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   OLG Frankfurt, 14.09.2018 - 21 W 56/18   

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https://dejure.org/2018,40228
OLG Frankfurt, 14.09.2018 - 21 W 56/18 (https://dejure.org/2018,40228)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.09.2018 - 21 W 56/18 (https://dejure.org/2018,40228)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. September 2018 - 21 W 56/18 (https://dejure.org/2018,40228)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschlagungserklärung des gesetzlichen Vertreters, Gebrauchmachen von der Genehmigung des Familiengerichts

  • erbrechtsiegen.de

    Erbausschlagung durch minderjähriges Kind des Erblassers - Wirksamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlagungserklärung; Genehmigung des Familiengerichts

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Ausschlagung einer Erbschaft durch ein minderjähriges Kind des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2019, 308
  • FGPrax 2018, 281
  • FamRZ 2019, 823
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 3 W 13/14

    Erbschaftsausschlagung: Hemmung der Ausschlagungsfrist durch höhere Gewalt bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2018 - 21 W 56/18
    Auch der Tag, in dessen Verlauf der Hemmungsgrund entsteht - hier der 21.9.2017 - gehört bereits zur Hemmungszeit; die Frist läuft nach dem Ende der Hemmung vom Beginn des nächsten Tages (0:00 Uhr) weiter (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2014 - 3 W 13/14 -, zitiert nach Juris Rn. 12).

    Erforderlich ist auch, dass die wirksame Genehmigung dem Nachlassgericht noch vor Ablauf der Ausschlagungsfrist des § 1944 Abs. 1 BGB vom Ausschlagenden nachgewiesen wird, weil nur dadurch entsprechend dem gesetzgeberischen Zweck der Fristbestimmung für die Ausschlagung der Erbschaft der bis dahin bestehenden Ungewissheit innerhalb der bestimmten Zeit ein Ende bereitet wird (RGZ 18, 145, 148; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2014 - 3 W 13/14 -, zitiert nach Juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 07. Juli 2015 - I-15 W 329/14 -, zitiert nach Juris Rn. 73; Staudinger/Veit [2014] BGB § 1831, Rn. 11 m.w.N.).

    Hierfür kann es im Einzelfall ausreichen, wenn der gesetzliche Vertreter innerhalb der Ausschlagungsfrist gegenüber dem Nachlassgericht anzeigt, das namentlich bezeichnete Amtsgericht habe ihm durch einen nach Datum und Aktenzeichen angeführten, ihm am angegebenen Tag bekannt gemachten Beschluss die Genehmigung erteilt (RGZ 18, 145, 149; insoweit offen gelassen von OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2014 - 3 W 13/14 -, zitiert nach Juris Rn. 15).

  • RG, 12.05.1887 - VI 58/87

    Vollstreckbarer Titel als Voraussetzung der Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2018 - 21 W 56/18
    Erforderlich ist auch, dass die wirksame Genehmigung dem Nachlassgericht noch vor Ablauf der Ausschlagungsfrist des § 1944 Abs. 1 BGB vom Ausschlagenden nachgewiesen wird, weil nur dadurch entsprechend dem gesetzgeberischen Zweck der Fristbestimmung für die Ausschlagung der Erbschaft der bis dahin bestehenden Ungewissheit innerhalb der bestimmten Zeit ein Ende bereitet wird (RGZ 18, 145, 148; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2014 - 3 W 13/14 -, zitiert nach Juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 07. Juli 2015 - I-15 W 329/14 -, zitiert nach Juris Rn. 73; Staudinger/Veit [2014] BGB § 1831, Rn. 11 m.w.N.).

    Hierfür kann es im Einzelfall ausreichen, wenn der gesetzliche Vertreter innerhalb der Ausschlagungsfrist gegenüber dem Nachlassgericht anzeigt, das namentlich bezeichnete Amtsgericht habe ihm durch einen nach Datum und Aktenzeichen angeführten, ihm am angegebenen Tag bekannt gemachten Beschluss die Genehmigung erteilt (RGZ 18, 145, 149; insoweit offen gelassen von OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2014 - 3 W 13/14 -, zitiert nach Juris Rn. 15).

  • OLG Hamm, 07.07.2015 - 15 W 329/14

    Zulässigkeit des sog. Nachschiebens von Gründen für die Anfechtung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2018 - 21 W 56/18
    Der gesetzliche Vertreter kann die Ausschlagung bereits vor Erteilung der Genehmigung durch das Familiengericht erklären, denn § 1831 S. 1 BGB, der an sich bei einseitigen Rechtsgeschäften eine vorgängige Genehmigung fordert, ist einschränkend dahin auszulegen, dass bei einseitigen Rechtsgeschäften, die innerhalb einer Frist vorzunehmen sind, die Genehmigung innerhalb der Frist nachgeholt werden kann (vgl. etwa RGZ 118, 145, 147; OLG Hamm, Beschluss vom 07. Juli 2015 - I-15 W 329/14 -, zitiert nach Juris Rn. 73; Palandt/Götz, BGB, 77. Auflage, § 1831 Rn. 2).

    Erforderlich ist auch, dass die wirksame Genehmigung dem Nachlassgericht noch vor Ablauf der Ausschlagungsfrist des § 1944 Abs. 1 BGB vom Ausschlagenden nachgewiesen wird, weil nur dadurch entsprechend dem gesetzgeberischen Zweck der Fristbestimmung für die Ausschlagung der Erbschaft der bis dahin bestehenden Ungewissheit innerhalb der bestimmten Zeit ein Ende bereitet wird (RGZ 18, 145, 148; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. April 2014 - 3 W 13/14 -, zitiert nach Juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 07. Juli 2015 - I-15 W 329/14 -, zitiert nach Juris Rn. 73; Staudinger/Veit [2014] BGB § 1831, Rn. 11 m.w.N.).

  • LG Berlin, 11.07.2006 - 83 T 572/05
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2018 - 21 W 56/18
    Für die Wirksamkeit der Ausschlagungserklärung ist es daher nach ganz herrschender Meinung erforderlich, dass der gesetzliche Vertreter von der wirksamen Genehmigung auch Gebrauch macht (so insbesondere OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 13 WF 1135/13 -, zitiert nach Juris 8 m.w.N.; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs, 7. Aufl. 2017, § 1831 Rn. 12; Lafontaine in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1831 BGB, Rn. 15; Staudinger/Heilmann (2016) BGB § 1643, Rn. 62; BeckOK-BGB/Veit § 1643 Rn 14; MüKo/Huber § 1643 Rn 46; Soergel/Löhnig, BGB, 13. Aufl., § 1643 Rn 23; Ivo, ZEV 2002, 309, 314; Zimmermann, ZEV 2013, 315, 317; a.A. LG Berlin, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 83 T 572/05 zitiert nach Juris Rn 27; Sonnenfeld/Zorn Rpfleger 2004, 533, 537).
  • RG, 29.09.1927 - IV B 52/27

    Erbschaftsausschlagung. Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2018 - 21 W 56/18
    Der gesetzliche Vertreter kann die Ausschlagung bereits vor Erteilung der Genehmigung durch das Familiengericht erklären, denn § 1831 S. 1 BGB, der an sich bei einseitigen Rechtsgeschäften eine vorgängige Genehmigung fordert, ist einschränkend dahin auszulegen, dass bei einseitigen Rechtsgeschäften, die innerhalb einer Frist vorzunehmen sind, die Genehmigung innerhalb der Frist nachgeholt werden kann (vgl. etwa RGZ 118, 145, 147; OLG Hamm, Beschluss vom 07. Juli 2015 - I-15 W 329/14 -, zitiert nach Juris Rn. 73; Palandt/Götz, BGB, 77. Auflage, § 1831 Rn. 2).
  • OLG München, 05.05.2011 - 31 Wx 164/11

    Gerichtliche Feststellung des Fiskalerbrechts: Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2018 - 21 W 56/18
    So sind keine weitreichenden Ermittlungen geboten, wenn der Nachlass wertlos oder überschuldet ist (OLG München, Beschluss vom 05. Mai 2011 - 31 Wx 164/11, zitiert nach Juris Rn. 22; Staudinger/Mesina (2017) BGB § 1964, Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 WF 1135/13

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Erteilung der familiengerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2018 - 21 W 56/18
    Für die Wirksamkeit der Ausschlagungserklärung ist es daher nach ganz herrschender Meinung erforderlich, dass der gesetzliche Vertreter von der wirksamen Genehmigung auch Gebrauch macht (so insbesondere OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Januar 2014 - 13 WF 1135/13 -, zitiert nach Juris 8 m.w.N.; MüKoBGB/Kroll-Ludwigs, 7. Aufl. 2017, § 1831 Rn. 12; Lafontaine in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1831 BGB, Rn. 15; Staudinger/Heilmann (2016) BGB § 1643, Rn. 62; BeckOK-BGB/Veit § 1643 Rn 14; MüKo/Huber § 1643 Rn 46; Soergel/Löhnig, BGB, 13. Aufl., § 1643 Rn 23; Ivo, ZEV 2002, 309, 314; Zimmermann, ZEV 2013, 315, 317; a.A. LG Berlin, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 83 T 572/05 zitiert nach Juris Rn 27; Sonnenfeld/Zorn Rpfleger 2004, 533, 537).
  • OLG Braunschweig, 18.12.2020 - 3 W 28/20

    Auffindung von Erben; Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten;

    So sind keine weitreichenden Ermittlungen geboten, wenn der Nachlass wertlos oder überschuldet ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2018 - 21 W 56/18 -, ZEV 2019, S. 21 [22 Rn. 13]; OLG München, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 31 Wx 164/11 -, NJW-RR 2011, S. 1379 [1380 a.E.]; Leipold , in: MüKo BGB, 8. Auflage 2020, § 1964, Rn. 4; Me?.ina , in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1964, Rn. 4 f.; Weidlich , in: Palandt, BGB, 79. Auflage 2020, § 1964, Rn. 1; Zimmermann , Erbschein - Erbscheinsverfahren - Europäisches Nachlasszeugnis, 3. Auflage 2016, Abschnitt E, Rn. 240).
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