Rechtsprechung
BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01 (1) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vormerkungsfähigkeit eines Rückübertragungsanspruchs des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers; Antrag auf Eintragung des Eigentumswechsels; Vertragliche Vereinbarungen unter Ehegatten über den Ausschluss bestimmter Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 158 § 883; GBO § 47
Vormerkung für alternativ bedingten Rückübertragungsanspruch - selbständige Berechtigungen bei Rückübereignungsansprüchen zugunsten einzelner Ehegatten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Notare Bayern , S. 76 (Leitsatz und Auszüge)
BGB §§ 158, 883; GBO § 47
Vormerkungsfähigkeit eines Rückübertragungsanspruchs wegen Unterlassung güterrechtlicher Vereinbarungen - Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB §§ 883, 158; GBO § 47
Einheitliche Vormerkung bei alternativ bedingtem Anspruch - mehrere Vormerkungen bei unterschiedlichen Gläubigern und Schuldnern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eintragung eines an mehrere Bedingungen geknüpften Anspruchs auf Rückübertragung von Eigentum; Sicherung des Rückübertragungsanpruches mit nur einer Vormerkung; Vertragliche Vereinbarungen unter Ehegatten über den Ausschluss bestimmter Vermögensgegenstände vom ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sicherung eines Rückübertragungsanspruch ; Vormerkung; Ablehnung von Eintragungsanträgen; Grundbuchamt; Eintragung von Vormerkungen
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Bestimmtheit bei Rückauflassung
Verfahrensgang
- LG München I - 1 T 2139/01 T 4093/01
- LG München I, 07.03.2001 - 1 T 2139/01
- LG München I, 07.03.2001 - 1 T 4093/01
- BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01
- BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 72/01
- BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01
- BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01 (1)
- BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 71/01
Papierfundstellen
- DNotZ 2002, 784
- FamRZ 2003, 1480
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss Vom 13.6.2002 (V ZB 31/01) auf die weitere Beschwerde der Beteiligten den Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - vom 17.1.2001 und den Beschluss des Landgerichts vom 7.3.2001 aufgehoben.Die nach § 16 Abs. 2 GBO angestrebte einheitliche Sachentscheidung kann aber nur erreicht werden, wenn insoweit nicht das Grundbuchamt, sondern der Senat entscheidet, ob die miteinander verbundenen Anträge entweder einheitlich zurückgewiesen oder insgesamt vollzogen werden (BGH Beschluss vom 13.6.2002, V ZB 31/01 Umdruck S. 14).
- OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00
rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums; …
Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
Der Senat hat mit Beschluss vom 2.8.2001 (BayObLGZ 2001, 190) die weitere Beschwerde der Beteiligten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er hinsichtlich der Frage, ob der Rückübertragungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers vormerkungsfähig ist, von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 2000, 449) abweichen wollte. - BayObLG, 18.11.1988 - BReg. 2 Z 99/88
Auflassungsvormerkung zur Sicherung einer im Rahmen eines Erbvertrages …
Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
Denn der Inhaber des Anspruchs auf dingliche Rechtsänderung muss nicht zugleich auch der Begünstigte der Rechtsänderung sein (BayObLG DNotZ 1989, 370/372;… Demharter GBO 24. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 101).
- BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99
Vormerkungen für verschiedene Ansprüche auf Verschaffung des Eigentums an einer …
Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
(4) Auch wenn der (Rück-)Übereignungsanspruch an mehrere alternative Bedingungen geknüpft ist, wird er durch nur eine Vormerkung gesichert (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 1011). - BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96
Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend …
Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
(2) Die Bedingung, dass der Veräußerer Rückübereignung verlangen kann, wenn der Erwerber eine Ehe eingeht und nicht sichergestellt ist, dass der Ehegatte im Falle deren Auflösung unter Lebenden aus dem ehelichen Güterrecht weder an dem unentgeltlich überlassenen Grundbesitz noch an dessen Wert beteiligt ist und dass er hierwegen auch keine güterstandsbezogenen Ansprüche hat, ist rechtlich unbedenklich und genügt insbesondere dem Bestimmtheitsgebot (vgl. BGHZ 134, 182;… Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 883 Rn. 18 m. w. N.). - BayObLG, 02.08.2001 - 2Z BR 71/01
Eintragung eines Rückübereignungsanspruchs wegen groben Undanks im Grundbuch
Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
Der Senat hat mit Beschluss vom 2.8.2001 (BayObLGZ 2001, 190) die weitere Beschwerde der Beteiligten dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, weil er hinsichtlich der Frage, ob der Rückübertragungsanspruch des Veräußerers im Fall groben Undanks des Erwerbers vormerkungsfähig ist, von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 2000, 449) abweichen wollte. - BGH, 26.03.1997 - XII ZR 250/95
Herausnahme des Betriebsvermögens des Unternehmer-Ehegatten im Zugewinnausgleich
Auszug aus BayObLG, 01.08.2002 - 2Z BR 72/01
Vertragliche Vereinbarungen unter Ehegatten über den Ausschluss bestimmter Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich sind gesetzlich zulässig, sei es in genereller Form für jeden Fall der Beendigung des Güterstandes (§ 1408 BGB, dazu BGH NJW 1997, 2239/2240), sei es im Fall der Scheidungsfolgenvereinbarung (§ 1378 Abs. 3 BGB).
- OLG München, 29.05.2007 - 32 Wx 77/07
Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses für Berechtigte einer Eigentumsvormerkung
Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 01.08.2002 (DNotZ 2002, 784 = MittBayNot 2002, 396 = FamRZ 2003, 1480) betrifft einen gänzlich anderen Sachverhalt. - OLG München, 09.01.2014 - 34 Wx 202/13
Grundbuchsache: Zwischenverfügung zur Beibringung einer noch nicht erklärten …
Aufschiebend bedingte - künftige - Ansprüche (§ 883 Abs. 1 Satz 2 BGB) können, von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (…siehe Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1489), aber ebenso durch - eine - Vormerkung gesichert werden (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 1011/1012; MittBayNot 2002, 396;… auch Staudinger/Gursky § 883 Rn. 22, Rn. 175 f.). - LG München I, 11.02.2002 - 13 T 2232/02
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Schenkung mit Widerrufsvorbehalt
(...) Hinweis der Schriftleitung: Vgl. zur Vormerkungsfähigkeit eines Rückübertragungsanspruchs wegen Unterlassung güterrechtlicher Vereinbarungen BayObLG, Beschluss vom 1.8.2002 - 2Z BR 72/01 -, MittBayNot 2002, S. 396 (in diesem Heft).
Rechtsprechung
BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Notare Bayern , S. 57
GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
Vormerkung an Wohnungseigentum für Anspruch gegen die Eigentümergemeinschaft - Deutsches Notarinstitut
BGB § 883; GBO § 53 Abs. 1 S. 2
Identität von Anspruch und belastetem Recht bei Vormerkung - Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum; Grundbuch; Gemeinschaftliches Grundstück; Vormerkung
- Judicialis
GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de
GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
Keine Einzelvormerkung für Anspruch zu gesamten Grundstück der Eigentumswohnanlage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vormerkung gemeinschaftsgerichteten Anspruchs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
BGB § 883; GBO § 53 Abs. 1 S. 2
Identität von Anspruchsschuldner und Eigentümer des belasteten Grundstücks bei Vormerkung - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Auflassungsvormerkung betreffend Gemeinschaftseigentum
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 23 (Entscheidungsbesprechung)
§ 747 BGB; § 139 BGB; § 140 BGB
Vormerkung am Miteigentumsanteil bei Teilflächenveräußerung (Notar Dr. Klaus Hoffmann, Amberg)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 03.02.1999 - 5 T 696/98
- BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 884
- DNotZ 2002, 784
- NZM 2002, 962
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 27.04.1995 - 2Z BR 31/95
Eintragung eines Wegerechts an einem im gemeinschaftlichen Eigentum der …
Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01
Dies ist hier aber nicht geschehen, so dass sich hieraus die inhaltliche Unzulässigkeit der Eintragungen ergibt (vgl. BayObLG Rpfleger 1995, 455). - BayObLG, 13.03.1974 - BReg. 2 Z 12/74
Antrag auf Eintragung einer Vormerkung ins Wohnungsgrundbuch; Aufhebung und …
Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 166/01
Mangels Eintragungsfähigkeit einer das gemeinschaftliche Grundstück als Ganzes betreffenden Rechtsänderung kommt auch eine Vormerkung des hierauf gerichteten Anspruchs an einem Wohnungseigentum allein nicht in Betracht (BayObLGZ 1974, 118/125;… Demharter GBO 24. Aufl. Anhang zu § 44 Rn. 99).
- OLG München, 11.11.2016 - 34 Wx 264/16
Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum bei zulässiger Wohnnutzung des …
Da sie im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung (BayObLG vom 7.2.2002, 2Z BR 166/01, juris Rn. 5) allerdings als Eigentümer eingetragen und von der beantragten Eintragung daher unmittelbar in eigenen Rechten betroffen sind, ist ihre Beschwerdeberechtigung nunmehr gegeben. - OLG München, 27.05.2014 - 34 Wx 149/14
Wohnungsgrundbuchsache: Mitwirkung aller Wohnungseigentümer bei nachträglicher …
Es ist jedoch davon auszugehen, dass der bisherige Eigentümer nach Eigentumsumschreibung die Beschwerde in Verfahrensstandschaft für den neuen Eigentümer fortführt (…vgl. Demharter § 71 Rn. 66 und FGPrax 1997, 7; BayObLG NJW-RR 2002, 884; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 1447) und zumindest, wenn er sich vertraglich zur Überlassung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts verpflichtet hat, als ursprünglich Antragsberechtigter das Antragsverfahren auch in der zweiten Instanz in Prozessstandschaft fortführen kann. - OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Wx 240/12
Eintragung einer Vormerkungzur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung einer …
Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 11.06.2012 darauf hingewiesen, dass das Grundbuchamt zu Recht davon ausgeht, dass der Anspruch auf Übertragung einer Teilfläche eines mehreren Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehenden Grundstücks nur von allen Wohnungseigentümern gemeinsam erfüllt werden kann (BayObLG NJW-RR 2002, 884).