Rechtsprechung
   KG, 10.01.2017 - 6 W 125/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1325
KG, 10.01.2017 - 6 W 125/16 (https://dejure.org/2017,1325)
KG, Entscheidung vom 10.01.2017 - 6 W 125/16 (https://dejure.org/2017,1325)
KG, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 6 W 125/16 (https://dejure.org/2017,1325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,1325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 4 EUV 650/2012, Art 62 Abs 3 EUV 650/2012, Art 64 Abs 1 EUV 650/2012, § 105 FamFG, § 352e FamFG
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zum Erbscheinsverfahren: Ausschließliche internationale Zuständigkeit eines nationalen Gerichts für den Erlass von nicht vom Europäischen Nachlasszeugnis ersetzten nationalen Nachlasszeugnissen

  • Deutsches Notarinstitut

    EuErbVO Art. 4, 64; FamFG §§ 105, 343

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage an den EuGH betreffend die internationale Zuständigkeit für den Erlass nationaler Nachlasszeugnisse in den jeweiligen Mitgliedsstaaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage an den EuGH betreffend die internationale Zuständigkeit für den Erlass nationaler Nachlasszeugnisse in den jeweiligen Mitgliedsstaaten

  • rechtsportal.de

    Vorlage an den EuGH betreffend die internationale Zuständigkeit für den Erlass nationaler Nachlasszeugnisse in den jeweiligen Mitgliedsstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2017, 471
  • FamRZ 2017, 564
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 11 S 164/15

    Antrags- und Klagebefugnis der Tochter bei Antrag auf Erteilung einer

    Auszug aus KG, 10.01.2017 - 6 W 125/16
    So sind u. a. Prof. Dr. Zimmermann in: Keidel, FamFG, 19. Auflage, 2017, § 343 Rn. 11 bis 13 und § 352e Rn. 3 (ebenso in: Zimmermann, Erbschein, Erbscheinsverfahren, Europäisches Nachlasszeugnis, 3. Auflage 2016, Rdnr. 154), Prof. Dr. Müller-Lukoscheck, Die neue EU-Erbrechtsverordnung, 2. Auflage 2015, § 2 Rn. 27 und 29 sowie Prof. Dr. Dr. Grziwotz, in dem Aufsatz "Erbscheinsverfahren neu geregelt", FamRZ 2016, 417, 425 der Ansicht, Art. 4 EuErbVO regele für nach Inkrafttreten der EuErbVo eingetretene Erbfälle auch die internationale Zuständigkeit für die Erteilung eines nationalen Nachlasszeugnisses und begründen dies u. a. damit, dass es Ziel der Verordnung gewesen sei, die internationale Zuständigkeit sowohl hinsichtlich der streitigen als auch hinsichtlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit dem anwendbaren Recht zu vereinheitlichen, um so zu einer Nachlasseinheit zu kommen (Grziwotz a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht