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   OLG Köln, 26.09.2006 - 23 WLw 3/06   

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https://dejure.org/2006,7059
OLG Köln, 26.09.2006 - 23 WLw 3/06 (https://dejure.org/2006,7059)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.09.2006 - 23 WLw 3/06 (https://dejure.org/2006,7059)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. September 2006 - 23 WLw 3/06 (https://dejure.org/2006,7059)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung von Wohnungseigentum an einer Hofstelle; Einordnung einer landwirtschaftlichen Besitzung als einen Hof im Sinne der Höfeordnung (HöfeO); Einheit von Bewirtschaftung und Eigentum; Ideelles Miteigentum

  • Judicialis

    HöfeO § 1 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HöfeO § 1 Abs. 1
    Ausschluss der Hofeigenschaft bei Übertragung von Wohnungs- und Miteigentumsanteilen an Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 636
  • NZM 2007, 521 (Ls.)
  • ZMR 2007, 390
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 02.04.1987 - 10 WLW 2/87

    Hofvorerbe, Hofübernahme, Abkömmling

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2006 - 23 WLw 3/06
    Die Rechtsprechung ist, soweit ersichtlich, einhellig der Auffassung, dass durch die Begründung von Wohnungs- und Miteigentum an der Hofstelle die Hofeigenschaft jedenfalls dann entfällt, wenn der Hofeigentümer Wohnungs- und Teileigentum an der Hofstelle nicht nur begründet, sondern einen Wohnungs- und Miteigentumsanteil auf einen Dritten auch überträgt (OLG Oldenburg AgrarR 1993, 326 mit kritischer Anmerkung Bendel = Rechtspfleger 1993, 149 mit zustimmender Anmerkung Hornung = RdL 1993, 322 = NJW-RR 1993, 1235; OLG Hamm AgrarR 1991, 130, 131; AG Warendorf AgrarR 1987, 272; zustimmend Lange/WVf/Lüdtke-Handjery, HöfeO, 10. Auflage, § 1 Rn. 30).

    Das Grundstück ist nicht von untergeordneter Bedeutung, sondern für den Hof in der Regel wirtschaftlich lebensnotwendig (zutreffend AG Warendorf AgrarR 1987, 272).

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2006 - 23 WLw 3/06
    Das Wohnungseigentum verbindet das Alleineigentum an einer Wohnung oder sonstigen Raumeinheit (Sondereigentum) mit dem Bruchteilseigentum an Grundstücksrest (Miteigentum, gemeinschaftliches Eigentum, § 1 WEG; vgl. BGHZ 49, 250, 251).
  • OLG Oldenburg, 15.10.1992 - 10 W 14/92

    Hofeigenschaft, Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Hofstelle, Hof

    Auszug aus OLG Köln, 26.09.2006 - 23 WLw 3/06
    Die Rechtsprechung ist, soweit ersichtlich, einhellig der Auffassung, dass durch die Begründung von Wohnungs- und Miteigentum an der Hofstelle die Hofeigenschaft jedenfalls dann entfällt, wenn der Hofeigentümer Wohnungs- und Teileigentum an der Hofstelle nicht nur begründet, sondern einen Wohnungs- und Miteigentumsanteil auf einen Dritten auch überträgt (OLG Oldenburg AgrarR 1993, 326 mit kritischer Anmerkung Bendel = Rechtspfleger 1993, 149 mit zustimmender Anmerkung Hornung = RdL 1993, 322 = NJW-RR 1993, 1235; OLG Hamm AgrarR 1991, 130, 131; AG Warendorf AgrarR 1987, 272; zustimmend Lange/WVf/Lüdtke-Handjery, HöfeO, 10. Auflage, § 1 Rn. 30).
  • OLG Köln, 13.10.2009 - 23 U 6/09

    Wirksamkeit von Vermächtnissen in der Höfeerbfolge

    Hiermit setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Rechtsprechung zur Unvereinbarkeit von Hofeigenschaft und Wohnungseigentum (RdL 2007, 192 = DNotZ 2007, 636).
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