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   OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 12 B 698/98   

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https://dejure.org/1998,1815
OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 12 B 698/98 (https://dejure.org/1998,1815)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.06.1998 - 12 B 698/98 (https://dejure.org/1998,1815)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Juni 1998 - 12 B 698/98 (https://dejure.org/1998,1815)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DRiZ 1998, 426
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1994 - 12 B 1084/94

    Eignungsbeurteilung; Leistungsbeurteilung; Beförderungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1998 - 12 B 698/98
    Der dort gewonnene Eindruck kann immer nur das Bild über einen Bewerber abrunden und lediglich in diesem Umfang die Beurteilungsgrundlage erweitern (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1988 - 12 B 959/88 - sowie vom 27. Juni 1994 - 12 B 1084/94 -, DVBl. 1995, 205 = ZBR 1995, 152).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 1 B 1133/01

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des

    etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 4.9.2001 - 1 B 205/01 -, vom 19.10.2001 - 1 B 581/01 -, vom 21.3.2002 - 1 B 100/02 -, vom 22.6.1998 - 12 B 698/98 -, DRiZ 1998, 426, und vom 5.9.2000 - 12 B 1132/00 -.
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 20/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers ausschließlich aufgrund

    Das heißt, es ist vorrangig Sache der (Auswertung der) bisher vorliegenden dienstlichen Beurteilungen, gegebenenfalls auch der Ergebnisse der Geschäftsprüfungen (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Februar 1996 - NotZ 25/95 - DNotZ 1996, 906, 911 f), verläßlich Auskunft über die (persönliche) Eignung zu geben (vgl. - für Beförderungen im Justizbereich - OVG Nordrhein-Westfalen DRiZ 1998, 426).

    Dessen ungeachtet ist zu berücksichtigen, daß solche Gespräche nur eine "Momentaufnahme" von den Fähigkeiten des jeweiligen Bewerbers vermitteln können (vgl. im Beamtenrecht OVG Nordrhein-Westfalen DRiZ 1998, 426, 428 m.w.N.).

  • VG Köln, 21.03.2001 - 15 L 2797/00

    Ausgestaltung des Anspruchs eines Beamten auf die Übertragung eines

    Diese Gesichtspunkte machen dienstliche Beurteilungen als Grundlage von Beförderungsentscheidungen in der Regel unentbehrlich, wobei diese Beurteilungen hinreichend aktuell sein müssen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 22.06.1998 - 12 B 698/98,; Beschluss vom 7. März 1996 - 12 B 3156/95 - Beschluss vom 6. Januar 1992 - 1 B 3423/91 -.

    Ob dies der besonderen Bedeutung der dienstlichen Beurteilung auch für Auswahlentscheidungen noch gerecht wird, ist zweifelhaft, vgl. hierzu insbesondere auch OVG NRW, Beschluss vom 22.06.1998 - 12 B 698/98 -.

    Von daher hat der Eindruck eines Auswahlgesprächs immer nur eine beschränkte Aussagekraft, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.06.1998 - 12 B 698/98 - m.w.N.; Beschluss vom 27.06.1994 - 12 B 1084/94 -, NVwZ-RR 1995, 100.

    Dieser verfahrensrechtlichen Absicherung der Beurteilung ist nach der Rechtsprechung des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. Beschluss vom 22.06.1998 - 12 B 698/98 -, grundsätzlich auch in dem sich an die Erstellung dienstlicher Beurteilungen der Bewerber anschließenden Auswahlverfahren Rechnung zu tragen, in dem Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber auf der Grundlage dieser Beurteilungen zu vergleichen sind.

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