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   BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01, 2Z BR 72/01   

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https://dejure.org/2001,2172
BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01, 2Z BR 72/01 (https://dejure.org/2001,2172)
BayObLG, Entscheidung vom 02.08.2001 - 2Z BR 71/01, 2Z BR 72/01 (https://dejure.org/2001,2172)
BayObLG, Entscheidung vom 02. August 2001 - 2Z BR 71/01, 2Z BR 72/01 (https://dejure.org/2001,2172)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    RBerG Art. 1 § 1; BGB § 1353 Abs. 1 S. 2
    Absicherung des gesetzlichen Rückübertragungsanspruchs des

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückübereignungsanspruch; Grober Undank; Vormerkung; Schenkung; Nießbrauch

  • Judicialis

    BGB § 530; ; BGB § 883

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 530, § 883
    Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1529
  • DNotZ 2001, 803
  • FGPrax 2001, 178
  • Rpfleger 2001, 539
  • BayObLGZ 2001, 190
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01
    Der Rückübereignungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers kann grundbuchrechtlich durch eine Vormerkung gesichert werden (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Hamm Rpfleger 2000, 449).

    Er sieht sich an entsprechenden Entscheidungen durch den Beschluss des OLG Hamm vom 23.5.2000 (Rpfleger 2000, 449/451) gehindert; dieses hat entschieden, dass eine Vormerkung, die die gesetzlichen Rückübertragungsansprüche des Schenkers nach den §§ 528, 530 BGB sichern soll, nicht im Grundbuch eingetragen werden kann.

  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01
    Dabei bedeutet objektive Bestimmbarkeit nicht, dass das Ereignis, welches wie hier eine Bedingung oder einen künftigen Anspruch auslöst, sogleich und ohne weiteres feststellbar ist, ohne dass es über seinen Eintritt Meinungsverschiedenheiten oder gar Streit geben könnte (BayObLGZ 1997, 246 f.).

    Dies steht der Eintragungsfähigkeit eines solchen Umstands als auflösender Bedingung des dinglichen Rechts nicht entgegen (BayObLGZ 1997, 246 f. m.w.N.).

  • BGH, 30.10.1956 - I ZR 82/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01
    Aufgrund der gleichartigen urkundlichen Gestaltung und des identischen Verfahrensgangs macht der Senat von der Möglichkeit Gebrauch, als bloße Maßnahme der Vereinfachung ohne verfahrensrechtliche Folgen die Verfahren gemeinsam zu behandeln und die Entscheidung über sie in einem Beschluss zusammenzufassen (BGH NJW 1957, 183/184; …
  • BayObLG, 11.05.1995 - 2Z BR 28/95

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung bei einem Vertrag zugunsten eines Dritten

    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01
    Nicht entscheidungserheblich ist schließlich, ob hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung bedingter oder künftiger Ansprüche in gleicher Weise Einschränkungen derart bestehen, dass der Rechtsboden für die Entstehung der vorzumerkenden Ansprüche soweit vorbereitet sein muss, dass die Entstehung des Anspruchs nur noch vom Willen des demnächst Berechtigten abhängt (vgl. dazu BayObLG MittBayNot 1995, 207 ff.).
  • LG München I, 07.03.2001 - 1 T 4093/01
    Auszug aus BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01
    Die weiteren Beschwerden der Beteiligten gegen die Beschlüsse des Landgerichts München I vom 7. März 2001 (1 T 2139/01 und 1 T 4093/01) werden dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01

    Vormerkung für alternativ bedingten Rückübertragungsanspruch - selbständige

    Der Senat hat mit Beschluss vom 2.8.2001 (BayObLGZ 2001, 190) die weitere Beschwerde der Beteiligten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er hinsichtlich der Frage, ob der Rückübertragungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers vormerkungsfähig ist, von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 2000, 449) abweichen wollte.
  • OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07

    Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts des Schenkers aufgrund

    d) Beim gesetzlichen Rückforderungsrecht des groben Undanks in § 530 BGB ist die Rechtsprechung mittlerweile der Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DNotZ 2001, 803, bestätigt durch BGHZ 151, 116, gegen OLG Hamm RPfleger 2000, 449) gefolgt, dass dieses Recht vormerkbar ist.
  • BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 71/01

    Vormerkung für alternativ bedingten Rückübertragungsanspruch - selbständige

    Der Senat hat mit Beschluss vom 2.8.2001 (BayObLGZ 2001, 190) die weitere Beschwerde der Beteiligten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er hinsichtlich der Frage, ob der Rückübertragungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers vormerkungsfähig ist, von einer Entscheidung des OLG Hamm abweichen wollte.
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01

    Der bei einer Eigentumsübertragung an einem Grundstück vorbehaltene

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.6.2002 ( V ZB 30/01 ) auf den Vorlagebeschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 2.8.2001 ( vgl. FGPrax 2001, 178 f ) ausgeführt, es sei "ausreichend, dass das Ereignis, mit dessen Eintritt die bedingten Rückübertragungsansprüche wirksam werden sollten, aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist...Die Bestimmbarkeit eines durch eine Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann...Zwar bleibt die Frage, wann eine als grober Undank zu wertende schwere Verfehlung im Sinne von § 530 Abs. 1 BGB anzunehmen ist, weitgehend der nach den konkreten Umständen des Einzelfalles vorzunehmenden tatrichterlichen Beurteilung überlassen.
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2002 - 3 Wx 320/01

    Der bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 13.6.2002 ( V ZB 30/01) auf den Vorlagebeschluss des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 2.8.2001 (vgl. FGPrax 2001, 178 f) ausgeführt, es sei.
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