Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 27.03.2000

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   BGH, 29.05.2000 - II ZR 47/99   

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https://dejure.org/2000,1362
BGH, 29.05.2000 - II ZR 47/99 (https://dejure.org/2000,1362)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2000 - II ZR 47/99 (https://dejure.org/2000,1362)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - II ZR 47/99 (https://dejure.org/2000,1362)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Vorstandsmitglieds - Tagesordnungspunkt - Fehlerhaft einberufene Sitzung - Nichtigkeit des Beschlusses

  • Judicialis

    ThürSpkVO § 5 Abs. 1 Satz 2; ; GmbHG § 51 Abs. 2; ; GmbHG § 51 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 51 Abs. 2, 4; ThürSpkVO § 5 Abs. 1 Satz 2
    Fristlose Kündigung eines Sparkassenvorstandsmitglieds

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    SpkVO TH § 5 Abs. 1 Satz 2; GmbHG § 51 Abs. 2 und 4
    Keine fristlose Kündigung eines Sparkassenvorstands in mit dem Tagesordnungspunkt "Vorstandsangelegenheiten" einberufener Verwaltungsratssitzung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beschlussmängel, Einberufung, Einberufungsmängel, Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht, Hauptversammlung, Kündigung, Nichtigkeitsgründe, Tagesordnung, Vorstand, wichtiger Grund

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ordnungsgemäße Angabe der Tagesordnung

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1278
  • ZIP 2000, 1336
  • MDR 2000, 1141
  • WM 2000, 1543
  • BB 2000, 1538
  • DB 2000, 1959
  • DStR 2000, 1153
  • NZG 2000, 945
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1961 - II ZR 136/60
    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 47/99
    Zur Verwaltungsratssitzung einer Thüringischen Sparkasse, in der über die fristlose Kündigung eines Mitglieds des Vorstandes Beschluß gefaßt werden soll, kann nicht wirksam mit der Mitteilung des Tagesordnungspunktes "Vorstandsangelegenheiten" einberufen werden (Anschluß an Urt. v. 30. November 1961 - II ZR 136/60, NJW 1962, 393); ein in einer derart fehlerhaft einberufenen Sitzung gefaßter Beschluß ist nichtig.

    Für sie hat der Senat entschieden (Urt. v. 30. November 1961 - II ZR 136/60, NJW 1962, 393 f.), es reiche aus, wenn in der nach § 51 GmbHG zu übermittelnden Tagesordnung mitgeteilt werde, "daß ein bestimmter Geschäftsführer abberufen werden soll", während die Angabe der Gründe nicht erforderlich sei.

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 380/98

    Unverfallbarkeit einer Versorgungszusage

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - II ZR 47/99
    Der Senat ist ebensowenig genötigt, auf sie sämtlich einzugehen, wie es für den Ausgang des Rechtsstreits darauf ankommt, daß das Berufungsgericht in seiner Entscheidung zur Versorgung des Klägers verkannt hat, daß das Altersruhegeld, die Hinterbliebenen- und die Invaliditätsversorgung nach §§ 1, 17 BetrAVG unverfallbar geworden waren und dem Kläger deswegen nicht aberkannt werden konnten (vgl. Sen.Urt. v. 29. Mai 2000 - II ZR 380/98 z.V.b.).
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 69/01

    Entscheidung der Gesellschafterversammlung über die Satzungskonformität von

    Zwar muß die (auch in den Gesellschaftsverträgen der Beklagten vorgeschriebene) Ankündigung so deutlich sein, daß sich die Gesellschafter auf die Erörterung und Beschlußfassung vorbereiten können und sie vor einer "Überrumpelung" geschützt werden (vgl. Sen.Urt. v. 29. Mai 2000 - II ZR 47/99, ZIP 2000, 1336 f.).

    Das genügt nicht, um die Heilungswirkung gemäß § 51 Abs. 3 GmbHG auszuschließen (vgl. auch BGHZ 100, 264, 270 f.; Sen.Urt. v. 29. Mai 2000 - II ZR 47/99, ZIP 2000, 1336 f. a.E.).

  • OLG München, 09.01.2019 - 7 U 1509/18

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung bei Ladungsmangel

    Das Gericht folgt jedoch der neueren Rechtsprechung des BGH, der in diesen Fällen von einer Nichtigkeit des Beschlusses ausgeht (BGH, Urteil vom 29.05.2000, Az. II ZR 47/99, Rdnr. 7 aE).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02

    Genossenschaft: Verzicht eines Aufsichtsratsmitgliedes auf die Rüge nicht

    Zu der im Wesentlichen inhaltsgleichen Regelung in § 51 Abs. 2 und 4 GmbHG hat der Bundesgerichtshof für den Bereich des Sparkassenrechts entschieden (BGH DStR 2000, 1152), dass die zu dieser Bestimmung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auch Geltung für die Einberufung zu einer Sitzung des Verwaltungsrates einer Sparkasse beanspruchen können.

    Der Senat hält unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in DStR 2000, 1152, auch im Anwendungsbereich des Genossenschaftsgesetzes die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 51 Abs. 2 und 4 GmbHG entwickelten Grundsätze für anwendbar.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH DStR 2000, 1152) ist davon auszugehen, dass die Mitteilung "Geschäftsführerangelegenheiten" oder aber - wie hier - "Vorstandsangelegenheiten" nicht hinreichend bestimmt ist, um den Zweck der entsprechend anwendbaren Bestimmung des § 51 Abs. 2 und 4 GmbHG, den an der Beschlussfassung Beteiligten eine sachgerechte Vorbereitung und Teilnahme an der Aussprache zu ermöglichen und sie vor Überraschung oder Überrumpelung zu schützen, gerecht zu werden.

    Zu einer ordnungsgemäßen Ankündigung bedarf es vielmehr der Angabe, welche Maßnahmen zur Beratung und Beschlussfassung gestellt werden und gegen welche Person sie sich richten sollen; dagegen müssen die maßgeblichen Gründe hierfür nicht angegeben werden (vgl. Goette in der Anmerkung zum oben genannten Urteil in DStR 2000, 1153).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass etwaige Einberufungsmängel geheilt werden können (BGH DStR 2000, 1152 f.; BGHZ 87, 1, 4).

    Demgegenüber haben die Verwaltungsratsmitglieder in dem Fall BGH DStR 2000, 1152, ausweislich der Gründe deutlich gemacht, dass sie mit dem Vorgehen der Mehrheit nicht einverstanden waren.

  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 308/05

    Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines

    Da die Genossen die Möglichkeit haben sollen, sich ein eigenes Urteil über die Abberufung und Kündigung der Vorstandsmitglieder zu bilden, muss ihnen dieser Beschlussgegenstand mit der Einladung gemäß § 46 Abs. 2 GenG bekannt gegeben werden (Schaffland in Lang/Weidmüller, GenG 34. Aufl. § 24 Rdn. 82; Müller, GenG 2. Aufl. § 24 Rdn. 73 a; Beuthien, GenG 14. Aufl. § 24 Rdn. 26; ebenso bezüglich der Anfechtbarkeit eines entsprechenden Beschlusses Sen.Urt. v. 30. November 1961 - II ZR 136/60, WM 1962, 202, 203 für die GmbH und v. 29. Mai 2000 - II ZR 47/99, ZIP 2000, 1336 für eine Sparkasse).
  • LG München I, 24.04.2008 - 5 HKO 23244/07

    Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit der Anfechtungsklage gegen einen

    Namentlich die Rechtsprechung, aber auch gewichtige Teile der Literatur gehen davon aus, dass Aufsichtsratsbeschlüsse, die gegen zwingendes Gesetzes- oder Satzungsrecht verstoßen, nichtig sind (vgl. BGH NJW 1994, 520, 523 f.; NZG 2000, 945, 946; Hopt/Roth in: Großkommentar zum AktG, 4. Aufl., Rdn. 139 zu § 108; Hüffer, AktG, a.a.O., Rdn. 18 und 19 zu § 108; Breuer/Fraune in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 2. Aufl., Rdn. 22 zu § 108; Baums ZGR 1983, 300, 317 f.).
  • OLG Dresden, 04.12.2001 - 2 U 1145/01

    Aufsichtsrat

    Wäre nämlich bei der Beklagten ein Aufsichtsrat nicht gebildet oder die Zuständigkeit für die Abberufung des Geschäftsführers bei der Gesellschafterversammlung belassen worden (vgl. BGH ZIP 1999, 1669 [1670] m.w.N.), hätten die vom Kläger geltend gemachten Verfahrensmängel keine Nichtigkeit, sondern allenfalls die Anfechtbarkeit der Beschlussfassung bewirkt (vgl. BGH ZIP 1998, 22 m.w.N. für Ladungsmangel; BGH ZIP 2000, 1336 [1337] für Tagesordnung).

    Der Angabe der Hintergründe der beabsichtigten Kündigung bedurfte es entgegen der Meinung des Klägers nicht (vgl. zur Abberufung von Geschäftsführern durch Gesellschafterversammlung: BGH BB 1962, 110; OLG Nürnberg GmbHR 1990, 167 [169]; vgl. zur Abberufung eines Sparkassenvorstandes: BGH ZIP 2000, 1336 [1337]).

  • LG München I, 22.11.2007 - 5 HKO 10614/07

    Prof. Piech bleibt Aufsichtsrat der MAN AG

    Namentlich die Rechtsprechung, aber auch gewichtige Teile der Literatur gehen davon aus, dass Aufsichtsratsbeschlüsse, die gegen zwingendes Gesetzes- oder Satzungsrecht verstoßen, nichtig sind (vgl. BGH ZIP 1993, 1862 = NJW 1994, 520, 523 f., dazu EWiR 1994, 9 (Crezelius) ; BGH ZIP 2000, 1336 = NZG 2000, 945, 946; Hopt/Roth , in: Großkomm. z. AktG, 4. Aufl., § 108 Rz. 139; Hüffer , AktG, 7. Aufl., § 108 Rz. 18 und 19; Breuer/Fraune , in: Heidel, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 2. Aufl., § 108 AktG Rz. 22; Baums , ZGR 1983, 300, 317 f.).
  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 309/05

    Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines

    Da die Genossen die Möglichkeit haben sollen, sich ein eigenes Urteil über die Abberufung und Kündigung der Vorstandsmitglieder zu bilden, muss ihnen dieser Beschlussgegenstand mit der Einladung gemäß § 46 Abs. 2 GenG bekannt gegeben werden (Schaffland in Lang/Weidmüller, GenG 34. Aufl. § 24 Rdn. 82; Müller, GenG 2. Aufl. § 24 Rdn. 73 a; Beuthien, GenG 14. Aufl. § 24 Rdn. 26; ebenso bezüglich der Anfechtbarkeit eines entsprechenden Beschlusses Sen.Urt. v. 30. November 1961 - II ZR 136/60, WM 1962, 202, 203 für die GmbH und v. 29. Mai 2000 - II ZR 47/99, ZIP 2000, 1336 für eine Sparkasse).
  • LSG Thüringen, 30.08.2005 - L 6 KR 718/03

    Ausdehnung der Versicherungsfreiheit eines Dienstverhältnisses auf

    Auf dessen Klage hin stellte schließlich der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 29. Mai 2000 (Az.: II ZR 47/99) die Unwirksamkeit dieser Kündigung fest.
  • LG Ellwangen/Jagst, 26.07.2002 - 3 O 510/01

    Genossenschaftsbank: Ladungsmangel bei einer Aufsichtsratssitzung im Hinblick auf

    Zweck dieser Vorschrift ist, dass sich die Beteiligten sachgerecht auf den Beschlussgegenstand vorbereiten und ordnungsgemäß an der Abstimmung teilnehmen können (vgl. für die entsprechende Interessenlage bei der GmbH: Baumbach/Hueck-Zöllner, Kommentar zum GmbH-Gesetz, 17. Aufl., § 51, Rdnr. 22/Scholz-Schmidt, Kommentar zum GmbH-Gesetz, 8. Aufl., § 51, Rdnr. 19 und die ebenfalls entsprechende Interessenlage nach der Thüringischen Sparkassenverordnung in BGH, ZIP 2000 Seite 1336 f.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,412
BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99 (https://dejure.org/2000,412)
BayObLG, Entscheidung vom 27.03.2000 - 3Z BR 331/99 (https://dejure.org/2000,412)
BayObLG, Entscheidung vom 27. März 2000 - 3Z BR 331/99 (https://dejure.org/2000,412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - AR 595/99
  • BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1647
  • ZIP 2000, 835
  • MDR 2000, 733
  • FGPrax 2000, 123
  • BB 2000, 946
  • DB 2000, 1017
  • AnwBl 2000, 368
  • Rpfleger 2000, 337
  • BayObLGZ 2000, 83
  • DStR 2000, 1153 (Ls.)
  • NZG 2000, 649
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die Rechtsordnung für andere freie Berufe, wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, mit denen Rechtsanwälte Gesellschaften bilden können (vgl. § 59a BRAO, § 44b WPO; BVerfGE 98, 49; 80, 269) kennt derartige Regelungen nicht (vgl. für Wirtschaftprüfer § 31 WPO; für Steuerberater § 53 StBerG).
  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 281/91

    "GmbH-Zahnbehandlungsangebot"; Zulässigkeit des Angebots ambulanter

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die Anmelderin hat als in Deutschland ansässige juristische Person gemäß Art. 12 Abs. 1 GG das Recht auf freie Berufswahl, es sei denn, mit Art. 12 GG vereinbare gesetzliche Regeln würden dies verbieten (vgl. BGHZ 124/224/225; BayObLGZ 1994, 353/356).
  • KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92

    Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die Überprüfung der Anmeldung durch den Senat hat sich auf das vom Registergericht in seiner Zwischenverfügung bezeichnete Eintragungshindernis zu beschränken (KG OLGZ 1993, 270/272; Jansen FGG 2.Aufl. § 128 Rn.37; Bassenge/Herbst FGGRPf1G 8.Aufl. § 1.2.5 FGG Rn.20).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Der Gesetzgeber hat nicht deutlich gemacht (vgl. BVerfGE 87, 287/317), daß § 59k BRAO einen allgemeinen Rechtsgrundsatz zur Bildung von Firmen rechtsanwaltlicher Zusammenschlüsse enthalte, der auch die Regelung des § 4 AktG einengen solle.
  • BGH, 16.03.1992 - II ZB 17/91

    Beschwerdeberechtigung bei Anmeldung der Aktiengesellschaft - Gründung von

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die weitere Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist die Gründungs-AG, vertreten durch ihren Vorstand, beschwerdeberechtigt (§ 20 FGG; BGHZ 117, 323).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die Rechtsordnung für andere freie Berufe, wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, mit denen Rechtsanwälte Gesellschaften bilden können (vgl. § 59a BRAO, § 44b WPO; BVerfGE 98, 49; 80, 269) kennt derartige Regelungen nicht (vgl. für Wirtschaftprüfer § 31 WPO; für Steuerberater § 53 StBerG).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Schließlich sind auch keine vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls (vgl. BVerfG NJW 1993, 2988/2989) ersichtlich, die eine Erstreckung der Regelung des 59k BRAO auf andere Rechtsanwaltsgesellschaften ohne eine spezielle Regelung erforderten.
  • BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94

    Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die Anmelderin hat als in Deutschland ansässige juristische Person gemäß Art. 12 Abs. 1 GG das Recht auf freie Berufswahl, es sei denn, mit Art. 12 GG vereinbare gesetzliche Regeln würden dies verbieten (vgl. BGHZ 124/224/225; BayObLGZ 1994, 353/356).
  • BayObLG, 17.05.1999 - 3Z BR 90/99

    Irreführung über Unternehmensgegenstände durch Personenfirma eines eingetragenen

    Auszug aus BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99
    Die Firma muß Unterscheidungskraft besitzen (§ 18 Abs. 1 HGB) und darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 HGB; vgl. hierzu BayObLGZ 1999, 114/116 m.w.N ).
  • BGH, 18.07.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG

    Soweit die Klägerinnen in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass in der Vergangenheit die Rechtsprechung aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitet hat, dass eine GmbH (BayObLG, NJW 1995, 199; siehe jetzt auch §§ 59c ff. BRAO) oder eine AG (BayObLG, NJW 2000, 1647; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2005 - AnwZ (B) 27/03 und 28/03, BGHZ 161, 376; OLG Köln, OLGR 2008, 415 f.) zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden können, und zuletzt dies sogar im Hinblick auf Art. 43, 48 EGV einer britischen "Private Limited Company by Shares" zugestanden worden ist (AGH Berlin, BRAK-Mitt. 2007, 171), übersehen sie, dass diese Gesellschaftsformen alle nicht zweckgebunden sind.
  • BGH, 10.01.2005 - AnwZ (B) 27/03

    Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH wegen Umwandlung in eine AG

    Ein solches gesetzliches Verbot für die Tätigkeit einer Aktiengesellschaft auf dem Gebiet der anwaltlichen Berufsausübung besteht nicht, so daß eine derartige Tätigkeit grundsätzlich zulässig ist (so bereits BayObLG, NJW 2000, 1647; Henssler/Prütting, BRAO, 2. Aufl., Vorbem. § 59 c Rdnr. 18 f.; vgl. auch Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 59 a Rdnr. 34 und § 59 c Rdnr. 8).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 64/01

    Zur Zulässigkeit der Kurzbezeichnung einer aus einer Steuerberatungsgesellschaft

    Einen Hinweis auf eine internationale Kooperation von Rechtsanwälten (in jenem Fall: Andersen Legal) hat der Anwaltsgerichtshof Hamburg (NJW 2002, 3557) ebenfalls nicht beanstandet (zur Zulassung einer Phantasiebezeichnung als Firma einer Rechtsanwalts-AG vgl. BayObLG NJW 2000, 1647 einerseits und OLG Nürnberg NJW 2003, 2245 andererseits).

    Die Vorschrift des § 9 BORA findet auf die Rechtsanwaltsgesellschaft keine Anwendung (vgl. BayOblG NJW 2000, 1647, 1648).

  • OLG Karlsruhe, 01.02.2001 - 4 U 96/00

    Kanzleiname - Phantasiebegriff - Anwälte und Steuerberater "artax"

    Die Ansicht der Klägerin, bei der Rechtsanwalts-GmbH sei die Verwendung eines Zusatzes oder einer Phantasiebezeichnung unzulässig, werde jedenfalls vom Bayerischen Obersten Landesgericht nicht geteilt (Beschluß v. 27.03.00, I 71; MDR 2000, 733).

    Nur am Rande wird darauf hingewiesen, daß auch die Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 13.12.1999 (MDR 2000, 178 ff.) zur Kanzleibezeichnung "Kanzlei für Arbeitsrecht und Allgemeines Zivilrecht" und des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Bezeichnung "pro-Videntia Rechtsanwalts-AG" (MDR 2000, 733) für die hier vertretene liberale Auslegung des § 9 BORA sprechen.

    Es erübrigt sich daher die Frage, ob eine analoge Anwendung dieser Vorschrift im vorliegenden Fall in Betracht kommt (hierzu wegen der Anwalts-AG: BayObLG, MDR 2000, 733).

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 15/03

    Aufteilung einer Gesamtschuld und Vollstreckung

    Das Grundrecht auf freie Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) lässt es vielmehr geboten erscheinen, in entsprechender Anwendung der §§ 59c Abs. 1, 59g BRAO auch Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform einer AG zuzulassen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. März 2000 3 Z BR 331/99, Monatsschrift für Deutsches Recht 2000, 733; s. auch BFH in BFH/NV 2004, 224, jeweils m.w.N. aus dem Schrifttum; a.A. Kempter/Kopp, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 777, 781, die eine Rechtsanwalts-AG de lege lata nur als Organisations- und/oder Besitz-AG, nicht aber auch als Berufsausübungsgesellschaft zulassen wollen).
  • OLG Hamm, 21.07.2006 - 15 W 27/06

    Anmeldung der deutschen Niederlassung einer "Private Limited Company" nach

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass in dem Beschwerdeverfahren über eine Zwischenverfügung nur die erhobenen Beanstandungen den Verfahrensgegenstand bilden (BayObLG NJW 2000, 1647 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 106/04

    Unterscheidungskraft der Firma einer neugegründeten Aktiengesellschaft

    Danach kann die Aktiengesellschaft neben der seit je her zulässigen Sachfirma jetzt auch eine Personenfirma, eine Fantasiebezeichnung oder eine hieraus gebildete Mischform wählen (vgl. Hüffer, AktG, 6. Aufl., § 4 Rn. 11; Lutter/Welp, ZiP 1999, 1073; BayObLGZ 2000, 83 jeweils m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 10.06.2003 - 3 U 588/03

    Unzulässige Fantasiebezeichnung für eine Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft - Pro

    Auch eine analoge Anwendung der BORA, insbesondere des § 59k BORA, der die Firmierung der RA-GmbH regelt, scheidet aus, da der Gesetzgeber bewusst die RA-AG nicht geregelt hat und deswegen schon die Voraussetzungen der analogen Anwendung anderer Vorschriften nicht vorliegen (BayObLG, NJW 2000, 1647; Pluskat, AnwBl. 2003, 131; Schumacher, AnwBl. 2000, 409; Heublein, AnwBl. 1999, 304).

    aa) Die Zulässigkeit einer Phantasiebezeichnung kann nicht aus der Entscheidung des BayObLG v. 27.3.2000 (BayObLG, NJW 2000, 1647) hergeleitet werden, da dort nur die Zulässigkeit der Firmierung unter handels- und aktienrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen war und ausdrücklich offen gelassen wurde, ob Unterlassungsgebote nach Wettbewerbsrecht greifen können.

  • LG Bielefeld, 03.02.2010 - 3 O 222/09

    Rückabwicklung eines Vertrages über die Inzahlungnahme eines gebrauchten

    Die Klägerin war als insoweitige Käuferin des Altfahrzeugs wie grundsätzlich mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht verpflichtet, das Fahrzeug eingehender zu untersuchen, als eine umfassende Sicht- und Funktionsprüfung vorzunehmen (vgl. OLGR Hamm 2000, 36); eine solche hat sie vorgenommen und bei einer solchen haben bzw. hätten sich keine Anhaltspunkte für Vorschäden ergeben, die die Klägerin zu einer weitergehenden Untersuchung hätten veranlassen und verpflichten können.
  • OLG Köln, 27.02.2008 - 6 U 177/07

    "Der günstige Weg zur GmbH" - Angebot der individuellen Gründung einer

    Das damalige Bayerische Oberste Landesgericht hat in einer - allerdings registerrechtlichen - Entscheidung vom 27.3.2000 (MDR 2000, 733 f) entschieden, dass der Zusammenschluss von Rechtsanwälten auch zu einer Aktiengesellschaft zulässig sei, und dies mit der Begründung aus Art. 12 Abs. 1 GG hergeleitet, es bestehe keine mit jener Verfassungsnorm vereinbare gesetzliche Regelung, die dies verbiete.
  • BFH, 03.06.2004 - IX B 71/04

    Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform der AG; Postulationsfähigkeit

  • BFH, 22.10.2003 - I B 168/03

    Postulationsfähigkeit; Vertretung durch RA-Gesellschaft

  • BGH, 13.01.2003 - AnwZ (B) 19/02

    Erlaß eines Unterlassungsgebots durch die Rechtsanwaltskammer; Zulässigkeit eines

  • OLG Frankfurt, 20.06.2005 - 20 VA 3/04

    Automatisiertes Mahnverfahren: Anfechtung der Ablehnung der Änderung einer

  • BFH, 07.12.2004 - X B 44/04

    Postulationsfähigkeit - Rechtsanwaltsgesellschaft (AG)

  • AGH Hamburg, 27.09.2004 - I ZU 8/03

    Verbot der Sternsozietät - Verstoß durch Satzung einer

  • FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99

    Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

  • AGH Hessen, 13.03.2017 - 1 AGH 9/16

    Keine Zulassung als Syndikusanwalt bei überwiegender Tätigkeit als

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.02.2010 - 2 Ta 12/10

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung einer Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft

  • FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02

    Zurückweisung einer Rechtsanwalts-AG wegen fehlender Zulassung

  • LG Waldshut-Tiengen, 13.07.2000 - 3 HO 13/00

    Fantasiebezeichnung als unzulässiger Namenszusatz einer

  • LG Berlin, 06.12.2003 - 15 O 690/03

    Kanzleishops in Kaufhäusern vom Landgericht vorerst verboten

  • AGH Niedersachsen, 07.07.2004 - AGH 3/04

    Zulässigkeit der Beteiligung eines Rechtsanwalts an einer

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