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   VG Magdeburg, 24.01.2012 - 5 A 35/10   

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https://dejure.org/2012,3697
VG Magdeburg, 24.01.2012 - 5 A 35/10 (https://dejure.org/2012,3697)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24.01.2012 - 5 A 35/10 (https://dejure.org/2012,3697)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 5 A 35/10 (https://dejure.org/2012,3697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DRiZ 2012, 353
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Magdeburg, 24.01.2012 - 5 A 280/09

    Besoldungsrecht: Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge eines Richters

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.01.2012 - 5 A 35/10
    Die hiergegen am 31. August 2009 erhobene Klage (Az.: 5 A 280/09 MD) hat die Kammer mit Urteil vom heutigen Tag abgewiesen.

    Er war weder vom Dienst freigestellt noch hat er - anders als im Hinblick auf die in den Verfahren 5 A 280/09 MD und 5 A 372/09 MD streitgegenständlichen Zeiträume seiner Dienstabwesenheit - vorgetragen, dienstunfähig gewesen zu sein.

  • BGH, 16.11.1990 - RiZ 2/90

    Richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des Bundesrechnungshofes; Allgemeine

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.01.2012 - 5 A 35/10
    Der Richter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seine Dienstgeschäfte innerhalb bestimmter Dienstzeiten und in der Dienststelle zu erledigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1981 - 6 C 95.78 -, ZBR 1981, 318; BGH, Urteil vom 16. November 1990 - RiZ 2/90 -, NJW 1991, 1103).

    Allerdings muss er, will er außerhalb der Dienststelle arbeiten, für Fälle der Notwendigkeit einer kurzfristigen Kollegiumsberatung oder Rücksprache - auch mit dem nichtrichterlichen Dienst - erreichbar und herbeirufbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1990 - RiZ 2/90 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 49.02

    Fernbleiben eines Rechtsreferendars vom Dienst; formale Dienstpflicht eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.01.2012 - 5 A 35/10
    Der Verlust der Dienstbezüge knüpft an eine bestehende Dienstverpflichtung des Beamten oder Richters an, die dieser nicht erfüllt, indem er unberechtigt - und schuldhaft - nicht zum Dienst erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2003 - 2 C 49/02 -, NVwZ-RR 2004, 273).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.01.2012 - 5 A 35/10
    Für die Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge nach § 9 BBesG reicht es auch aus, wenn ein Beamter oder Richter fahrlässig dem Dienst ungenehmigt fernbleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 1 D 1/04 -, NVwZ-RR 2006, 47; Schinkel/Seifert, GKÖD, Band III, § 9 Rdnr. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2005 - 1 B 1550/05

    Bemessung des Streitwertes in Fällen der Feststellung des Verlustes der

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.01.2012 - 5 A 35/10
    Dabei bemisst das Gericht die wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrensgegenstandes mit dem hier vom Beklagten für einen fest begrenzten Zeitraum, namentlich vom 6. bis zum 9. Juli 2009, festgestellten Verlust der Dienstbezüge des Klägers (vgl. demgegenüber OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 1 B 1550/05 -, ZBR 2006, 261, zur Streitwertfestsetzung in den Fällen, in denen die Verlustfeststellung - anders als hier - keine zeitliche Begrenzung enthält).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 95.78

    Fürsorgepflicht - Gleichbehandlungsgrundsatz - Essenszuschuß - Richter - Land

    Auszug aus VG Magdeburg, 24.01.2012 - 5 A 35/10
    Der Richter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, seine Dienstgeschäfte innerhalb bestimmter Dienstzeiten und in der Dienststelle zu erledigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1981 - 6 C 95.78 -, ZBR 1981, 318; BGH, Urteil vom 16. November 1990 - RiZ 2/90 -, NJW 1991, 1103).
  • Richterdienstgericht Baden-Württemberg, 04.12.2012 - RDG 6/12

    Richterliche Dienstaufsicht: Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit

    Bei Richtern ist anders als bei Beamten, bei denen die Dienstleistungspflicht formal nach Ort und Zeit festgelegt ist, an deren materielle Dienstleistungspflicht anzuknüpfen, was aus § 11 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg, der dem § 9 BBesG nachbildet worden ist, hergeleitet werden kann (vgl. zu § 9 BBesG auch VG Magdeburg, Urteil vom 24.01.2012 - 5 A 35/10, DRiZ 2012, 353 unter Hinweis auf Schinkel/Seifert, GKÖD, Band III, § 9 Rdnr. 27).
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