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   BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01   

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https://dejure.org/2003,1729
BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01 (https://dejure.org/2003,1729)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2003 - II ZR 233/01 (https://dejure.org/2003,1729)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - II ZR 233/01 (https://dejure.org/2003,1729)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Prospekthaftung - Geltung der normalen Verjährungsfrist bei Verschulden bei Vertragsverhandlung (culpa in contrahendo - cic) im Rahmen eines Beitritts zu einer Anlagegesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unter Verwendung von fehlerhaften Prospekten

  • Judicialis

    KAGG § 20 Abs. 5; ; AuslInvestmG § 12 Abs. 5; ; BörsG § 47; ; VerkaufsprospektG § 13

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 195
    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prospekthaftung - Verjährungsfrist bei Werbung für Gesellschaftsbeitritt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStR 2003, 1494
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
    Das Berufungsgericht läßt es dahingestellt, ob die Prospektangaben unrichtig gewesen sind und sich die Beklagten dies zurechnen lassen müssen, weil jedenfalls die für die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung entwickelte Verjährungsfrist, wonach Ansprüche auf Grund fehlerhafter Prospektangaben in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber nach Ablauf von drei Jahren nach Erwerb des Anteils, verjähren (Sen.Urt. v. 18. Dezember 2000 - II ZR 84/99, ZIP 2001, 369, 370 m.w.N.; v. 14. Januar 2002 - II ZR 40/00, WM 2002, 813, 814), bei Klageerhebung längst abgelaufen gewesen sei.

    In einem solchen Falle verjährt der Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen nach bisherigem, auf den vorliegenden Fall noch anwendbaren Recht auch dann in dreißig Jahren, wenn über den Beitritt unter Verwendung von (fehlerhaften) Prospekten verhandelt worden ist (Sen.Urt. v. 14. Januar 1985 - II ZR 124/82, WM 1985, 534, 535; v. 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93, ZIP 1994, 1851, 1852; v. 14. Januar 2002 - II ZR 40/00, WM 2002, 813, 814).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
    Diese Argumentation übersieht, daß die Prospekthaftung typisierend in Analogie zu den gesetzlich geregelten Prospekthaftungstatbeständen (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestmG, § 47 BörsG, § 13 VerkaufsprospektG i.V.m. § 47 BörsG; BGHZ 71, 284, 286; 111, 314, 316 ff.; 115, 213, 217 ff.; 123, 106, 109 f.) entwickelt wurde und ausnahmsweise entfallende Beweisschwierigkeiten rechtssystematisch keine Ausnahme begründen können.
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
    Das Urteil beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern auf einer Sachprüfung (BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
    Diese Argumentation übersieht, daß die Prospekthaftung typisierend in Analogie zu den gesetzlich geregelten Prospekthaftungstatbeständen (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestmG, § 47 BörsG, § 13 VerkaufsprospektG i.V.m. § 47 BörsG; BGHZ 71, 284, 286; 111, 314, 316 ff.; 115, 213, 217 ff.; 123, 106, 109 f.) entwickelt wurde und ausnahmsweise entfallende Beweisschwierigkeiten rechtssystematisch keine Ausnahme begründen können.
  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
    In einem solchen Falle verjährt der Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen nach bisherigem, auf den vorliegenden Fall noch anwendbaren Recht auch dann in dreißig Jahren, wenn über den Beitritt unter Verwendung von (fehlerhaften) Prospekten verhandelt worden ist (Sen.Urt. v. 14. Januar 1985 - II ZR 124/82, WM 1985, 534, 535; v. 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93, ZIP 1994, 1851, 1852; v. 14. Januar 2002 - II ZR 40/00, WM 2002, 813, 814).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
    Diese Argumentation übersieht, daß die Prospekthaftung typisierend in Analogie zu den gesetzlich geregelten Prospekthaftungstatbeständen (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestmG, § 47 BörsG, § 13 VerkaufsprospektG i.V.m. § 47 BörsG; BGHZ 71, 284, 286; 111, 314, 316 ff.; 115, 213, 217 ff.; 123, 106, 109 f.) entwickelt wurde und ausnahmsweise entfallende Beweisschwierigkeiten rechtssystematisch keine Ausnahme begründen können.
  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 83/88

    Pflichten des Veräußerers einer in Wohnungseigentum umgewandelten Altbauwohnung

    Auszug aus BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
    Er kann an seiner Beteiligung festhalten und den Ersatz des Betrages verlangen, um den er seine Gesellschaftsbeteiligung wegen des durch den Schwamm begründeten Mangels an dem Investitionsobjekt der Gesellschaft zu teuer erworben hat (vgl. BGH, Urt. v. 8. Dezember 1988 - VII ZR 83/88, NJW 1989, 1793); er kann aber auch verlangen, so gestellt zu werden, wie er gestanden hätte, wenn er der Gesellschaft nicht beigetreten wäre.
  • BGH, 24.04.1978 - II ZR 172/76

    Haftung der Initiatoren und Gründer einer Publikums-KG für unvollständigen oder

    Auszug aus BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
    Diese Argumentation übersieht, daß die Prospekthaftung typisierend in Analogie zu den gesetzlich geregelten Prospekthaftungstatbeständen (§ 20 Abs. 5 KAGG, § 12 Abs. 5 AuslInvestmG, § 47 BörsG, § 13 VerkaufsprospektG i.V.m. § 47 BörsG; BGHZ 71, 284, 286; 111, 314, 316 ff.; 115, 213, 217 ff.; 123, 106, 109 f.) entwickelt wurde und ausnahmsweise entfallende Beweisschwierigkeiten rechtssystematisch keine Ausnahme begründen können.
  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 124/82

    Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen - Verjährung von

    Auszug aus BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
    In einem solchen Falle verjährt der Anspruch aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen nach bisherigem, auf den vorliegenden Fall noch anwendbaren Recht auch dann in dreißig Jahren, wenn über den Beitritt unter Verwendung von (fehlerhaften) Prospekten verhandelt worden ist (Sen.Urt. v. 14. Januar 1985 - II ZR 124/82, WM 1985, 534, 535; v. 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93, ZIP 1994, 1851, 1852; v. 14. Januar 2002 - II ZR 40/00, WM 2002, 813, 814).
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 84/99

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01
    Das Berufungsgericht läßt es dahingestellt, ob die Prospektangaben unrichtig gewesen sind und sich die Beklagten dies zurechnen lassen müssen, weil jedenfalls die für die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung entwickelte Verjährungsfrist, wonach Ansprüche auf Grund fehlerhafter Prospektangaben in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber nach Ablauf von drei Jahren nach Erwerb des Anteils, verjähren (Sen.Urt. v. 18. Dezember 2000 - II ZR 84/99, ZIP 2001, 369, 370 m.w.N.; v. 14. Januar 2002 - II ZR 40/00, WM 2002, 813, 814), bei Klageerhebung längst abgelaufen gewesen sei.
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