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   OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02   

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https://dejure.org/2002,1863
OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02 (https://dejure.org/2002,1863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.2002 - 15 W 338/02 (https://dejure.org/2002,1863)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 2002 - 15 W 338/02 (https://dejure.org/2002,1863)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 168 S. 1, 672 S. 1
    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers; Bereich der Vermögensverwaltung; Notarielle Generalvollmacht; Fehlender Nachweis des Fortbestehens der Vollmacht über den Tod hinaus als Eintragungshindernis; Auslegung der Vollmachtsurkunde

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gegenstandswerts einer ersten und der weiteren Beschwerde in einem grundbuchrechtlichen Rechtsstreit über das Fortbestehen einer Vollmacht der eingetragenen Eigentümerin über ihren Tod hinaus; Voraussetzungen eines grundbuchrechtlichen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Altersvorsorgevollmacht - Erlöschung mit dem Tod des Vollmachtgebers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlöschen der Altersvorsorgevollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers

  • Judicialis

    BGB § 168 S. 1; ; BGB § 672 S. 1

  • rewis.io
  • der-rechtsberater.de

    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 168 S. 1 § 672 S. 1
    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 87 (Leitsatz)

    BGB §§ 168 S. 1, 672 S. 1
    Erlöschen einer Altersvorsorgevollmacht bei Tod des Vollmachtgebers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Altervorsorgevollmacht erlischt mit Tod des Vollmachtgebers

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 800
  • DNotZ 2003, 120
  • FamRZ 2003, 324
  • WM 2003, 2066
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.08.1959 - BReg. 2 Z 114/59

    Vertretung; Gesetzlich; Vollmacht; Erlöschen; Beendigung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch grundbuchverfahrensrechtlich die Auslegungsregel des § 672 S. 1 BGB zum Nachweis des Fortbestehens der Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus ausreicht, sofern sich die Grundlage der Vermutung, nämlich das Vorliegen eines Auftragsverhältnisses, aus dem Inhalt der in der Form des § 29 GBO vorgelegten Vollmacht ergibt (vgl. BayObLG NJW 1959, 2119; KG DNotZ 1972, 18, 20; Demharter, GBO, 24. Aufl., § 19, Rdnr. 81).
  • BayObLG, 16.04.1991 - BReg. 2 Z 31/91
    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2002 - 15 W 338/02
    In diesem Zusammenhang kann der Senat offen lassen, ob die vom Landgericht vorgenommene Auslegung der Vollmachtsurkunde im Ausgangspunkt nur einer eingeschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unter dem Gesichtspunkt unterliegt, daß diese in erster Linie zur Vornahme des materiell-rechtlichen Rechtsgeschäfts (hier der Auflassung, § 925 BGB) erteilt ist (vgl. BayObLG Rpfleger 1991, 365, 366; MittBayNot 1995, 293, 294).
  • OLG München, 07.07.2014 - 34 Wx 265/14

    Grundbuchverfahren auf Löschung eines Nießbrauchs: Gültigkeit einer

    Bei einer Altersvorsorgevollmacht, die im Weg eines Auftragsverhältnisses dem Bevollmächtigten für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht entsprechend dem Umfang der Vertretungsmacht eines Betreuers einräumen soll, geht die herrschende, vom Senat geteilte Meinung davon aus, dass sie mit dem Tod des Vollmachtgebers auch für den Bereich der Vermögensverwaltung erlischt (OLG Hamm DNotZ 2003, 120; Fischer in Bamberger/Roth BGB 3. Aufl. § 672 Rn. 2; Staudinger/Schilken BGB Bearb. Juli 2009 § 168 Rn. 26; Palandt/Ellenberger § 168 Rn. 4; Hügel/Reetz GBO 2. Aufl. Rechtsgeschäftliche Vollmacht und gesetzliche Vertretung Rn. 41; Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. AT VII Rn. 110; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3570; kritisch Staudinger/Martinek Bearb. Februar 2006 § 672 Rn. 5: "fragwürdig").

    Dies deutet auch hinsichtlich ihrer Geltungsdauer auf eine Beschränkung hin (OLG Hamm DNotZ 2003, 120/121).

  • OLG Bremen, 31.08.2023 - 3 W 15/23

    Auslegung einer Vollmachtserklärung, Wirkung der Vollmacht bei Erbanfall

    Im Gegensatz zu der vom Grundbuchamt benannten Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss v. 17.09.2002, 15 W 338/02 dort Rn. 12 - juris) ist dem Text der hier vorgelegten Vollmachterklärung auch nicht ausdrücklich zu entnehmen, dass ihr Zweck darin besteht, die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden.
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2023 - 19 W 60/23

    Geltung einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

    Diese lassen sich dahin zusammenfassen, dass je mehr der Auftragsgegenstand auf die Person und die persönlichen Verhältnisse und nicht nur auf das Vermögen des Auftraggebers ausgerichtet ist, desto eher das Erlöschen des Auftrags mit dem Tode des Auftraggebers anzunehmen ist (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 2002 - 15 W 338/02 -, juris-Rn. 13; OLG München ZEV 2014, 615; MüKoBGB/Schubert, 9. Aufl. 2021, BGB § 168 Rn. 43).
  • LG Berlin, 09.04.2008 - 84 O 55/07

    Notar hafttet wegen Rückgabe einer Bürgschaft; Haftung eines Notars bei Rückgabe

    Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof, wenngleich sie ausschließlich zu den sogenannten Vorauszahlungsfällen ergangen sein mag, ist aber zu entnehmen, dass die vom Bauträger zu stellende Bürgschaft nach § 7 MaBV auch einen Ausgleich für die von dem Bauherrn eingegangene Verpflichtung darstellen soll, die Vergütung nicht erst, entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 641 Abs. 1 S. 1 BGB , bei der Abnahme entrichten zu müssen ( BGH DNotZ 2003, 120; BGH DNotZ 2002, 872 ).
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