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   OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00   

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https://dejure.org/2000,8445
OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,8445)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.05.2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,8445)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 2 U 19/00 (https://dejure.org/2000,8445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollmacht; Unwiderrufliche Bevollmächtigung; Formerfordernis; Grundstücksverkauf; Notarielle Beurkundung; Vertretungsmacht

  • Judicialis

    BGB § 167; ; BGB § 182; ; BGB § 313; ; BGB § 894

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss Vollmacht zum Grundstückskauf beurkundet werden?

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1125
  • DNotZ 2000, 775
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Ein von der Rechtsprechung (aaO.) zugelassener weiterer Ausnahmefall liegt vor, wenn zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (sh. auch BGH WM 1965, 1006 f; NJW 1975, 39; Rösler, NJW 1999, 1150, 1151, Kanzleiter, NJW 1999, 1612).

    Auch der BGH ist in WM 1965, 1006 zur Unwirksamkeit beider Verträge gekommen, weil dort der Beklagte am nächsten Tag bei Abschluß der Überlassungsverträge und Erklärung der Auflassungen als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hatte (sh. dort S. 1008 unter 3.).

    Diese setzt nämlich regelmäßig voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages bewußt ist oder zumindest mit ihr gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH WM 1965, 1006, 1008; NJW 1988, 1199, 1200; aA Staudinger/Wufka aaO. § 313 Rn. 135).

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 171/77

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Grundstücksübertragung - Anwendung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Nach der Rechtsprechung des BGH gilt weiterhin eine Ausnahme für den Fall einer unwiderruflichen Vollmacht zur Veräußerung und zum Erwerb von Grundstücken (NJW 1979, 2306).

    Er erweitert nur den Umfang der Vertretungsmacht, bindet aber den Vollmachtgeber nicht stärker an die Vollmacht als bei Anwendung des § 181 BGB (BGH, NJW 1979, 2306).

  • BGH, 11.10.1974 - V ZR 25/73

    Voraussetzungen der Rückbeziehung der Zustellung auf den Zeitpunkt der

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Ein von der Rechtsprechung (aaO.) zugelassener weiterer Ausnahmefall liegt vor, wenn zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist wie durch Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (sh. auch BGH WM 1965, 1006 f; NJW 1975, 39; Rösler, NJW 1999, 1150, 1151, Kanzleiter, NJW 1999, 1612).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Es ist auch nicht so, daß Rechtsanwalt Bornhöft bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß ihre Erklärung oder ihr Verhalten vom Empfänger nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (BGHZ 91, 324, 329; 109, 171, 177 f).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Es ist auch nicht so, daß Rechtsanwalt Bornhöft bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, daß ihre Erklärung oder ihr Verhalten vom Empfänger nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefaßt werden durfte (BGHZ 91, 324, 329; 109, 171, 177 f).
  • LG Itzehoe, 30.12.1999 - 6 O 281/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    2 U 19/00 6 O 281/99 LG .
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Diese setzt nämlich regelmäßig voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages bewußt ist oder zumindest mit ihr gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH WM 1965, 1006, 1008; NJW 1988, 1199, 1200; aA Staudinger/Wufka aaO. § 313 Rn. 135).
  • BGH, 25.02.1994 - V ZR 63/93

    Genehmigung eines durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Schleswig, 04.05.2000 - 2 U 19/00
    Der BGH hat ausdrücklich in einem Urteil vom 25.2.1994 (DNOTZ 1994, 764 ff = BGHZ 125, 218 ff = NJW 1994, 1344) daran festgehalten, daß auch ein durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossene Grundstückskaufvertrag vom Vertretenen formlos genehmigt werden kann.
  • OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21

    Auslegung des Begriffes "vorhandenes Bargeld" in einem privatschriftlichen

    - Ein weiterer Ausnahmefall vom Grundsatz des § 167 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn zwar die Vollmacht rechtlich widerrufen werden kann, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist, wie durch Abschluss des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht also den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag nur verdeckt (OLG Schleswig DNotZ 2000, 775).
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