Rechtsprechung
   BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Tarifbegünstigung - Einbeziehung zeitlich früherer Buchwertübertragungen - Ausscheiden wesentlicher Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung der stillen Reserven steht der Tarifbegünstigung entgegen

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine tarifbegünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei zeitnaher Entfernung wesentlicher Betriebsgrundlagen zum Buchwert

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Buchwertübertragung von wesentlichen Grundlagen vor Anteilsveräußerung

Sonstiges (5)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34, EStG § 16
    Buchwert; Kommandit; Mitunternehmer; Mitunternehmeranteil; Personengesellschaft; Tarif; Übertragung; Veräußerungsgewinn

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Umstrukturierung und Gesamtplan" von StB Dr. Martin Strahl, original erschienen in: KÖSDI 2011, 17363 - 17371.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Anwendbarkeit der Trennungstheorie im Rahmen von Übertragungen i.S. des § 6 Abs. 5 EStG i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes" von Dipl.-Kffr. Sybille Böhme u. StB Dr. Eduard Forster, original erschienen in: BB 2003, 1979 - 1987.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Der 'Gesamtplan' in der Rechtsprechung des BFH" von Dr. h.c. Wolfgang Spindler, original erschienen in: DStR 2005, 1 - 5.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "'Gestaltungssperre' Gesamtplanrechtsprechung" von Dr. Martin Strahl, original erschienen in: KÖSDI 2003, 13918 - 13927.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 193, 116
  • NJW-RR 2001, 895
  • BB 2000, 2556
  • DB 2000, 2459
  • BStBl II 2001, 229
  • DStR 2000, 2123



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Wird zitiert von ... (37)  

  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00  

    Betriebsveräußerung - Sonderbetriebsvermögen kann zur Steuerfalle werden

    Werden wesentliche Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens hingegen im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung zu Buchwerten in ein anderes Betriebsvermögen überführt, ist der Gewinn aus der Anteilsveräußerung nicht tarifprivilegiert, weil nicht die gesamten stillen Reserven des veräußerten Mitunternehmeranteils aufgedeckt wurden (Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635; Beschluss in BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890; bestätigt durch Beschluss des Großen Senats in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, zu Abschn. C. V. 1. c der Gründe; ebenso zur Übertragung von Gesamthandsvermögen auf Schwesterpersonengesellschaften Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2000, 2123).

    Selbst dann, wenn man dies bejahte, stünde im Streitfall der Anwendbarkeit der §§ 16, 34 EStG entgegen, dass die Veräußerung der 10 %igen Kommanditbeteiligung sowie die unentgeltliche Grundstücksübertragung aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs von Kauf- und Schenkungsvertrag und der Vertragsvereinbarungen, nach denen beide Vermögensgegenstände zum 1. Januar 1990 auf die Erwerberin (C.W.) übergehen sollten, als einheitlicher Vorgang zu werten sind (vgl. hierzu BFH in DStR 2000, 2123).

    Ist somit bei getrennter Würdigung von Veräußerungs- und Einbringungsvorgang davon auszugehen, dass W.W. aus dem Verkauf des 10 %igen Kommanditanteils einen laufenden Gewinn erzielt hat, so könnte --was sowohl das FA als auch die Vorinstanz verkannt haben-- dann eine andere Beurteilung geboten sein, wenn beide Umstrukturierungsmaßnahmen --weil auf einem einheitlichen Gesamtplan beruhend-- als einheitlicher Vorgang zu werten wären (vgl. hierzu oben Abschn. I. 1. d der Gründe, sowie BFH-Urteil in DStR 2000, 2123).

    Für den Streitfall könnte dies bedeuten, dass W.W. --trotz Buchwertübertragung des Grundstücks "IE"-- einen Aufgabegewinn nach § 16 Abs. 2 EStG unter Berücksichtigung der zu Abschn. a dargelegten Wertansätze erzielt hätte, weil er --beispielsweise im Unterschied zu dem Sachverhalt, über den im Urteil in BFHE 180, 97, BStBl II 1996, 342 zu entscheiden war (vgl. auch BFH-Urteil in DStR 2000, 2123, m.w.N. aus der Rechtsprechung)-- keine (wesentlichen) Wirtschaftsgüter unter Fortführung der stillen Reserven in seinem Betriebsvermögen zurückbehielt.

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11  

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Diese Rechtsansicht beruhe auf Vorstellungen, die an die sog. Gesamtplanrechtsprechung anknüpfe (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229), welche aber nur im Rahmen des § 16 EStG für die Frage der Tarifbegünstigung nach § 34 EStG relevant sei.

    Das BMF-Schreiben in BStBl I 2005, 458 verweise deshalb zutreffend auf die bisher zu § 7 EStDV a. F. ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung (u. a. die im BFH-Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229 vertretene sog. Gesamtplanrechtsprechung).

    Wegen des identischen Wortlauts von § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG und § 7 Abs. 1 EStDV a. F. könne die zu letztgenannter Vorschrift ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung auch auf die gesetzliche Nachfolgevorschrift, die lediglich klarstellende Funktion habe, angewandt werden; hierzu gehöre auch die Anwendung der sog. Gesamtplanrechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229, und vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BFHE 209, 95, BStBl II 2005, 395).

  • FG Köln, 18.03.2009 - 4 K 2555/06  

    Veräußerung Mitunternehmeranteil; Tarifbegünstigung des Veräußerungsgewinns;

    Zur Begründung wird u. a. auf die Urteile des BFH vom 06.09.2000, IV R 18/99, BStBl II 2001, 229 und vom 06.12.2000, VIII R 21/00, in Finanzrundschau 6/2001 S. 295 verwiesen.

    Werden wesentliche Wirtschaftsgüter des (früheren) Sonderbetriebsvermögens hingegen im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung zu Buchwerten in ein anderes Betriebsvermögen überführt, ist der Gewinn aus der Anteilsveräußerung nicht tarifprivilegiert, weil nicht die gesamten stillen Reserven des veräußerten Mitunternehmeranteils aufgedeckt wurden (Urteil in BFHE 164, 260, BStBl II 1991, 635, Beschluss in BFHE 178, 379, BStBl II 1995, 890 bestätigt durch Beschluss des Großen Senats in BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 zu Abschn. C. V. 1.c der Gründe; ebenso zur Übertragung von Gesamthandsvermögen auf Schwesterpersonengesellschaften: Urteil vom 06.09.2000, IV R 18/99, DStR 2000, 2123).

    Bei der Prüfung, ob alle stillen Reserven in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst worden seien, stelle der BFH in seiner jüngeren Rechtsprechung darauf ab, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt seien, wenn der Veräußerer "aufgrund einheitlicher Planung und in engem zeitlichen Zusammenhang" mit der Veräußerung seines Mitunternehmer(Anteils) wesentliche Betriebsgrundlagen zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen überführe (BFH, DStR 2000, 2123).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang werde dann bejaht, wenn ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang vorliege (BFH, DStR 2000, 2123, BFH/NV 2001, 548; BFH/NV 2000, 1554; BFH, BStBl II 1990, 132).

    Sie setzt demnach voraus, dass alle stillen Reserven der wesentlichen Grundlagen des Betriebs in einem einheitlichen Vorgang aufgelöst werden; denn eine Zusammenballung liegt nicht vor, wenn dem Veräußerer oder Aufgebenden noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (vgl. BFH Urteil vom 06.09.2000 - IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229 und BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.).

    Danach liegt weder eine begünstigte Betriebsveräußerung noch eine begünstigte Betriebsaufgabe vor, wenn der Unternehmer wesentliche Betriebsgrundlagen bei einer Veräußerung seines übrigen Betriebs oder Teilbetriebs zurückbehält und für eine andere betriebliche Tätigkeit nutzt (vgl. z.B. vgl. BFH Urteil vom 06.09.2000 - IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229 m. w. N.).

    Im Urteil vom 06.09.2000, IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229 führt der BFH hierzu aus, ähnlich wie bei einer Betriebsaufgabe müsse auch bei einer Betriebsveräußerung bzw. der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils eine Zeitraum bezogene Betrachtung angestellt werden, wenn der "Veräußerungsplan" mehrere Teilakte umfasse.

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  • BFH, 30.08.2012 - IV R 44/10  

    Klagebefugnis und Beiladung der insolventen Personengesellschaft und des

    (1) Bereits in seinem Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99 (BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229) hat der Senat ausgeführt, dass der Zweck der Tarifbegünstigung nach §§ 16, 34 EStG, die zusammengeballte Realisierung der während vieler Jahre entstandenen stillen Reserven nicht nach dem progressiven Einkommensteuertarif zu erfassen, es gebietet, die Tarifvergünstigung dann nicht zu gewähren, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils wesentliche Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft ohne Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ausgeschieden sind.

    Deshalb ist für die Frage der Tarifbegünstigung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ähnlich wie bei der Betriebsaufgabe eine zeitraumbezogene Betrachtung anzustellen, wenn ein "Veräußerungsplan" mehrere Teilakte umfasst (BFH-Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229).

  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08  

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Dass das Wirtschaftsgut in der Folge nicht im privaten Bereich der Gesellschafter genutzt wird, hindert das Vorliegen einer Entnahme nicht; die Übertragung auf die andere Gesellschaft (Schwestergesellschaft) ist vielmehr aus steuerrechtlicher Sicht eine Einlage, die an die vorausgegangene Entnahme anschließt (BFH-Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, 120, BStBl II 2001, 229, 231; Reiß, Steuerberater-Jahrbuch 2001/2002, S. 281, 311; Groh, DB 2002, 1904, 1906).

    c) Der BFH hat zur Rechtslage vor der Geltung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Unternehmenssteuerreform (UntStFG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35) entschieden, dass die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Gesamthandsvermögen von Schwestergesellschaften zu Buchwerten möglich sei (BFH-Urteil in BFHE 193, 116, 120, BStBl II 2001, 229, 231).

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03  

    Steuerrecht - Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb

    b) Für den mit der Aufgabe erzielten Gewinn ist die Tarifvergünstigung nicht nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. September 2000 IV R 18/99 (BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229) zu versagen.

    Eine Zusammenballung liegt aber nicht vor, wenn dem Veräußerer oder Aufgebenden noch stille Reserven verbleiben, die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum aufgedeckt werden (BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123, m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229).

  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 23/01  

    Vermögensübergang auf Grund Erbfalls von Mitunternehmeranteilen an durch

    b) Nach den Feststellungen des finanzgerichtlichen Urteils kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Sacheinlage des Personengesellschaftsanteils an der X-KG in die V-GmbH (Schritt 1 im Dezember 1997) in einem engen sachlichen Zusammenhang zu den Umstrukturierungsschritten 2 und 3 (März 1998; s.o.) stand (zur zeitraumbezogenen Betrachtung vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229).
  • BFH, 05.07.2005 - VIII R 65/02  

    Steuerrecht - Tarifbegünstigung bei Grundstücksveräußerung

    (1) Wäre das Vermögen zu Buchwerten auf die S-KG übertragen worden und geht man weiterhin davon aus, dass in diesem Vermögen erhebliche stille Reserven ruhten, so wäre nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. September 2000 IV R 18/99 (BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229) die Annahme einer begünstigten Veräußerung des Mitunternehmeranteils bereits deshalb ausgeschlossen gewesen, weil der Mitunternehmeranteil nicht nur durch das Sonderbetriebsvermögen, sondern auch durch das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft geprägt ist mit der Folge, dass die Vergünstigung der §§ 16, 34 EStG 1990 mangels Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven nicht gewährt werden könnte; insbesondere ist es nach dieser Zwecksetzung ausgeschlossen, den Mitunternehmer allein deshalb gegenüber einem Einzelunternehmer, der unter sonst gleichen Verhältnissen von der Inanspruchnahme der Tarifvergünstigung ausgeschlossen wäre, besser zu stellen, weil er - zivilrechtlich - nicht die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens, sondern seinen Personengesellschaftsanteil veräußert.
  • BFH, 25.02.2010 - IV R 49/08  

    Tarifbegünstigter Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen -

    Folge hiervon ist nicht nur, dass die Vergünstigungen der §§ 16, 34 EStG zu versagen sind, wenn beispielsweise die der eigenen Geschäftstätigkeit der Personengesellschaft zuzuordnenden Grundstücke - im sachlichen Zusammenhang der Betriebsveräußerung durch die Oberpersonengesellschaft - zu Buchwerten in das Vermögen einer Schwesterpersonengesellschaft oder in ein anderes betriebliches Eigenvermögen der Gesellschafter übertragen (oder überführt) werden (sog. Gesamtplanrechtsprechung; BFH-Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99, BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229).

    Zwar wurden auch in dem dem Urteil in BFHE 193, 116, BStBl II 2001, 229 zugrunde liegenden Fall mitunternehmerische Beteiligungen einer Oberpersonengesellschaft - vor Veräußerung der Anteile an dieser Gesellschaft - in das Vermögen einer Schwesterpersonengesellschaft zu Buchwerten übertragen.

  • FG Köln, 21.06.2006 - 14 K 506/03  

    Buchwertfortführung nach Einbringung von MU-Anteilen in eine KapG

    Der BFH betone selbst, dass es auf eine einheitliche Planung ankomme (BFH in BStBl II 2001, 229).

    Mit Urteil vom 06.09.2000 (IV R 18/99, BStBl II 2001, 229) führte der BFH den "Gesamtplangedanken" fort.

    Die Ausgliederung des Grundstücks und der nachfolgende Formwechsel der oHG erfolgten, wie sogar der Kläger einräumt, auch als Teil eines Gesamtplans im Sinne der Entscheidung vom 06.09.2000 (a.a.O.).

  • FG München, 25.07.2002 - 5 K 5285/99  

    Tarifbegünstigte Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 15/00  

    Gewerblicher Grundstückshandel einer GbR

  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93  
  • FG Niedersachsen, 25.10.2011 - 15 K 10217/09  

    Ges. und einh. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1997

  • BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99  

    Veräußerungsfreibetrag bei Aufgabe eines Restbetriebs

  • BFH, 07.09.2005 - VIII R 99/03  

    Veräußerung einer Beteiligung als Gewerbeertrag

  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09  

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

  • BFH, 16.12.2004 - IV R 3/03  

    Steuergestaltung - Einbringung einer zahnärztlichen Einzelpraxis in eine

  • FG Schleswig-Holstein, 05.11.2008 - 2 K 175/05  

    Zeitgleiche Übertragung von Sonderbetriebsvermögen in ein anderes

  • BFH, 19.11.2009 - IV R 89/06  

    Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides - Unanfechtbarkeit i. S. d. § 171

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05  

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer

  • FG Nürnberg, 20.03.2008 - VI 247/06  

    Tarifbegünstigung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines

  • FG Düsseldorf, 04.05.2005 - 13 K 5044/04  

    Übertragung; Sonderbetriebsvermögen; Gesamthandsvermögen; Übernahme von

  • BFH, 19.01.2011 - X B 43/10  

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

  • BFH, 14.12.2010 - X B 120/10  

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz

  • FG Münster, 30.10.2009 - 14 K 2937/06  

    Steuerneutrale Einbringung eines Unternehmens trotz Vorabveräußerung einer

  • FG Düsseldorf, 26.10.2007 - 18 K 621/04  

    Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem

  • FG Köln, 17.03.2010 - 2 K 1049/03  

    Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 17 EStG bei Erwerbwesentlicher

  • FG Nürnberg, 27.04.2005 - V 117/04  

    Gewinn aus Veräußerung sämtlicher Kommanditanteile an einer

  • FG Niedersachsen, 07.03.2007 - 11 K 437/06  

    Keine verdeckte Kaufpreiszahlung an Personengesellschafter durch Zahlung einer

  • FG Hamburg, 19.11.2008 - 6 K 174/05  

    Einkommensteuer: Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an eine bislang nur

  • FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 3 K 1348/10  

    Realteilung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern einer Gesamthand auf

  • FG München, 12.11.2003 - 9 K 4811/01  

    Teilanteilsübertragung Sonderbetriebsvermögen; Buchwertfortführung bei

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 K 2493/08  

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

  • FG Köln, 24.03.2011 - 10 K 473/08  
  • FG Hessen, 13.04.2011 - 12 K 1395/07  

    Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe

  • FG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 14 K 2982/10  

    Teilentgeltlich Einbringung eines Grundstücks in eine KG

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