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   BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99   

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https://dejure.org/1999,3351
BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99 (https://dejure.org/1999,3351)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.1999 - 2Z BR 98/99 (https://dejure.org/1999,3351)
BayObLG, Entscheidung vom 05. August 1999 - 2Z BR 98/99 (https://dejure.org/1999,3351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 3204/99
  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99

Papierfundstellen

  • DNotZ 1999, 1011
  • Rpfleger 1999, 529
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 06.04.1995 - 2Z BR 17/95

    Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei vorweggenommener Erbfolge

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99
    (1) Die Vorinstanzen gehen zwar zutreffend davon aus, daß eine einzige Vormerkung grundsätzlich nur dann genügen kann, wenn es sich auch nur um einen Anspruch handelt, weil mehrere verschiedene Ansprüche nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erfordern, wie Ansprüche gegeben sind (BayObLGZ 1984, 252/254; 1995, 149 f.; Demharter GBO 22. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 108).
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84

    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

    Auszug aus BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99
    (1) Die Vorinstanzen gehen zwar zutreffend davon aus, daß eine einzige Vormerkung grundsätzlich nur dann genügen kann, wenn es sich auch nur um einen Anspruch handelt, weil mehrere verschiedene Ansprüche nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erfordern, wie Ansprüche gegeben sind (BayObLGZ 1984, 252/254; 1995, 149 f.; Demharter GBO 22. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 108).
  • OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Ankaufsrechts

    Zwar ist zur Absicherung mehrerer verschiedener Ansprüche, selbst wenn sie derselben Person zustehen, die Eintragung derselben Anzahl von Vormerkungen erforderlich (BayObLG NJW-RR 2003, 450; DNotZ 1999, 1011/1012 f.; Kohler in Bauer/von Oefele AT III Rn. 4; Palandt/Bassenge § 883 Rn. 5; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 118; Giehl MittBayNot 2002, 158).

    Dass er von einer Bedingung und dem künftigen Abschluss des Hauptvertrags abhängig ist, ändert daran nichts (BayObLG DNotZ 1999, 1011/1012 f.; Staudinger/Gursky a. a. O.).

    Auf die Frage, ob Sukzessivberechtigte durch die Eintragung einer einzigen Vormerkung abgesichert werden können (BayObLG DNotZ 1999, 1011/1012 f.; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1495 mit 261i; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 84), kommt es hier nicht an, denn eingetragen wurde nur eine in diesem Umfang rechtlich unproblematische Vormerkung zugunsten von Si. S. als Gläubiger des in der Notarurkunde begründeten Anspruchs (vgl. Staudinger/Gursky § 883 Rn. 70).

  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01

    Vormerkung für alternativ bedingten Rückübertragungsanspruch - selbständige

    (4) Auch wenn der (Rück-)Übereignungsanspruch an mehrere alternative Bedingungen geknüpft ist, wird er durch nur eine Vormerkung gesichert (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 1011).
  • OLG München, 06.04.2016 - 34 Wx 399/15

    Sicherung eines Anspruchs auf Einräumung einer beschränkten persönlichen

    Nicht zu beanstanden ist der rechtliche Ausgangspunkt, wonach mehrere materiell-rechtliche Ansprüche nur durch ebenso viele Vormerkungen sicherbar sind (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 450; Rpfleger 2002, 135; 1999, 529; Demharter GBO 29. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 108; Giehl MittBayNot 2002, 158).
  • OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05

    Arglistige Täuschung bei der Veräußerung eines Selbstbausatzes für eine

    Die Bedingung galt nicht als ausgefallen (BGH, NJW 1985, 487; BayObLG, DNotZ 1999, 1011 ) mit der Wirkung, dass der Schwebezustand beseitigt und das Rechtsgeschäft endgültig wirkungslos wurde (Palandt/Heinrichs, BGB , 65. Aufl., Rdn. 2 zu § 158).
  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 71/01

    Vormerkung für alternativ bedingten Rückübertragungsanspruch - selbständige

    (4) Auch wenn der (Rück-)Übereignungsanspruch an mehrere alternative Bedingungen geknüpft ist, wird er durch nur eine Vormerkung gesichert (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 1011).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 75/01

    Vormerkung zur Sicherung gleichförmiger Ansprüche

    a) Die Vorinstanzen gehen zwar zutreffend davon aus, dass eine einzige Vormerkung grundsätzlich nur dann genügen kann, wenn es sich auch nur um einen Anspruch handelt, weil mehrere verschiedene Ansprüche nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erfordern, wie Ansprüche gegeben sind (BayObLG Rpfleger 1999, 529 f. m. w. N.).
  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 114/02

    Vormerkung bei Ankaufs- und Vorkaufsrecht unter Miteigentümern

    a) Rechtlich zutreffend ist der Ausgangspunkt der Vorinstanzen, dass mehrere verschiedene Ansprüche nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erforderlich sind, wie Ansprüche vorliegen (BayObLG DNotZ 1991, 892; 1999, 1011; Beschluss vom 17.10.2001, DNotZ 2002, 293; Demharter GBO 24. Aufl. Anh. zu § 44 Rn. 108; Bauer in Bauer/von Oefele GBO AT I Rn. 126).
  • OLG München, 09.01.2014 - 34 Wx 202/13

    Grundbuchsache: Zwischenverfügung zur Beibringung einer noch nicht erklärten

    Aufschiebend bedingte - künftige - Ansprüche (§ 883 Abs. 1 Satz 2 BGB) können, von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (siehe Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1489), aber ebenso durch - eine - Vormerkung gesichert werden (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 1011/1012; MittBayNot 2002, 396; auch Staudinger/Gursky § 883 Rn. 22, Rn. 175 f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2010 - 3 Wx 151/10
    Eine einzige Vormerkung genügt nur wenn es sich auch nur um einen Anspruch handelt, weil mehrere verschiedene Ansprüche nicht durch eine einzige Vormerkung gesichert werden können, vielmehr ebenso viele Vormerkungen erfordern, wie Ansprüche gegeben sind (BayOBLG Rpfleger 1999, 529; Staudinger-Gursky BGB 2008 Rn. 22).
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