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OLG Hamm, 01.02.1995 - 25 U 116/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DStR 1995, 1407
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.02.2010 - IX ZR 114/09
Steuerberatervertrag: Jederzeitige Kündbarkeit trotz Vereinbarung dauerhaft …
cc) Ob es sich um Dienste höherer Art handelt, wenn ausschließlich die Finanz- und Lohnbuchführung zu erbringen ist (ablehnend OLG Hamm DStR 1995, 1407;… MünchKomm-BGB/Henssler, 5. Aufl. § 627 Rn. 21), kann offenbleiben. - BGH, 02.05.2019 - IX ZR 11/18
Möglichkeit der Kündigung eines Steuerberatervertrages; Einordnung der Fertigung …
aa) Die Durchführung der Finanz- und Lohnbuchhaltung hat für sich genommen keine Dienste höherer Art (§ 627 Abs. 1 BGB) zum Gegenstand (OLG Hamm, DStR 1995, 1407;… MünchKomm-BGB/Henssler, 7. Aufl., § 627 Rn. 24;… Rinkler in G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl., § 1 Rn. 83), weil diese Tätigkeit keine besondere wissenschaftliche, künstlerische oder technische Vorbildung erfordert. - OLG München, 13.12.2017 - 15 U 886/17
Fristlose Kündigung eines Steuerberatervertrages gemäß § 627 Abs. 1 BGB - …
Die vom Kläger angeführte Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 01.02.1995, 25 U 116/92 = DStR 1995, 1407) hilft nicht weiter, weil der dortige dienstverpflichtete Buchführungshelfer gerade keine steuerliche Beratung und keine Erstellung von Jahresabschlüssen leisten durfte, die Erbringung dieser Dienste daher auch nicht wirksam vereinbart werden konnte (§ 134 BGB). - OLG Köln, 18.10.2001 - 8 U 45/01
Berechtigung zur Erstellung von Jahresabschlüssen