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   BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02   

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BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02 (https://dejure.org/2002,2396)
BayObLG, Entscheidung vom 12.12.2002 - 2Z BR 112/02 (https://dejure.org/2002,2396)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 2Z BR 112/02 (https://dejure.org/2002,2396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    WEG §§ 7, 8; GBO § 29
    Erforderlichkeit einer Identitätserklärung

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, § 8
    Beurkundung mit vorläufigem Aufteilungsplan - Prüfungspflicht des Grundbuchamtes

  • Judicialis

    WEG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; WEG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 § 8
    Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan bei Wohnungseigentum - Abweichung des vorläufigen vom amtlichen Aufteilungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Eintragung von Wohnungseigentum ins Grundbuch ; Erforderlichkeit der Identität von vorläufigem und amtlichem Aufteilungsplan ; Kein Erfordernis eines anliegenden Aufteilungsplanes bei Beglaubigung der Teilungserklärung

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Prüfungspflicht bei Aufteilungsplan

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 51 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    WEG §§ 7, 8; GBO § 29
    Erforderlichkeit einer Identitätserklärung

Verfahrensgang

  • LG Aschaffenburg - 5 T 100/01
  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 446
  • DNotZ 2003, 275
  • NZM 2003, 202
  • FGPrax 2003, 57
  • ZMR 2003, 370
  • Rpfleger 2003, 289
  • BayObLGZ 2002, 397
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92

    Abweichung des Bauzustandes von der Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02
    a) Wohnungseigentum kann nur dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn neben dem Eintragungsantrag nach § 13 Abs. 1 GBO und der in der Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG enthaltenen Eintragungsbewilligung des eingetragenen Eigentümers (§ 39 Abs. 1 GBO) dem Grundbuchamt die in § 8 Abs. 2 Satz 1, § 7 Abs. 4 Satz 1 WEG genannten Anlagen vorliegen, nämlich ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (BayObLGZ 1989, 447/449; BayObLG Rpfleger 1993, 335).

    Insoweit unterscheidet sich die Aufgabe des Grundbuchamts nicht wesentlich von der Pflicht, die Widerspruchsfreiheit von Bauzeichnungen zu überprüfen, die als Aufteilungsplan vorgelegt sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 335; Demharter GBO 24. Aufl. Anh. § 3 Rn. 46; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 12. Aufl. Rn. 2856; Weitnauer § 7 Rn. 20).

  • OLG Köln, 18.10.1991 - 2 Wx 20/91

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02
    Besteht kein Zweifel an der Identität, darf das Grundbuchamt die Eintragung nicht von der Vorlage einer entsprechenden Erklärung abhängig machen (OLG Köln Rpfleger 1992, 153; Demharter § 20 Rn. 32).
  • BayObLG, 23.11.1989 - BReg. 2 Z 108/89

    Welche Prüfungskompetenz hat das Grundbuchamt bei Begründung von

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02
    a) Wohnungseigentum kann nur dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn neben dem Eintragungsantrag nach § 13 Abs. 1 GBO und der in der Teilungserklärung nach § 8 Abs. 1 WEG enthaltenen Eintragungsbewilligung des eingetragenen Eigentümers (§ 39 Abs. 1 GBO) dem Grundbuchamt die in § 8 Abs. 2 Satz 1, § 7 Abs. 4 Satz 1 WEG genannten Anlagen vorliegen, nämlich ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung (BayObLGZ 1989, 447/449; BayObLG Rpfleger 1993, 335).
  • OLG Zweibrücken, 09.09.1983 - 3 W 84/83

    Zur Verweisung auf den Aufteilungsplan bei WEG-Begründung)

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02
    Eine Mitausfertigung ist dann nicht zwingend erforderlich; wohl aber muss die Zusammengehörigkeit von Aufteilungsplan und Eintragungsbewilligung verdeutlicht werden (OLG Zweibrücken MittBayNot 1983, 242/243; offen gelassen OLG Karlsruhe ZMR 1993, 474/475).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 129/00

    Nachweis der Auflassung durch öffentliche Urkunden

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02
    Die Identitätserklärung ist eine Wissenserklärung (vgl. §§ 36, 37 BeurkG; dazu BayObLGZ 2001, 14/17 ff.) und entfaltet keine materiell-rechtliche Wirkung.
  • BayObLG, 14.02.2001 - 2Z BR 3/01

    Beschränkung der Nutzung eines Gemeinschaftseigentums, das nur über ein

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02
    Auch wenn er nur über die Wohnung Nr. 2 zugänglich ist, steht er nicht zwingend in Sondereigentum (BayObLGZ 2001, 25/27).
  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 120/97

    Keine Aufforderung zu materieller Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

    Auszug aus BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02
    Mit einer Zwischenverfügung kann nicht darauf hingewirkt werden, dass das einzutragende dingliche Recht erst inhaltlich bestimmt wird (BayObLGZ 1997, 282; Demharter 18 Rn. 6 und 32).
  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 97/07

    Entstehung von Sondereigentum an einem nicht tatsächlich abgegrenzten Raum

    Durch die Bezugnahme der Eintragung auf die Bewilligung wird der Aufteilungsplan Inhalt des Grundbuchs, § 7 Abs. 3 WEG (Senat, BGHZ 130, 159, 166 f.), und sichert so die sachenrechtlich notwendige Bestimmtheit (BayObLG FGPrax 2003, 57, 58 m.w.N.; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 103, 104; Weitnauer/Briesemeister, aaO, § 7 WEG Rdn. 12, 20).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2017 - 20 W 302/16

    Wohnungseigentumsgesetz: Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Das Grundbuchamt hat damit auf die Abgabe von Bewilligungen hingewirkt, die ihrerseits erkennbar erst die Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein soll und die die Antragsteller für die beantragte Eintragung offensichtlich für nicht erforderlich erachten; dies ist im Wege der Zwischenverfügung unzulässig (vgl. zur hier vorliegenden Sachverhaltskonstellation etwa auch BayObLG RPfleger 2003, 289, Tz. 17 bei juris).

    Sollte das Grundbuchamt seine Beanstandung in dieser Weise verstanden wissen wollen, dürfte zu berücksichtigen sein, dass nach inzwischen ganz herrschender Auffassung unter "Beifügen" des Aufteilungsplans sowie der Abgeschlossenheitsbescheinigung "als Anlagen" zur Eintragungsbewilligung gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 WEG nicht eine Mitbeurkundung im Sinne der §§ 9 Abs. 1 Satz 3, 44 BeurkG gemeint sein soll, sondern dies lediglich bedeuten soll, dass dem Eintragungsantrag zusammengehörende Urkunden - Eintragungsbewilligung, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung - beizufügen sind, das heißt, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen zur Eintragung vorgelegt und die Zusammengehörigkeit mit der Eintragungsbewilligung deutlich werden (vgl. Jennißen/Krause, a.a.O., § 7 Rz. 16; Staudinger/Rapp, BGB, Neub. 2005, § 7 WEG Rz. 15; Rapp in Beck'sches Notarhandbuch, 5. Aufl., A III Rz. 29 f; Bärmann/Armbrüster, a.a.O., § 7 Rz. 93; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 3 Rz. 43; Hügel in BeckOK BGB, Stand: 15.06.2017, § 3 WEG Rz. 7; Kral in BeckOK GBO, a.a.O., Sonderbereich "WEG" Rz. 98; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 4. Aufl., § 7 Rz. 83; Hügel/Elzer, WEG, § 7 Rz. 22, je m. w. N.; KG ZMR 2015, 881; OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 8; BayObLG Rpfleger 2003, 289; OLG Zweibrücken MittBayNot 1983, 242, je zitiert nach juris; vgl. auch DNotI-Report 1999, 17, unter Hinweis auf die seinerzeitige Gegenauffassung).

  • OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    d) Das Grundbuchgericht hat außerdem selbständig zu prüfen, ob durch den Aufteilungsplan der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt ist (BayObLGZ 2002, 397/398 f; OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 391).
  • KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17

    Notarkostenbeschwerde: Amtspflichtverletzung und unrichtige Sachbehandlung im

    cc) Es kommt nicht darauf an, ob das Grundbuchamt das Fehlen einer Änderung des Vertragsgegenstandes in eigener Verantwortung zu prüfen habe und sich dieser Pflicht nicht durch eine Identitätserklärung des Notars entziehen dürfte (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 2Z BR 112/02 -, Rnn. 12 ff, juris).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2010 - 3 Wx 54/10

    Aufteilungsplan und gemeinschaftliche Sondernutzungsrechte

    Der Begriff der "Anlage" im Sinne von § 7 Abs. 4 WEG bedeutet deshalb lediglich, dass dem Eintragungsantrag zusammengehörende Urkunden - Eintragungsbewilligung, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung - beizufügen sind, das heißt, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung müssen zur Eintragung vorgelegt und die Zusammengehörigkeit mit der Eintragungsbewilligung deutlich werden (BayObLG DNotZ 2003, 275 m Anm. Schmidt; OLG Zweibrücken MittBayNot 1983, 242; Hügel in BeckOK Bamberger/Roth Stand 01.02.2010 WEG § 7 Rdz. 6; ders. in NotBZ 2003, 149; Staudinger-Rapp, a. a.O.; Riecke/Schmid/Schneider, WEG § 7 Rdz. 83; Demharter, a.a.O. Anh. § 3 Rdz. 43).
  • LG Frankfurt/Oder, 30.04.2010 - 6a S 138/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigwerden der Anfechtungsklage durch Nachreichen

    Durch die Bezugnahme der Eintragung auf die Bewilligung wird der Aufteilungsplan Inhalt des Grundbuchs (§ 7 Abs. 3 WEG; vgl. BGHZ 130, 159, 166) und sichert so die sachenrechtlich notwendige Bestimmtheit (BayObLG FGPrax 2003, 57, 58 mwN; OLG Zweibrücken FGPrax 2006, 103, 104).
  • KG, 18.06.2021 - 1 W 275/21

    Grundbuchrechtlicher Vollzug einer Teilungserklärung

    Der Antragsteller hat jedoch ihre Zusammengehörigkeit mit der Eintragungsbewilligung bei der Vorlage zur Eintragung deutlich zu machen (OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 368, 369; BayObLG, MittBayNot 2003, 127).
  • OLG München, 04.10.2013 - 34 Wx 174/13

    Wohnungsgrundbuch: Eintragung unter Bezugnahme auf einen die formellen

    Dass diese selbst Teil der Beurkundung sind, ist nicht notwendig (BayObLG FGPrax 2003, 57/58; OLG Zweibrücken MittBayNot 1983, 242/243 f.; Schneider in Riecke/Schmid WEG 3. Aufl. § 7 Rn. 83).
  • KG, 17.06.2021 - 1 W 275/21

    Anforderungen an die zum grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung der

    Der Antragsteller hat jedoch ihre Zusammengehörigkeit mit der Eintragungsbewilligung bei der Vorlage zur Eintragung deutlich zu machen (OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 368, 369; BayObLG, MittBayNot 2003, 127 ).
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