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   OLG Hamm, 26.09.2002 - 15 W 321/02   

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https://dejure.org/2002,2956
OLG Hamm, 26.09.2002 - 15 W 321/02 (https://dejure.org/2002,2956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2002 - 15 W 321/02 (https://dejure.org/2002,2956)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2002 - 15 W 321/02 (https://dejure.org/2002,2956)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 39 Abs. 2
    Beizufügende Urkunden bei Abberufung eines Geschäftsführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urkundenvorlage bei der Anmeldung der Abberufung des Geschäftsführers; Belegen des Zugangs gegenüber dem abberufenen Geschäftsführer; Formerfordernis; Eintragungshindernis; Erstreckung des urkundlichen Nachweises

  • Judicialis

    GmbHG § 39 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 39 Abs. 2
    Urkundenvorlage bei der Anmeldung der Abberufung des Geschäftsführers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urkundenvorlage bei der Anmeldung der Abberufung des Geschäftsführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 67 (Leitsatz und Auszüge)

    § 39 Abs. 2 GmbHG
    Urkundenvorlage bei Anmeldung der Abberufung des Geschäftsführers

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbHG § 39 Abs. 2
    Beizufügende Urkunden bei Abberufung eines Geschäftsführers

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 481
  • DNotZ 2003, 154
  • FGPrax 2003, 38
  • BB 2002, 2571
  • DB 2003, 331
  • DStR 2003, 604 (Ls.)
  • NZG 2003, 131
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.06.1973 - BReg. 2 Z 21/73

    Gesellschaftsvertrag; Vertretung; GmbH; Geschäftsführer; Prokurist; Unechte

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 15 W 321/02
    Soweit nach § 39 Abs. 2 GmbHG der Anmeldung Urkunden beizufügen sind, handelt es sich lediglich um das Mittel, mit dem durch eine ordnungsgemäße Anmeldung die Vermutung für die Richtigkeit der einzutragenden Tatsache begründet wird (vgl. BayObLGZ 1973, 158, 160).
  • OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00

    Nachweis gegenüber Handelsregister bei Amtsniederlegung eines Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 15 W 321/02
    Ein anderes Ergebnis läßt sich auch nicht daraus ableiten, daß in der Rechtsprechung für den Fall der Beendigung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers durch Amtsniederlegung der urkundliche Nachweis des Zugangs der Willenserklärung des Geschäftsführers gegenüber dem zuständigen Gesellschaftsorgan gem. § 39 Abs. 2 GmbHG für erforderlich gehalten wird (OLG Naumburg NJW-RR 2001, 1183; BayObLGZ 1981, 227, 230).
  • BGH, 22.09.1969 - II ZR 144/68

    Auflösung einer GmbH Stimmabgabe für Minderjährige

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 15 W 321/02
    Vielmehr bedarf es dazu gegenüber dem bei der Beschlußfassung abwesenden Geschäftsführer einer Mitteilung seiner Abberufung, die das Gesellschaftsorgan, hier die Gesellschafterversammlung, entweder selbst vornehmen oder einem Dritten übertragen kann (BGHZ 52, 316, 321, Baumbach/Zöllner, GmbHG, 17. Aufl., § 38, Rdnr. 19).
  • BayObLG, 10.07.1981 - BReg. 1 Z 44/81

    Zur Anmeldung der bereits erfolgten Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2002 - 15 W 321/02
    Ein anderes Ergebnis läßt sich auch nicht daraus ableiten, daß in der Rechtsprechung für den Fall der Beendigung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers durch Amtsniederlegung der urkundliche Nachweis des Zugangs der Willenserklärung des Geschäftsführers gegenüber dem zuständigen Gesellschaftsorgan gem. § 39 Abs. 2 GmbHG für erforderlich gehalten wird (OLG Naumburg NJW-RR 2001, 1183; BayObLGZ 1981, 227, 230).
  • BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Zahlungsunfähigkeit; Lauf der

    Dieses Ergebnis wäre mit dem Schutzzweck des § 64 Abs. 2 GmbHG nicht vereinbar, der die Massesicherung und -erhaltung gewährleisten soll (vgl. Goette DStR 2003, 604 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 3 Wx 177/04

    Anforderungen an Nachweis der Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers für

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift handelt es sich dabei um ein Mittel, mit dem durch eine ordnungsgemäße Anmeldung die Vermutung für die Richtigkeit der einzutragenden Tatsache begründet wird ( vgl. OLG Hamm, FG-Prax 2003, 38 ); anhand dieser Unterlagen soll das Registergericht sachlich prüfen können, ob eine ordnungsgemäße Willensbildung im Hinblick auf die Bestellung bzw. Abberufung des Geschäftsführers stattgefunden hat ( vgl. wie vor ).
  • OLG Jena, 29.07.2010 - 6 W 91/10

    GmbH-Geschäftsführer: Anforderungen an eine Anmeldung der Amtsniederlegung beim

    Bei der Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers ist nach der in der Rechtsprechung und von Teilen der Literatur vertretenen Auffassung, der sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt, nicht nur die Willensbildung des GmbH-Geschäftsführers, sondern auch der Zugang dieser Willensbildung bei dem zuständigen Organ in der Form des § 39 Abs. 2 GmbHG nachzuweisen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.08.2004, Az. 3 Wx 177/04 = GmbHR 2004, 1532-1533 = NZG 2004, 1068-1069 = FGPrax 2004, 300 = ZNotP 2005, 31-32; OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.2002, Az. 15 W 321/02 = NZG 131-132; OLG Naumburg, Beschluss vom 28.02.2001, aaO; Schmidt in Achilles/Ensthaler/Schmidt, GmbHG, 2005, § 39 Rn. 8; Krafka/Willer/Kühn, Registerrecht, 8. Auflage 2010, Rn. 1092; a.A. [der Zugang sei nicht nachzuweisen]: Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Auflage 2010, § 39 Rn. 16; Altmeppen/Roth, GmbHG, 6. Auflage 2009, § 39 Rn. 12; Scholz/Schneider, GmbHG, 10. Auflage 2007, § 39 Rn. 18; Ulmer/Paefgen, GmbHG, 2006, § 39 Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 3 Wx 176/04

    Anforderungen an Nachweis der Amtsniederlegung eines GmbH-Geschäftsführers für

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift handelt es sich dabei um ein Mittel, mit dem durch eine ordnungsgemäße Anmeldung die Vermutung für die Richtigkeit der einzutragenden Tatsache begründet wird (vgl. OLG Hamm, FG-Prax 2003, 38); anhand dieser Unterlagen soll das Registergericht sachlich prüfen können, ob eine ordnungsgemäße Willensbildung im Hinblick auf die Bestellung bzw. Abberufung des Geschäftsführers stattgefunden hat (vgl. wie vor).
  • LAG Hamm, 28.10.2013 - 2 Ta 191/13

    Rechtsweg bei Abberufung als Geschäftsführer

    Denn Einigkeit besteht jedenfalls weitgehend darüber, dass die Beschlussfassung des zuständigen Gesellschaftsorgans, also die körperschaftliche Willensbildung, allein noch nicht zur Beendigung der Vertretungsbefugnisse des Geschäftsführers einer GmbH führt, da die Abberufung dem bei der Beschlussfassung abwesenden Geschäftsführer zumindest mitgeteilt werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.1980 - II ZR 161/79, NJW 1980, 2415; OLG Hamm, Beschluss vom 26.09.2002 - 15 W 321/01, NZG 2003, 131; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, § 38 GmbHG Rdnr. 43 m.w.N.).
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