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   BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03   

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https://dejure.org/2004,1541
BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03 (https://dejure.org/2004,1541)
BayObLG, Entscheidung vom 15.04.2004 - 2Z BR 221/03 (https://dejure.org/2004,1541)
BayObLG, Entscheidung vom 15. April 2004 - 2Z BR 221/03 (https://dejure.org/2004,1541)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1018; GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit Duldungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigungslose Duldung einer Anlage als Grunddienstbarkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    BGB § 1018; GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
    Dienstbarkeit: Zulässigkeit eines allgemeinen Industrieimmissionschadensverzichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes bei einer Immissionsduldungsverpflichtung in einer Grunddienstbarkeit; Wirksamkeit eines umfassenden Verzichts auf die Ausübung von Rechten in einer Grunddienstbarkeit; Bestimmbarkeit des Umfangs eines Rechts auf Grund objektiver, ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Inhalt einer Immissionsduldungsdienstbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1460
  • DNotZ 2004, 928
  • NZM 2004, 636
  • FGPrax 2004, 203
  • Rpfleger 2004, 561
  • BayObLGZ 2004, 103
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
    Er verlangt, dass der Anspruch nach Inhalt oder Gegenstand genügend bestimmt oder bestimmbar ist (vgl. BGH NJW 2002, 2461; Demharter Anh. zu § 44 Rn. 87; Anh. zu § 13 Rn. 5).

    Hierfür ist jedoch ausreichend, dass der Umfang des Rechts aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und wenigstens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (BGHZ 130, 342/345 ff.; OLG Düsseldorf RNotZ 2004, 94 jeweils für Reallast; BGH NJW 2002, 2461 f. für durch Vormerkung zu sicherndes bedingtes Recht).

    Zudem ist durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mittlerweile geklärt, dass die Verwendung unbestimmter, aber der Gesetzessprache entnommener Rechtsbegriffe in notariellen Urkunden, etwa zur Beschreibung von Anspruchsvoraussetzungen, im Allgemeinen dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen (BGHZ 130, 345; BGH NJW 2002, 2461).

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
    Umstände außerhalb des Grundbuchs dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Grundstücksrechts nur herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr.; vgl. BGHZ 113, 374/378; BGH NJW-RR 2003, 1235).

    Ohne die Regelung lägen Inhalt und Umfang bei einer zeitlich unbegrenzten Dienstbarkeit zwar ebenfalls nicht in jeder Beziehung von vornherein fest, sondern wären Veränderungen unterworfen, die sich aus der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung ergeben (BGH NJW-RR 2003, 1235 und 1237).

    Ohne eine derartige Vereinbarung müsste sich der Eigentümer des herrschenden Grundstücks nämlich in den Grenzen einer der Art nach gleich bleibenden, nur im Rahmen vorhersehbarer wirtschaftlicher Entwicklung gesteigerten Benutzung des Grundstücks halten und dürfte insbesondere keine willkürliche Benutzungsänderung oder -erweiterung vornehmen (BGH NJW-RR 2003, 1235 und 1237).

  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
    Insbesondere die letztgenannte Entscheidung, die auf Vorlage des Senats wegen Abweichung von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (FGPrax 2000, 176) ergangen ist, stellt klar, dass die Bestimmbarkeit des Rechts nicht in Frage steht, sofern dessen Inhalt und Grenzen sich im konkreten Streitfall erst durch eine richterliche Entscheidung feststellen lassen.
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2004 - 3 Wx 262/03

    Inhaltliche Anforderungen an die Eintragung einer Reallast - Bestimmbarkeit der

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
    Hierfür ist jedoch ausreichend, dass der Umfang des Rechts aufgrund objektiver Umstände bestimmbar ist, die auch außerhalb des Grundbuchs liegen können, sofern sie nachprüfbar und wenigstens in der Eintragungsbewilligung angedeutet sind (BGHZ 130, 342/345 ff.; OLG Düsseldorf RNotZ 2004, 94 jeweils für Reallast; BGH NJW 2002, 2461 f. für durch Vormerkung zu sicherndes bedingtes Recht).
  • BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00

    Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
    Anlagen sind nach dem Sprachgebrauch des Sachenrechts von Menschen geschaffene, der Grundstücksnutzung dienende Einrichtungen von gewisser Selbständigkeit und Dauer (BGH NJW 2002, 678).
  • BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 2 Z 4/90

    Dingliches Vorkaufsrecht auflösend bedingt durch das Bestehen eines

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
    Die Bestimmbarkeit des Rechtsinhalts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass darüber möglicherweise erst ein Rechtsstreit geführt werden muss ( BayObLGZ 1997, 246 f.; BayObLG NJW-RR 1990, 1169 f.).
  • BayObLG, 20.06.1983 - BReg. 2 Z 24/83

    Zur Zulässigkeit einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
    Daneben bleibt es den Beteiligten unbenommen, außerhalb des Grundbuchs schuldrechtlich Ausnahmen von der dinglich umfassenden Duldungspflicht, etwa für vom Regelbetrieb abweichende Störfälle, zu vereinbaren (BayObLG Rpfleger 1983, 391).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
    Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass dazu nicht Grobimmissionen (BGHZ 111, 158), negative Einwirkungen (Palandt/Bassenge § 903 Rn. 9 und § 906 Rn. 4) und immaterielle Einwirkungen (Palandt/Bassenge § 903 Rn. 10 und § 906 Rn. 4) zählen.
  • OLG Hamm, 27.06.1986 - 15 W 10/86

    Bestimmtheit einer Dienstbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
    Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.6.1986 (15 W 10/86 = DNotZ 1986, 626) kommt nicht in Betracht.
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 221/03
    Umstände außerhalb des Grundbuchs dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Grundstücksrechts nur herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr.; vgl. BGHZ 113, 374/378; BGH NJW-RR 2003, 1235).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94

    Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung

  • BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 85/89

    Zulässigkeit einer "Baumwurf"-Dienstbarkeit

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 274/90

    Bienenanflug

  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99

    Hypotheken zur Sicherung im Wahlschuldverhältnis und von aufschiebend bedingten

  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 61/97

    Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung

  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 96/99

    Bestimmung des Anfangszeitpunkts für die Verzinsung einer Sicherungshypothek

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Das Bestimmtheitsgebot ist dagegen nicht schon verletzt, wenn die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung über den Inhalt des Rechts sind (hier über die im Falle einer Bebauung der Teilfläche von dem Berechtigten einzuhaltenden Abstandsflächen), sondern erst dann, wenn die richterliche Auslegung der Grundbucheintragung ergibt, dass der Inhalt der Grunddienstbarkeit mehrdeutig oder nicht vollständig geregelt ist (BayObLGZ 2004, 103, 106; OLG München, aaO, S. 300).
  • BGH, 07.03.2014 - V ZR 137/13

    Verzicht auf Duldung eines Notwegrechts: Dingliche Wirksamkeit bei Eintragung

    Dies betrifft in erster Linie die dingliche Verpflichtung, die Nachbarrechte aus §§ 904 bis 923 BGB nicht oder nur eingeschränkt auszuüben (BayObLG, MittBayNot 1990, 107, 108; BayObLGZ 2004, 103, 105; Staudinger/Mayer, BGB [2009], § 1018 Rn. 75, 125; MünchKomm-BGB/Joost, 6. Aufl., § 1018 BGB Rn. 38).
  • OLG München, 13.02.2019 - 34 Wx 202/18

    Privatrechtliche Absicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem

    Unbestimmt sind Inhalt und Umfang des Rechts vielmehr dann, wenn die richterliche Auslegung der Grundbucheintragung ergibt, dass der Inhalt der Dienstbarkeit mehrdeutig oder nicht vollständig geregelt ist (BGH NJW-RR 2015, 208 Rn. 19; BayObLGZ 2004, 103/106; MüKo/Mohr BGB 7. Aufl. § 1018 Rn. 13).

    Die Verwendung unbestimmter, aber der Gesetzessprache entnommener Rechtsbegriffe in notariellen Urkunden genügt im Allgemeinen dem Bestimmtheitsgrundsatz (BGHZ 130, 341/345 f.; BayObLGZ 2004, 103/108; OLG Oldenburg BeckRS 1998, 10203 im Hinblick auf §§ 8, 8a BNatSchG in der damals gültigen Fassung).

  • OLG Hamm, 18.10.2021 - 5 U 42/21
    Eine inhaltlich unzulässige Eintragung liegt auch dann vor, wenn der Inhalt des eingetragenen Rechts nicht ausreichend bestimmt ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15. April 2004 - 2Z BR 221/03 -, Rn. 9, juris).

    Das Bestimmtheitsgebot ist nicht schon verletzt, wenn die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung über den Inhalt des Rechts sind, sondern erst dann, wenn die richterliche Auslegung der Grundbucheintragung ergibt, dass der Inhalt der Grunddienstbarkeit mehrdeutig oder nicht vollständig geregelt ist (BGH, Beschluss vom 6.11.2014 - V ZB 131/13 = NJW-RR 2015, 208, juris Rz. 19; OLG München, Beschluss vom 10. März 2011 - 34 Wx 55/11 -, Rn. 9, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 15. April 2004 - 2Z BR 221/03 -, Rn. 13, juris).

    Auch das BayObLG legt in seinem Beschluss vom 15.04.2004 - 2Z BR 221/03 - den Begriff der Einwirkung im Sinne des im zivilen Nachbarrecht gebräuchlichen Begriffs aus.

    Die Eigentümer der herrschenden Bergwerke müssen sich aber in den Grenzen einer der Art nach gleichbleibenden, nur im Rahmen vorhersehbarer wirtschaftlicher Entwicklung gesteigerten Benutzung des Grundstücks halten und dürfen insbesondere keine willkürliche Benutzungsänderung oder -erweiterung vornehmen (vgl. BGH, Urteil vom 11.04.2003 - V ZR 323/02 = NJW-RR 2003, 1235; BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2Z BR 221/03, juris Rz. 18).

    Zu Recht verweist das Landgericht indessen darauf, dass es die Bestimmbarkeit eines Rechts nicht in Frage stellt, sofern dessen Inhalt und Grenzen sich im konkreten Streitfall erst durch eine richterliche Entscheidung feststellen lassen (BGH, Beschluss vom 13.6. 2002 - V ZB 30/01, NJW 2002, 2461, 2463 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 15.04.2004 - 2Z BR 221/03, juris Rz. 21).

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2010 - 5 W 371/09

    Voraussetzungen der Eintragung des Eigentums einer BGB -Gesellschaft im Grundbuch

    Die ein solches Beweisverfahren vorsehenden §§ 29-31 FamFG gelten im Eintragungsverfahren der Grundbuchordnung aber gerade nicht; das Grundbuchamt ist vielmehr auf die im Eintragungsverfahren zulässigen Beweismittel beschränkt (vgl. OLG Köln, OLGR Köln 2007, 612 für § 12 FGG; BayObLG, NotBZ 2004, 279; Demharter, aaO., § 29, Rdn. 26).
  • OLG Hamm, 29.08.2005 - 15 W 217/05

    variable Grandschuldzinsen

    Sofern die höchstmögliche Belastung für einen Dritten erkennbar ist, lässt es die Rechtsprechung im Allgemeinen genügen, dass der Umfang eines Rechts durch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt umrissen wird (BayObLG FGPrax 2004, 203, 204 betreffend eine Grunddienstbarkeit).
  • BGH, 20.07.2011 - V ZB 300/10

    Grundbuchverfahren: Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangshypothek zur

    Ist der Umfang der Belastung an eine Bedingung geknüpft, gilt selbst dann nichts anderes, wenn ein Streit über den Eintritt des Ereignisses nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayObLG, Rpfleger 2004, 561, 562; Demharter, aaO, Rn. 6 mwN).
  • OLG Brandenburg, 04.02.2009 - 5 Wx 9/08

    Grundbuchsache: Hinreichende Bestimmtheit des Inhalts einer beschränkten

    Danach ist der Rechtsinhalt einer Dienstbarkeit so genau zu bezeichnen, dass er im Streitfall durch Auslegung feststellbar ist; er muss aufgrund objektiver Umstände bestimmbar und für einen Dritten erkennbar und verständlich sein, so dass dieser in der Lage ist, die hieraus folgende höchstmögliche Belastung des Grundstückseigentums einzuschätzen und zumindest eine ungefähre Vorstellung davon zu gewinnen, welche Bedeutung die Dienstbarkeit für das Grundstückseigentum konkret haben kann (s. dazu BGH NJW 1982, S. 1039; BayObLGZ 2004, S. 103, 105 f. m.w.Nw.; BayObLG NJW 1982, S. 1054, 1055; KG, NJW 1973, S. 1128; OLG Hamm, Rechtspfleger 1986, S. 364, 365; LG Köln, Rechtspfleger 1994, S. 56, 57; Demharter, aaO., Anhang zu § 13 Rdn. 5; Bauer/von Oefele/Bayer, aaO., Rdn. AT III 329; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl. 2008, Rdn. 1136; Palandt/Bassenge, BGB, 68. Aufl. 2009, § 1018 Rdn. 29 f.; Münch.Komm.-Falckenberg, BGB, Bd. 6, 4. Aufl. 2004, § 1018 Rdn. 10 ff., 16 ff.).
  • OLG Hamm, 08.03.2013 - 15 W 233/12

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit mit dem Inhalt des Verzichts auf

    Bestimmtheit des dinglich zu sichernden Anspruchs (vgl. dazu: BayObLG NJW-RR 2004, 1460 m.w.N.) und ist eintragungsfähig.
  • OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11

    Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des

    Erst wenn die Auslegung ergibt, dass der Inhalt der Grunddienstbarkeit mehrdeutig oder nicht vollständig geregelt ist, liegt eine Verletzung des Bestimmtheitgrundsatzes vor (vgl. BayObLGZ 2004, 103).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 29/10

    Grundbucheintragungsbewilligung für Leitungsdienstbarkeit:

  • OLG Karlsruhe, 20.08.2013 - 12 U 41/13

    Grundbucheintragung: Hinreichend bestimmter Inhalt einer beschränkt persönlichen

  • OLG Oldenburg, 19.07.2010 - 12 W 133/10

    Nachweisanforderungen an GbR für Grundbucheintrag

  • OLG München, 19.12.2011 - 34 Wx 417/11

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Dienstbarkeit wegen Verstoßes gegen den

  • OLG Schleswig, 28.05.2021 - 2 Wx 27/20

    Bestimmtheit von Dienstbarkeit, die Grundstücksnutzung Naturschutzzielen

  • LG Landshut, 20.06.2017 - 73 O 3073/16

    Schadensersatz, Bewilligung, Grenzbebauung, Grundbuch, Baugenehmigungsverfahren,

  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 268/11

    Grundbuch: Bestimmtheitsgrundsatz bei Eintragung Warenvertriebsverbot

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