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   OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07   

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OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07 (https://dejure.org/2007,2070)
OLG München, Entscheidung vom 03.04.2007 - 32 Wx 33/07 (https://dejure.org/2007,2070)
OLG München, Entscheidung vom 03. April 2007 - 32 Wx 33/07 (https://dejure.org/2007,2070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 4, 8; BGB §§ 892, 873, 925; GBO § 53
    Nichtigkeit der Unterteilung von Wohnungseigentum bei verbleibendem Vorflur

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 892, 873, 925; WEG § 4
    Wirksamkeit der Unterteilung von Sondereigentum in neues Gemeinschaftseigentum nur bei Mitwirkung aller Eigentümer und Eintragung im Grundbuch

  • Judicialis

    BGB § 873; ; BGB § 892; ; BGB § 925; ; WEG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 892 § 873 § 925; WEG § 4
    Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein gutgläubiger Erwerb bei unzulässiger Grundbucheintragung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterteilung eines Sondereigentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    WEG §§ 4, 8; BGB §§ 892, 873, 925; GBO § 53
    Nichtigkeit der Unterteilung von Wohnungseigentum bei verbleibendem Vorflur

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterteilung von Geschäftsräumen erfordert Zustimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Miteigentümers auf Löschung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch; Nichtverbindung eines prinzipiell sondereigentumsfähigen Raumes mit einem Miteigentumsanteil bei der Begründung von Wohnungseigentum; Aufdrängung eines Teils des Sondereigentums eines ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Aufgedrängtes Gemeinschaftseigentum

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zustimmungserfordernis bei der Unterteilung von Geschäftsräumen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtige Unterteilung eines Sondereigentums (IMR 2007, 223)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 946
  • NZM 2007, 603 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 459
  • BauR 2007, 1288
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    Das "Vergessen" dieses Raumes bewirkte die Nichtigkeit der Unterteilung (BayObLG DNotZ 1988, 316/318).

    Zur Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum bedarf es nämlich gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLG DNotZ 1998, 379/383 und BayObLGZ 1987, 390/394); dies ist nicht erfolgt.

    Diese kann nicht Grundlage für einen Erwerb kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs sein (BayObLG DNotZ 1988, 316/319, BayObLG RPfleger 1986, 372; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 305).

  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    Zur Umwandlung von Sondereigentum in gemeinschaftliches Eigentum bedarf es nämlich gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 BGB) und der Eintragung in das Grundbuch (BayObLG DNotZ 1998, 379/383 und BayObLGZ 1987, 390/394); dies ist nicht erfolgt.

    Sie betrifft gerade nicht das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander i.S. von § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 WEG (vgl. im Übrigen BayObLG DNotZ 1998, 379/383).

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    Während bei der Begründung von Wohnungseigentum alles, was nicht Sondereigentum sein, kann automatisch Gemeinschaftseigentum wird (BGH NJW-RR 1990, 447), ist dies bei der nachträglichen Unterteilung von Sondereigentum nicht der Fall (BayObLG NJW-RR 1996, 721).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    c) Die Änderung der Aufteilung von Sondereigentum hin zum gemeinschaftlichen Eigentum betrifft das Grundverhältnis der Mitglieder der Gemeinschaft und die sachenrechtliche Zuordnung der Flächen, Gebäudeteile und Räume (BayObLGZ 1986, 444/446).
  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 102/85
    Auszug aus OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07
    Diese kann nicht Grundlage für einen Erwerb kraft öffentlichen Glaubens des Grundbuchs sein (BayObLG DNotZ 1988, 316/319, BayObLG RPfleger 1986, 372; OLG Frankfurt Rpfleger 1975, 305).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13

    Wohnungsgrundbuchsache: Voraussetzung für die Beschwerdefähigkeit einer formlosen

    Ein Sondereigentum ohne Verbindung mit einem bestimmten Miteigentumsanteil verstößt gegen zwingendes Recht; ein isoliertes Sondereigentum ist nicht denkbar (OLG München DNotZ 2007, 946, 947).
  • LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 57/12

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung eines in

    Im Übrigen darf ein Miteigentümer den anderen Miteigentümern - nach § 14 Ziff. 1 WEG - ohne deren Zustimmung (neues) Gemeinschaftseigentum nicht aufdrängen (vgl. OLG München, DNotZ 2007, 946, 947).
  • OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch eines Eigentümers auf Zustimmung zur

    Ein Wohnungseigentümer darf grundsätzlich nicht einen Teil seines Sondereigentums der Gemeinschaft als Gemeinschaftseigentum aufdrängen (DNotZ 2007, 946 ff.).
  • LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13

    Bleibt Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung bestehen?

    Zwar kann grundsätzlich eine Eintragung neuen Gemeinschaftseigentums im Grundbuch nur erfolgen, wenn dem alle Wohnungseigentümer zugestimmt haben (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 03. April 2007 in RPfleger 2007, 459 f.).
  • OLG Nürnberg, 31.01.2022 - 15 W 3950/21

    Aufhebung des Sondereigentums, Zwischenverfügung, Sondernutzungsrecht,

    Denn hiervon ist sachenrechtlich die Zuordnung der dem gemeinschaftlichen Eigentum zugeordneten Flächen betroffen (vgl. hierzu auch BayObLGZ 1986, 444, 446; ZfIR 2008, 115, 116).
  • LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 236/10

    Umwandlung Dachterrasse - Vollgeschoss: (Reine) Umgestaltung?

    Hinzu kommt in diesem Zusammenhang ergänzend auch noch, dass ein Miteigentümer den anderen Miteigentümern ohne Zustimmung (neues) Gemeinschaftseigentum nicht aufdrängen darf (vgl. OLG München, DNotZ 2007, 946, 947).
  • LG Hamburg, 25.04.2012 - 318 S 138/11

    Abriss und Neuerrichtung finden nicht immer Zustimmung!

    Unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten hätte diese Vorgehensweise vorliegend insbesondere deswegen nahe gelegen, weil die Kläger mit ihrem Handeln den Beklagten - ohne deren Zustimmung - gemeinschaftliches Eigentum in einem Umfang "aufgedrängt" haben (vgl. dazu OLG München, DNotZ 2007, 946, 947), wie diese es nach den Vorgaben der Teilungserklärung nicht erwarten konnten: aus (bloßen) Gewächshäusern, die im Teileigentum standen, ist nunmehr ein Zweifamilienhaus geworden, an dem in Bezug auf zwei Wohneinheiten Sondereigentum begründet werden soll, u. a. auch deswegen, damit die Kläger ihre kaufvertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Eheleuten J erfüllen können.
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