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   OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04   

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https://dejure.org/2004,1774
OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04 (https://dejure.org/2004,1774)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.12.2004 - 3 W 130/04 (https://dejure.org/2004,1774)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 3 W 130/04 (https://dejure.org/2004,1774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 53

    BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1908 i Abs. 1 Satz
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1908i Abs. 1 S. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei der Belastung eines Grundstückes eines Betreuten mit einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung durch den Käufer; Genehmigungsbedürftigkeit der Grundschuldbestellung bei erfolgter vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundschuldbestellung

  • Judicialis

    BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1908 i Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1908i Abs. 1 S. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1908i Abs. 1 S. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Genehmigung der Finanzierungsgrundschuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 579
  • DNotZ 2005, 634
  • DNotZ 2005, 730
  • FGPrax 2005, 59
  • FamRZ 2005, 832
  • Rpfleger 2005, 193
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1999 - 3 W 82/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten ergibt sich bereits aus der Erfolglosigkeit ihrer Erstbeschwerden (BGH NJW 1994, 1158; Senat, etwa Beschluss vom 17. Mai 1999 - 3 W 82/99 - BayObLGZ 1980, 203, 301 m. w. N.).
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten ergibt sich bereits aus der Erfolglosigkeit ihrer Erstbeschwerden (BGH NJW 1994, 1158; Senat, etwa Beschluss vom 17. Mai 1999 - 3 W 82/99 - BayObLGZ 1980, 203, 301 m. w. N.).
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53

    Minderjähriger als Kommanditist

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • BGH, 22.09.1969 - II ZR 144/68

    Auflösung einer GmbH Stimmabgabe für Minderjährige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • KG, 17.11.1992 - 1 W 4462/92

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Grundstücksveräußerung im Wege privatrechtlicher

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden

    2 Siehe nur BayObLG, FamRZ 1977, 141, 143; OLG Celle, DNotZ 1974, 731, 733; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 ; Winkler, DNotZ 1974, 736, 741; Maurer, Rpfleger 1982, 26 ; MünchKommBGB/Wagenitz, 4. Aufl., § 1821 Rdnr. 12 m. w. N. MittBayNot 3/2007 dung über die Genehmigungsbedürftigkeit nicht darauf ankommen, ob sich der Vollmachtgeber bereits jeglicher Rechte begeben hat.

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und zum Schutz des Betreuten ist daher auch weiterhin die Grundschuldbestellung als genehmigungsbedürftig anzusehen.8 3 BGHZ 38, 26, 28; 52, 316, 319; KG, Rpfleger 1993, 284, 285; LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl. 2007, § 1821 Rdnr. 6; MünchKommBGB/Wagenitz, § 1821 Rdnr. 5, der allerdings von dem Begriff "rein formale Auslegung" Abstand nehmen möchte; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor §§ 1821, 1822 BGB Rdnr. 9.4 RGZ 90, 395, 399 f.; BGHZ 1, 294, 304; 75, 221, 226.5 So auch LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; Winkler, DNotZ 1974, 736, 741.6 So wohl LG Saarbrücken, Rpfleger 1952, 25, 26.7 LG Schwerin, MittBayNot 1997, 297 .

    8 So auch KG, Rpfleger 1993, 284, 285; LG Berlin, Rpfleger 1994, 355; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 ; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 3688.

    18 Siehe hierzu auch BGH, NJW 1989, 521, 522 = DNotZ 1989, 757.19 LG Karlsruhe, DNotZ 1995, 892, 894 f. mit zust. Anm. Reithmann, DNotZ 1995, 896 ; Schöner/Stöber, Rdnr. 3158.20 Vgl. auch LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 .

  • OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13

    Bestellung eines Ergänzungspflgers für die Veräußerung eines im

    b) Nach h.M. in der Rechtsprechung und Literatur ist bei Veräußerung eines Grundstückes des Kindes neben der Genehmigung der Veräußerung eine zusätzliche familiengerichtliche Genehmigung für die Bestellung eines Grundpfandrechts zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlich, selbst wenn diese unter Ausnutzung einer in dem Kaufvertrag erteilten Belastungsvollmacht bestellt wurde und die Erklärungen der Eltern in dem Kaufvertrag einschließlich der Belastungsvollmacht bereits familiengerichtlich genehmigt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 -, juris; Palandt/Götz, a.a.O., § 1821 Rn. 10; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).

    Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2023 - 3 Wx 86/23

    Kein Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei Bestellung einer

    Denn die Einräumung einer jederzeit widerruflichen Belastungsvollmacht stellt weder eine Verfügung über ein Grundstücksrecht dar noch beinhaltet die Vollmachtserteilung die Verpflichtung des Bevollmächtigten zu einer Grundpfandbestellung (zutreffend: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; wohl auch KG, Beschluss vom 13.11.2014, 8 U 35/14; Götz in Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch 82. Aufl. 2023, Einleitung vor § 1848 Rn. 3 und § 1850 Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11.3.2021, V ZB 127/19).

    Bei verständiger Betrachtung kann sich alleine die Frage stellen, ob eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach den §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (2009) bedurfte, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht bestellt worden ist (so: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).

    bb) Zum anderen teilt der Senat die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht zur Kaufpreisfinanzierung bestellt worden ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13), nicht.

  • OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04

    Verbot der Doppelverwertung von Schulden bei Unterhalt und Zugewinn

    Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; mitgeteilt vom 3. Zivilsenat des OLG.
  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11

    Grundbuch: Genehmigungsbedürftigkeit von Grundpfandrechtsbestellung trotz

    16 Demgegenüber geht die herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832 = MDR 2005, 579; LG Berlin Rpfleger 1994, 355; Palandt/Diederichsen, BGB, a.a.O., § 1821 Rn. 10; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688; Meikel/Böttcher, GBO 10. Aufl., Einl. I Rn. 153; Schreiber NotBZ 2002, 128/132; Klüsener, Rpfleger 1981, 461/462; vgl. zum Meinungsstand auch DNotI-Report 1997, 171 und 2003, 129).
  • KG, 01.03.2022 - 1 W 471/21

    Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmung des Ehegatten bei Veräußerung eines

    Es entspricht der herrschenden, von dem Senat geteilten Meinung, dass durch die familien- oder betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Grundstück die Genehmigungsbedürftigkeit des nachfolgenden dinglichen Geschäfts der Grundpfandrechtsbestellung nicht entfällt (OLG Hamm, FGPrax 2014, 11, 12; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 - juris; OLG Zweibrücken, DNotZ 2005, 634, 635; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rdn. 3688).
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