Rechtsprechung
BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener Erzwingungshaft auf die Geldbuße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ordnungswidrigkeit - Mit GG vereinbar - Gesetz
Verfahrensgang
- AG Köln, 22.12.1975 - 262 OWi 1106/75
- BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
Papierfundstellen
- BVerfGE 43, 101
- NJW 1977, 293
- MDR 1977, 467
- Rpfleger 1977, 53
- DRiZ 1977, 87
Wird zitiert von ... (54) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64
Wehrdisziplin
Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
Unter den "allgemeinen Strafgesetzen" im Sinne dieser Verfassungsnorm sind die Kriminalstrafgesetze zu verstehen (BVerfGE 21, 378 (383f)), nicht das Dienststrafrecht, Ordnungsstrafrecht und Polizeistrafrecht (BVerfGE 21, 391 (401)). - BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66
Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben …
Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
Unter den "allgemeinen Strafgesetzen" im Sinne dieser Verfassungsnorm sind die Kriminalstrafgesetze zu verstehen (BVerfGE 21, 378 (383f)), nicht das Dienststrafrecht, Ordnungsstrafrecht und Polizeistrafrecht (BVerfGE 21, 391 (401)). - BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69
Ordnungswidrigkeiten
Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
Ihr fehlt der Ernst der staatlichen Strafe, und dadurch unterscheidet sie sich maßgeblich von der strafrechtlichen Ersatzfreiheitsstrafe, der gegenüber sie keine ins Gewicht fallende Beeinträchtigung des Ansehens und des Leumunds des Betroffenen zur Folge hat (BVerfGE 27, 18 (33)).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist mit Verfassungsrang ausgestattet (BVerfGE 19, 342 (348f)). - BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60
Verwaltungsstrafverfahren
Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
Sie ist nicht mit einem ehrenrührigen, autoritativen Unwerturteil über eine Verhaltensweise des Betroffenen, dem Vorwurf einer Auflehnung gegen die Rechtsordnung und der Feststellung der Berechtigung dieses Vorwurfs verbunden, wie es Kennzeichen einer Kriminalstrafe ist (BVerfGE 22, 49 (80)). - BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG
Auszug aus BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
Er ist jedenfalls auch außerhalb rein vollstreckungsrechtlicher Erwägungen zu berücksichtigen (BVerfGE 36, 258 (264)).
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
(2) Das Mehrfachverfolgungsverbot des Art. 103 Abs. 3 GG bezieht sich nur auf die Anwendung der allgemeinen Strafgesetze, das heißt des Kriminalstrafrechts (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 27, 180 ; 43, 101 ; 66, 337 ).103 Abs. 3 GG knüpft an das mit einer Strafe verbundene autoritative Unwerturteil über die schuldhafte Verletzung eines allgemein gewährleisteten Rechtsgutes und die Störung des allgemeinen Rechtsfriedens an (vgl. BVerfGE 21, 391 ; 43, 101 ).
Nach dem dokumentierten Willen des Verfassungsgebers (…vgl. Wortprotokoll der 8. Sitzung des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege vom 7. Dezember 1948, abgedruckt in: Büttner/Wettengel, Der Parlamentarische Rat, Bd. 13/2, 2002, S. 1449 ) ist hierunter allein das "eigentliche" Strafrecht im Sinne des Strafgesetzbuches und seiner Nebengesetze im Gegensatz zum Dienst-, Disziplinar-, Ordnungs-, Polizei- und Berufsstrafrecht zu verstehen (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 21, 391 ; 27, 180 ; 28, 264 ; 43, 101 ; 66, 337 ).
Insbesondere ist damit die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten vom Verbot des Art. 103 Abs. 3 GG ausgenommen (vgl. BVerfGE 21, 378 ; 43, 101 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1990 - 2 BvR 1722/89 -, juris;… vgl. zum Streitstand im Schrifttum Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 103 Abs. 3 Rn. 58 m.w.N. ).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.2008 - 6 A 11354/07
Zweitwohnungssteuer für studentische Nebenwohnung
Aus diesem Grund befindet sich die vom melderechtlichen Nebenwohnungsbegriff geprägte sachliche Zweitwohnungssteuerpflicht auch nicht in Einklang mit dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 43, 101 [106]; 76, 1 [50 f.]). - BVerfG, 03.11.2017 - 2 BvR 2135/09
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit …
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist auch bei der Auslegung und Anwendung der Normen des einfachen Rechts stets zu beachten (BVerfGE 43, 101 ; vgl. auch 61, 126 ).b) § 901 ZPO a.F. sieht nach seinem Wortlaut - anders als etwa § 96 OWiG für den Fall der Nichtzahlung einer Geldbuße (vgl. dazu BVerfGE 43, 101 ) - nicht vor, dass bei Anordnung der Erzwingungshaft eine bestimmte Haftdauer festgesetzt wird.
aa) Das Fachgericht hat allerdings im Zeitpunkt der Anordnung der Erzwingungshaft den verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (vgl. BVerfGE 48, 396 ; 61, 126 ; 43, 101 zur Erzwingungshaft nach § 96 OWiG;… zur grundsätzlichen Beachtung bei § 901 ZPO a.F. bzw. nunmehr § 802g ZPO vgl. Münzberg, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2004, § 901 Rn. 6;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 802g Rn. 4a;… Sternal, in: Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl. 2015, § 802g ZPO Rn. 13).
Demgegenüber handelt es sich bei der Haft nach § 901 ZPO a.F. um ein Beugemittel zur Erzwingung eines vom Gesetz befohlenen Verhaltens (…Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, Übers. § 802a Rn. 5; vgl. auch BVerfGE 43, 101 ).
- OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03
Strafbarkeit bei pflichtwidriger Nichtförderung eines Strafverfahrens durch …
Bei der hier gegebenen Sachlage kann aus der jeweiligen Zeitspanne des Verfahrensstillstands ungeachtet deren teils erheblichen Dauer nicht auf einen von vornherein bestehenden Willen des Angeschuldigten zu Untätigkeit geschlossen werden (vgl. hierzu auch BGHSt 19, 79, 80; BGH DRiZ 1977, 87, 88). - LG Lüneburg, 08.07.2010 - 26 Qs 155/10
Führerschein, beschlagnahmter - Wohnungsdurchsuchung - Ermächtigungsgrundlage
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei der Frage der Angemessenheit der Mittel im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen nicht in erster Linie das ursprünglich sanktionierte Verhalten - hier also der Verkehrsverstoß -, sondern vielmehr der Pflichtenverstoß innerhalb der Vollstreckung zu berücksichtigen ist (BVerfGE 43, 101; 61, 126).Dies muss daher erst recht für eine Wohnungsdurchsuchung beim Betroffenen gelten, die gegenüber der Erzwingungshaft zweifelsohne den milderen Eingriff darstellt (vgl. BVerfGE 43, 101; 61, 126 sowie Waechter, NZV 1999, 273).
- BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 71/00 R
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit des Arbeitslosen - Briefpost - …
Ein derartiges Verständnis der Aufenthaltsbestimmung verstieße gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes, die sich als übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handels aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) ableiten und Verfassungsrang haben (BVerfGE 43, 101, 106; 76, 1, 51; 90, 145, 173;… vgl auch BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16 mwN). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86
Lappas
Mit Freiheitsentzug verbundene Beugemaßnahmen zur Durchsetzung gesetzlich begründeter Pflichten gehören zum überlieferten Normenbestand (BVerfGE 43, 101 [106]).Die Anordnung von Haft zur Erzwingung der Auskunftspflichten des Gemeinschuldners (§ 101 Abs. 2 KO) und zur Erzwingung der Zahlung selbst geringer Geldbußen (§ 96 OWiG) ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfGE 56, 37; 43, 101).
- BFH, 28.09.2021 - VIII R 18/18
Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen …
Dieses grundrechtsgleiche Recht greift daher lediglich dann ein, wenn die Verhängung einer weiteren echten Kriminalstrafe in Frage steht (so ausdrücklich BVerfG-Beschluss vom 09.11.1976 - 2 BvL 1/76, BVerfGE 43, 101, unter B.1.; BFH-Urteil vom 20.02.2019 - X R 28/17, BFHE 264, 165, BStBl II 2019, 430, Rz 26). - BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75
Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen
- BFH, 20.02.2019 - X R 28/17
Verspätungsgeld für nicht fristgerecht übermittelte Rentenbezugsmitteilungen …
Dieses grundrechtsgleiche Recht greift daher lediglich dann ein, wenn die Verhängung einer weiteren echten Kriminalstrafe in Frage steht (so ausdrücklich BVerfG-Beschluss vom 9. November 1976 2 BvL 1/76, BVerfGE 43, 101, unter B.1.). - BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur …
- LG Stuttgart, 15.03.2018 - 21 StVK 172/17
Gotthard-Raser, Vollstreckungshilfe, Schweiz
- BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21
Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen …
- LG Berlin, 04.04.2018 - 502 Qs 16/18
Beitreibung von Bußgeld: Bemessung der Dauer von Erzwingungshaft
- BFH, 28.08.2012 - I R 10/12
Verzögerungsgeld: Ermessensausübung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93
Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der …
- AG Viechtach, 23.08.2007 - 3 OWi 5095-517830-6/9
Zur Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße in Höhe von 5 Euro
- BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04
Erlöschen von durch vorschriftswidriges Verbringen entstandenen Einfuhrabgaben …
- BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von …
- LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06
Bußgeldverfahren: Zulässigkeit der Anordnung von Erzwingungshaft im …
- OLG Frankfurt, 30.10.2013 - 2 Ws 58/13
Ordnungsgeld gegen ausländische Zeugen
- FG Köln, 23.09.2020 - 3 K 2800/18
Erlass zurückgeforderten Kindergeldes wegen sachlicher Unbilligkeit
- BFH, 24.09.1991 - VII R 34/90
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO kann auch ohne …
- VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 139/21
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung von Erzwingungshaft
- VerfGH Berlin, 26.10.2000 - VerfGH 102/00
Anordnung der Erzwingungshaft zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit bzw zur …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 - 6 A 10105/05
Gaszentralheizung muss nicht jährlich gereinigt werden
- BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95
Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen
- BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 34/94
Sperrzeit - Arbeitslosigkeit
- FG Sachsen-Anhalt, 13.03.2013 - 3 K 34/09
Anfechtbarkeit und Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens an fremde Dritte …
- FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2017 - 5 K 5043/16
Keine Verfassungswidrigkeit von § 22a Abs. 5 EStG
- FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 5 K 10070/15
Nicht fristgerechte Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale …
- OLG Jena, 05.01.2006 - 1 Ss 179/04
- VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 114/04
Keine Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des …
- FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1235/10
Fehlerfreie Ausübung des Entschließungsermessens bei der Festsetzung eines …
- BFH, 07.03.2006 - VII R 30/04
Vorschriftswidriges Verbringen von Ware
- BFH, 25.10.2007 - VIII B 41/07
Ermessensausübung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; …
- AG Lüdinghausen, 12.07.2005 - 10 OWi 22/05
Übermaßverbot bei der Erzwingungshaft
- VerfGH Berlin, 13.06.2022 - VerfGH 145/21
Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die die Anordnung von Erzwingungshaft …
- FG Köln, 30.03.2022 - 5 K 1464/21
Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch eines Steuerpflichtigen auf …
- BFH, 13.10.2005 - VII S 13/04
PKH: keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision
- BFH, 13.10.2005 - VII S 46/05
PKH - keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision; Beteiligung am …
- OLG Köln, 24.02.2003 - 16 U 93/02
Verfassungsgemäßheit der Vorschrift des § 661a BGB
- FG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - 3 K 1236/10
Änderung der Festsetzung des Verzögerungsgeldes: Maßgeblichkeit der jüngsten …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - 5 K 10290/15
Zur Verfassungsmäßigkeit des Verspätungsgeldes bei Rentenbezugsmitteilungen nach …
- LG Tübingen, 08.09.1981 - 5 T 72/81
Aufrechterhaltung einer Zahlungspflicht nach Vollstreckung einer Erzwingungshaft; …
- AG Bergheim, 26.05.2006 - 48 OWi 285/06
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Erzwingungshaft zur Vollstreckung eines auf …
- VG Köln, 29.01.2014 - 24 K 5094/12
Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen im Zusammenhang mit …
- FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 15 K 366/08
Vorlage des Vermögensverzeichnisses des Vollstreckungsschuldners auf Verlangen …
- LG Köln, 06.04.2004 - 9 T 20/04
Beziehen auf einen neuen rechtlichen Gesichtspunkt als ausreichend für die …
- FG Köln, 19.10.2000 - 15 K 5543/00
Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
- FG Nürnberg, 15.05.2013 - 5 K 950/11
Festsetzung eines Verzögerungsgeldes als Sanktion der Nichtvorlage einer dem …
- SG Osnabrück, 19.11.2004 - S 20 AL 456/01
- LG Konstanz, 06.11.1979 - 1 T 121/79
Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Durchführung der …
Rechtsprechung
BGH, 09.11.1976 - 5 StR 439/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Sachbearbeiters bei der Staatsanwaltschaft, auf Bearbeitungsrückstände hinzuweisen - Vorsatz als die Kenntnis der Tatbestandsmerkmale und die Voraussicht des Taterfolges und der Wille zur Verwirklichung des Tatbestands - Wissen und Wollen der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DRiZ 1977, 87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.07.1963 - 1 StR 136/63
Rechtmäßigkeit der Vereidigung eines Zeugen - Bedeutung des Wortes "wissentlich" …
Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 5 StR 439/76
Wie der Bundesgerichtshof auch zu § 346 StGB a.F. stets entschieden hat, "erfordert der Vorsatz nicht nur die Kenntnis der Tatbestandsmerkmale und die Voraussicht des Taterfolges - beim bestimmten Vorsatz das sichere Wissen um diesen -, sondern auch den Willen zur Verwirklichung des Tatbestands" (BGHSt 19, 79, 80).
- BGH, 18.01.1977 - 5 StR 595/76
Verpflichtung eines Sachbearbeiters bei der Staatsanwaltschaft, auf …
In seiner Entscheidung 5 StR 439/76 vom 9. November 1976 hat der erkennende Senat bei ähnlichem Sachverhalt hervorgehoben, daß nur dann durch Unterlassen vorsätzlich gegen §§ 258, 258 a StGB verstoßen wird, wenn der Täter "von dienstlicher Anzeige (auch) in der Erkenntnis abgesehen" hatte, "ihm selbst werde es in angemessener Zeit unmöglich sein, die Rückstände zu erledigen, und daß er deshalb (oder aus anderem Grunde) von vornherein vorhatte, rückständige Verfahren nun nicht mehr zu fördern".