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   BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97   

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https://dejure.org/1997,6459
BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97 (https://dejure.org/1997,6459)
BayObLG, Entscheidung vom 28.10.1997 - 2Z BR 115/97 (https://dejure.org/1997,6459)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 2Z BR 115/97 (https://dejure.org/1997,6459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 133, 925; GBO § 2 Abs. 3, § 20
    Auslegung von Auflassungserklärungen - Anteil an Anliegerweg bei Veräußerung einer angrenzenden Teilfläche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bayreuth - 4 T 91/97
  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97

Papierfundstellen

  • DNotZ 1998, 820
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 48/92

    Erwähnung eines Anliegerweges im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97
    Eine auf diese Weise gebuchte Teilfläche ist danach rechtlich mit der gewöhnlichen Buchung eines Grundstücks (Flurstücks) gleichzusetzen (im Ergebnis ebenso BayObLG MittBayNot 1992, 335; insoweit in Rpfleger 1993, 104 nicht mitabgedruckt).

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist der entscheidende Unterschied zu dem vom Senat entschiedenen, in Rpfleger 1993, 104 wiedergegebenen Fall der, daß hier nicht das ganze Grundstück, sondern nur eine genau bezeichnete Teilfläche veräußert wurde; hätten weitere Teilflächen übereignet werden sollen, so wäre eine ausdrückliche Bezeichnung nötig gewesen.

  • RG, 12.02.1910 - V 72/09

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs.

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97
    Die Angaben über die Flächen, welche nach dem Inhalt des Grundbuchs Gegenstand eingetragener Rechte (hier vor allem des Eigentumsrechts der Beteiligten zu 2) sein sollen, fallen unter den öffentlichen Glauben des Grundbuchs (RGZ 73, 125/129; BayObLGZ 1976, 106/110; 1987, 410/413; BayObLG Rpfleger 1980, 295; Demharter § 2 Rn. 26).
  • BayObLG, 03.12.1987 - BReg. 2 Z 116/86

    Darstellung einer Grenzveränderung infolge Überflutung nach Art. 7 Abs. 1 BayWG

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97
    Die Angaben über die Flächen, welche nach dem Inhalt des Grundbuchs Gegenstand eingetragener Rechte (hier vor allem des Eigentumsrechts der Beteiligten zu 2) sein sollen, fallen unter den öffentlichen Glauben des Grundbuchs (RGZ 73, 125/129; BayObLGZ 1976, 106/110; 1987, 410/413; BayObLG Rpfleger 1980, 295; Demharter § 2 Rn. 26).
  • BayObLG, 17.02.1994 - 2Z BR 138/93

    Bindung des Grundbuchamtes an Wortlaut der Auflassung

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97
    Die Auflassung ist zwar wie jede Willenserklärung auslegungsfähig, doch sind der Auslegung im Grundbuchverfahren durch den Bestimmtheitsgrundsatz und das Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen Grenzen gesetzt (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 344).
  • BGH, 16.03.1984 - V ZR 206/82

    Verurteilung zur Auflassung einer Grundstücksteilfläche

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97
    Daran, daß die aufgelassene Teilfläche genügend bestimmt ist, auch wenn sie katastertechnisch nicht ordnungsgemäß abgeteilt wurde, kann kein Zweifel bestehen (vgl. BGHZ 90, 323/326).
  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97
    a) Der Widerspruch im Sinne von § 71 Abs. 2 Satz 2, § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO , dessen Eintragung der Beteiligte zu 1 mit seinen Rechtsmitteln erstrebt, soll die Möglichkeit eines Rechtsverlusts des wahren Berechtigten durch gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB ausschließen (vgl. § 892 Abs. 1 Satz 1); er kommt daher nur bei solchen Eintragungen in Betracht, die unter dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs stehen, an die sich also ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann (BGHZ 25, 16/22; BayObLGZ 1987, 231/232 f.; Demharter GBO 22. Aufl. § 53 Rn. 9).
  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 42/87

    Rechtsfolgen der Versagung einer Teilungsgenehmigung

    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97
    a) Der Widerspruch im Sinne von § 71 Abs. 2 Satz 2, § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO , dessen Eintragung der Beteiligte zu 1 mit seinen Rechtsmitteln erstrebt, soll die Möglichkeit eines Rechtsverlusts des wahren Berechtigten durch gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB ausschließen (vgl. § 892 Abs. 1 Satz 1); er kommt daher nur bei solchen Eintragungen in Betracht, die unter dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs stehen, an die sich also ein gutgläubiger Erwerb anschließen kann (BGHZ 25, 16/22; BayObLGZ 1987, 231/232 f.; Demharter GBO 22. Aufl. § 53 Rn. 9).
  • BayObLG, 11.05.1976 - BReg. 2 Z 48/75
    Auszug aus BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 115/97
    Die Angaben über die Flächen, welche nach dem Inhalt des Grundbuchs Gegenstand eingetragener Rechte (hier vor allem des Eigentumsrechts der Beteiligten zu 2) sein sollen, fallen unter den öffentlichen Glauben des Grundbuchs (RGZ 73, 125/129; BayObLGZ 1976, 106/110; 1987, 410/413; BayObLG Rpfleger 1980, 295; Demharter § 2 Rn. 26).
  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

    bb) Allerdings scheidet ein Eigentumserwerb an der Teilfläche eines Grundstücks schon dann aus, wenn sich die Auflassung (§§ 873, 925 BGB) nicht auf diese erstreckt (vgl. BayObLG DNotZ 1998, 820, 823).
  • OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 143/10

    Grundbuchverfahren: Beschwerdeberechtigung im Verfahren auf Eintragung eines

    Denn an die Angabe über Flächen kann sich ein gutgläubiger Erwerb anschließen (vgl. BayObLG DNotZ 1998, 820/821; Demharter § 2 Rn. 26).
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