Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.05.2009 - I-15 Wx 316/08, 15 Wx 316/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1896 Abs. 2 S. 2, FGG § 12
Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht; Amtsermittlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Zweifel an Geschäftsfähigkeit für Vorsorgevollmacht
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2 S. 2; FGG § 12
Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vorsorgevollmacht geht auch bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit vor Betreuerbestellung
Verfahrensgang
- AG Arnsberg - 27 XVII 147/05
- LG Arnsberg, 01.10.2008 - 6 T 230/08
- OLG Hamm, 07.05.2009 - I-15 Wx 316/08, 15 Wx 316/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 799
- DNotZ 2010, 61
- FGPrax 2009, 215
- FamRZ 2009, 2035
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93
Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08
Der Kammer ist auch darin zuzustimmen, dass bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer erteilten Vorsorgevollmacht der vorhandene Betreuungsbedarf durch Bestellung eines Betreuers abgedeckt werden muss (BayObLG FamRZ 1994, 720).In einem solchen Sinn kann auch die dazu bereits herangezogene Entscheidung des BayObLG (FamRZ 1994, 720) nicht verstanden werden, die sich auf eine Fallkonstellation bezieht, in der bereits zwei ausführliche Sachverständigengutachten vorlagen, in denen der krankheitsbedingte Ausschluss der freien Willensbestimmung des Betroffenen diagnostiziert worden war.
- BayObLG, 18.03.1993 - 3Z BR 42/93
Betreuung; Beschwerdeverfahren; Verfahrenspfleger; Betreuungsvollmacht; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08
Die so beschriebene Bindungswirkung an den Auswahlvorschlag des Betroffenen ist, weil es sich um eine Erklärung verfahrensrechtlicher Art handelt, gem. § 66 FGG nicht von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen abhängig (BayObLG FamRZ 1993, 1110; Senat FGPrax 1996, 183); ausreichend ist seine Fähigkeit, einen eigenständigen, von Dritten unbeeinflussten Willen zu bilden (BayObLG FamRZ 2003, 1871; BayObLG BtPrax 2005, 35;… Senat a.a.O.). - BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02
Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08
Rechtlich zutreffend hat die Kammer zwar ausgeführt, dass eine Betreuung trotz bestehender wirksamer Vorsorgevollmacht dann eingerichtet werden muss, wenn der Bevollmächtigte zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht geeignet ist (BayObLG FamRZ 1997, 1358), der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219) oder die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dessen Wohl klar zuwiderläuft (BayObLG FamRZ 1997, 1358; KG FGPrax 2006, 182). - BayObLG, 22.09.2004 - 3Z BR 150/04
Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08
Die so beschriebene Bindungswirkung an den Auswahlvorschlag des Betroffenen ist, weil es sich um eine Erklärung verfahrensrechtlicher Art handelt, gem. § 66 FGG nicht von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen abhängig (BayObLG FamRZ 1993, 1110; Senat FGPrax 1996, 183); ausreichend ist seine Fähigkeit, einen eigenständigen, von Dritten unbeeinflussten Willen zu bilden (BayObLG FamRZ 2003, 1871; BayObLG BtPrax 2005, 35;… Senat a.a.O.). - KG, 14.03.2006 - 1 W 298/04
Freiheitsentziehende Unterbringung: Kostenentscheidung bei zivilrechtlicher …
Auszug aus OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08
Rechtlich zutreffend hat die Kammer zwar ausgeführt, dass eine Betreuung trotz bestehender wirksamer Vorsorgevollmacht dann eingerichtet werden muss, wenn der Bevollmächtigte zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht geeignet ist (BayObLG FamRZ 1997, 1358), der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219) oder die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch den Bevollmächtigten dessen Wohl klar zuwiderläuft (BayObLG FamRZ 1997, 1358; KG FGPrax 2006, 182).
- KG, 15.12.2009 - 1 W 213/09
Betreuungsverfahren: Feststellung der Möglichkeit einer freien Willensäußerung …
Dabei kann dahinstehen, ob die Auffassung des Landgerichts, die Angelegenheiten des Betreuten könnten durch einen Bevollmächtigten bei erheblichen Zweifeln an der Wirksamkeit der Bevollmächtigung nicht besorgt werden, in dieser Allgemeinheit zutreffend ist (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2009, 215; OLG München, FGPrax 2009, 221, 224). - LG Offenburg, 13.01.2017 - 2 O 107/16
Zulässigkeit einer Drittfeststellungsklage: Rechtliches Interesse an der …
In diesem Zusammenhang wäre auch die Geschäftsfähigkeit der Frau F im Moment der Vollmachtserteilung zu klären (dazu OLG Hamm, NJW-RR 2010, 799; OLG Schleswig, FGPrax 2006, 217).