gegenüber unmittelbar wirksam wird (vgl. OLG Saarbrücken, BWNotZ 1995, 170, 171 = MittRHNotK 1995, 25, 27; Frank, MittBayNot 1996, 271, 272; Haegele/Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 1523).

    Zwar hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in seinem Beschluß vom 16. Januar 1995 (BWNotZ 1995, 170, 171 = MittRhNotK 1995, 25, 27) die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks im Grundsatz für möglich gehalten für den Fall, daß die Grundschuld bereits bestellt ist.

  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 11/64

    Auflassungsvormerkung in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97
    Nach völlig herrschender Meinung ist die Auflassungsvormerkung als dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs rangfähig im Sinne des § 879 BGB (vgl. BGHZ 46, 124, 127; BGH, WM 1986, 46, 48; Palandt-Bassenge, BGB, 56. Aufl., § 879 Rn. 5; § 883, Rn. 29).

    Geht man mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, daß die Auflassungsvormerkung im Zwangsversteigerungsverfahren einen nach dem Zeitpunkt ihrer Eintragung bestimmten Rang hat (vgl. BGHZ 46, 124, 127), und erkennt man weiterhin die Möglichkeit an, die Reihenfolge der Rechte im Grundbuch auch in Bezug auf eine Vormerkung durch Rangvorbehalt oder Rangänderung zu bestimmen, fehlt die Notwendigkeit, alternativ den im Grundbuchrecht nicht vorgesehenen Wirksamkeitsvermerk zuzulassen.

  • LG Saarbrücken, 12.09.1996 - 5 T 449/96

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks, Auflassungsungsvormerkung

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97
    Um dies zu vermeiden, soll bei der Eintragung des Grundpfandrechts vermerkt werden können, daß es gegenüber dem Vormerkungsberechtigten wirksam ist (so OLG Saarbrücken, a.a.O., 171, für den Fall, daß die Grundschuld bereits isoliert eingetragen ist, mit zust. Anm. v. Bühler; LG Saarbrücken MittBayNot 1996, 451; LG Amberg, MittBayNot 1996, 41; Stöber, MittBayNot 1997, 165, 167; Frank, a.a.O., 272).

    Die Beteiligten haben keinen Zweifel daran gelassen, daß hier maßgeblich für den Antrag auf Eintragung des Wirksamkeitsvermerks allein die Erwägung gewesen ist, dieses Vorgehen sei gebührenfrei (vgl. die entsprechenden Ausführungen des LG Saarbrücken, MittBayNot 1996, 451; Lehmann a.a.O., 1560; Frank, a.a.O., 272).

  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97
    Nach völlig herrschender Meinung ist die Auflassungsvormerkung als dingliche Sicherung eines schuldrechtlichen Anspruchs rangfähig im Sinne des § 879 BGB (vgl. BGHZ 46, 124, 127; BGH, WM 1986, 46, 48; Palandt-Bassenge, BGB, 56. Aufl., § 879 Rn. 5; § 883, Rn. 29).
  • BayObLG, 29.11.1990 - BReg. 2 Z 143/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97
    Eine Rangänderung zwischen Grundpfandrecht und Auflassungsvormerkung wird allgemein für zulässig gehalten (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1991, 567).
  • LG Amberg, 16.11.1995 - 32 T 1148/95

    Eintragung eines "Wirksamkeitsvermerks"

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97
    Um dies zu vermeiden, soll bei der Eintragung des Grundpfandrechts vermerkt werden können, daß es gegenüber dem Vormerkungsberechtigten wirksam ist (so OLG Saarbrücken, a.a.O., 171, für den Fall, daß die Grundschuld bereits isoliert eingetragen ist, mit zust. Anm. v. Bühler; LG Saarbrücken MittBayNot 1996, 451; LG Amberg, MittBayNot 1996, 41; Stöber, MittBayNot 1997, 165, 167; Frank, a.a.O., 272).
  • RG, 21.04.1937 - V 297/36

    1. Über das Wesen des Ankaufsrechts (Vorhand, Option) und seine Unterscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.1997 - 2 Wx 42/97
    Nach einhelliger Auffassung ist der Auflassungsvormerkungsberechtigte, der der Bestellung einer Grundschuld zustimmt, verpflichtet, dem Grundpfandrecht im Fall der Zwangsversteigerung das Vorrecht zu gewähren (vgl. RGZ 154, 355, 367; BGH LM § 883 BGB Nr. 6).
  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Hieran sieht es sich durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 24. August 1997 (DNotZ 1998, 311 = Rpfleger 1998, 106) gehindert.
  • OLG Hamm, 11.11.1998 - 15 W 350/98

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

    Im Hinblick auf die abweichende Rechtsauffassung des OLG Köln (DNotZ 1998, 311 = Rpfleger 1998, 106) wird die Sache gem. § 79 Abs. 2 GBO dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

    So zu entscheiden sieht sich der Senat jedoch gehindert durch den Beschluß des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 24.08.1997 - 2 Wx 42/98 -(veröffentlicht in DNotZ 1998, 311 ff. sowie Rpfleger 1998, 106 f.).

  • OLG Hamm, 19.07.2001 - 15 W 89/00

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks kein gebührenfreies Nebengeschäft

    Die Rechtspflegerin des Grundbuchamtes wies mit Zwischenverfügung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, Rpfleger 1998, 106 darauf hin, dass die Wirksamkeitsvermerke nicht eintragungsfähig seien.

    Der mit der weiteren Beschwerde befasste Senat wollte dem Rechtsmittel stattgeben, sah sich daran jedoch durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, Rpfleger 1998, 106 (= NotZ 1998, 311) gehindert und legte die Sache deshalb gemäß § 79 Abs. 2 GBO dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.

  • BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 82/98

    Rangrücktritt mit der Auflassungsvormerkung hinter eine Grundschuld bei einem

    Es kann auf sich beruhen, ob diese Erklärung der Beteiligten zu 3 als Zustimmung zur vorrangigen Belastung der Grundstücke mit der Grundschuld auszulegen wäre und die Auflassungsvormerkungen schon deshalb, auch ohne Rangrücktritt, der eingetragenen Grundschuld gegenüber keine Wirkung entfalten können; auf sich beruhen kann auch, ob deshalb bei der Grundschuld und den Vormerkungen ein Wirksamkeitsvermerk eingetragen werden konnte und ob eine solche Eintragung überhaupt zulässig ist (vgl. OLG Köln DNotZ 1998, 311; Gursky DNotZ 1998, 273 ff.; Frank MittBayNot 1996, 271).
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 2 Wx 51/00

    Gebührenfreiheit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks

    Nach inzwischen herrschender Auffassung, der sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rechtsprechung (Beschluss vom 25.8.1997 - 2 Wx 42/97 - abgedr. in: DNotZ 1998, 311) anschließt, ist, wenn für den Käufer eines Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und er der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch den Grundstückseigentümer zustimmt, die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, dass das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 = DNotZ 1999, 1000 = MittRhNotK 1999, 278; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Hamm MittBayNot 1999, 181; BayObLG MittRhNotK 1998, 375; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1995, 25; LG Saarbrücken, MittBayNotK 1996, 41; LG Amberg MittBayNot 1996, 41; Rohs/Wedewer, KostO, Stand: Sept. 2000, § 62 Rn. 10c; Lehmann NJW 1993, 1558, 1560).
  • OLG Köln, 14.01.2000 - 2 Wx 46/99

    Berechnung des Geschäftswertes für die notarielle Beurkundung beim Kauf von

    Die Überprüfung einer Ermessensentscheidung beschränkt sich mithin darauf, ob die Voraussetzungen für eine Ausübung des Ermessens erfüllt sind, ob die Grenzen der Ermessensausübung eingehalten worden sind und ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (Senat, Beschluß vom 5. Mai 1997, 2 Wx 42/97; OLG Celle, DNotZ 1960, 51 [52]; BayObLG, MittBayNot 1995, 488 [489]); Reimann in: Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., § 30 Rdnr. 7; Hartmann, a.a.O., § 30 KostO Rdnr. 14 ff.; Kuntze in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 27 Rdnr. 26 ff.; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage 1999, § 27 Rdnr. 20 f.; letztere für die Rechtsbeschwerden nach dem FGG, dem das Verfahren nach § 156 KostO weitgehend folgt).
  • OLG Hamm, 09.10.2000 - 15 W 3/00

    Vereinbarkeit der Grundbuchgebühren mit der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie

    a) Nach inzwischen h. A., der sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rspr. (DNotZ 1998, 311 = MittRhNotK 1997, 394 ) anschließt, ist, wenn für den Käufer eines Grundstücks eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und er der Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld durch den Grundstückseigentümer zustimmt, die Eintragung eines Vermerks in das Grundbuch statthaft, aus dem sich ergibt, dass das Grundpfandrecht gegenüber der rangbesseren Auflassungsvormerkung des Käufers wirksam ist (BGH NJW 1999, 2275 = Rpfleger 1999, 383 = DNotZ 1999, 1000 = MittRhNotK 1999, 278 ; OLG Düsseldorf MittRhNotK 2000, 359; OLG Hamm MittBayNot 1999, 181 ; BayObLG MittRhNotK 1998, 375 ; OLG Saarbrücken MittRhNotK 1995, 25, 41; LG Amberg MittBayNot 1996, 41; Rohs/Wedewer, Stand: Sept. 2000, § 62 KostG, Rn. 10 c; Lehmann, NJW 1993, 1558, 1560).
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