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   BFH, 26.02.2004 - XI R 54/03   

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https://dejure.org/2004,1829
BFH, 26.02.2004 - XI R 54/03 (https://dejure.org/2004,1829)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2004 - XI R 54/03 (https://dejure.org/2004,1829)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - XI R 54/03 (https://dejure.org/2004,1829)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 3
    Vorwegabzug: Kürzung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

  • datenbank.nwb.de

    Kürzung des Vorwegabzugs bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beiträge zur Altersversorgung als Sonderausgaben ? Kürzung des Vorwegabzugs bei mehreren Arbeitsverhältnissen nur für sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn mit vom Arbeitgeber erbrachten Zukunftssicherungsleistungen ? Anschluss an neuere Rechtsprechung, insbes. BFH- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgaben - Vorwegabzug bei mehreren Arbeitsverhältnissen

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorwegabzug bei mehreren Arbeitsverhältnissen

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorwegabzug bei mehreren Arbeitsverhältnissen

  • IWW (Kurzinformation)

    Vorwegabzug bei mehreren Arbeitsverhältnissen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzung für die Kürzunmg des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen ; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Alterseinkünftegesetz
    Die Entlastung der Vorsorgeaufwendungen
    Übergangsregelungen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a
    Arbeitslohn; Bemessungsgrundlage; Kürzung; Vorwegabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 442
  • NJW 2004, 2614 (Ls.)
  • BB 2004, 1549
  • BB 2004, 1718
  • DB 2004, 1541
  • BStBl II 2004, 720
  • DStR 2004, 1165
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.12.2003 - XI R 11/03

    Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 54/03
    Diese Auslegung, die sich insbesondere an der historischen Entwicklung der gesetzlichen Kürzungsnorm orientiert, liegt bereits dem Urteil des Senats vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03 (zur Veröffentlichung bestimmt) zu Grunde.

    Die systematische Unterscheidung der Einkunftsarten in § 2 Abs. 1 EStG allein kann jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Ungleichbehandlung in den Rechtsfolgen nicht rechtfertigen (vgl. dazu bereits BFH-Urteil vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03, zur Veröffentlichung bestimmt, m.w.N.).

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 23/00

    Vorwegabzug für Vorsorgaufwendungen

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 54/03
    Gleiches gilt für die Aussage des Senats im Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 23/00 (BFH/NV 2003, 463), das Gesetz umschreibe mit der Bezugnahme auf Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG "den Personenkreis, der von der Kürzung des Vorwegabzugs betroffen ist, nicht die Bemessungsgrundlage für die Kürzungsregelung".
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 71/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 54/03
    Auch in den Fällen, die den Urteilen vom 16. Oktober 2002 XI R 71/00 (BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343) und XI R 61/00 (BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183) zu Grunde liegen, bezogen die Kläger nur aus einem Beschäftigungsverhältnis Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 54/03
    Auch in den Fällen, die den Urteilen vom 16. Oktober 2002 XI R 71/00 (BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343) und XI R 61/00 (BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183) zu Grunde liegen, bezogen die Kläger nur aus einem Beschäftigungsverhältnis Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01

    Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 26.02.2004 - XI R 54/03
    Sie hätte in diesem Fall die Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung wirtschaftlich nämlich durch eine Verringerung ihrer gesellschaftsrechtlichen Ansprüche --mithin durch eigene Beitragsleistung i.S. des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG-- erworben (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BFH/NV 2003, 252).
  • BFH, 20.12.2006 - X R 38/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei nachträglicher Lohnzahlung für ein im Vorjahr

    e) Entgegen der Auffassung des FG steht diese Auslegung nicht im Widerspruch zu dem in den Entscheidungen des BFH in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 und vom 26. Februar 2004 XI R 54/03 (BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720) herangezogenen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.
  • BFH, 17.05.2006 - X R 19/05

    Nachgezahlter Arbeitslohn; Kürzung Vorwegabzug

    Denkbar ist aber auch, dass die verwendete Konjunktion "wenn" den für die Kürzung erforderlichen Zusammenhang verdeutlichen soll, der zwischen dem Arbeitsverhältnis, in dessen Rahmen die Lohnzahlung vereinnahmt worden ist, und der vorwegabzugschädlichen Begünstigung des Steuerpflichtigen (durch die in § 3 Nr. 62 EStG und in § 10c Abs. 3 Nr. 1 und 2 EStG näher umschriebenen Arbeitgeberleistungen und Versorgungsansprüche) bestehen muss (in diesem Sinne bereits BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720, unter II.1. der Gründe).

    Denn nach dem BFH-Urteil in BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720 sind in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen einzubeziehen, in deren Zusammenhang entweder der Arbeitgeber Aufwendungen für die Zukunftssicherung des Steuerpflichtigen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbringt oder der Steuerpflichtige zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG zählt.

    d) Entgegen der Auffassung des FG Baden-Württemberg (Urteil in EFG 2006, 125, 126 f.) steht diese Auslegung nicht im Widerspruch zu dem in den Entscheidungen des BFH in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 und in BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720 herangezogenen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2004 - 5 K 2120/03

    Zur Frage der Kürzung des Vorwegabzuges bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr

    Im Übrigen verweisen die Kläger auf ein aktuelles Urteil des BFH vom 26. Februar 2004 (Az.: XI R 54/03, DStR 2004, 1165), wonach bei der Kürzung des Vorwegabzuges nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen einzubeziehen seien, in deren Zusammenhang entweder der Arbeitgeber für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie Leistungen erbringe oder der Arbeitnehmer zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG zu zählen sei.

    Er hält das Urteil des BFH vom 26. Februar 2004 (Az.: XI R 54/03) für nicht einschlägig.

    In dem vom BFH in seinem Urteil vom 26. Februar 2004 (Az.: XI R 54/03) entschiedenen Fall, auf den sich die Kläger für ihren Rechtsstandpunkt berufen, hatte der Steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit aus zwei ?im Hinblick auf die Voraussetzungen für eine Kürzung des Vorwegabzugs unterschiedlich zu beurteilenden? Beschäftigungsverhältnissen bezogen.

    Dies wurde in der o.a. Entscheidung des BFH vom 26. Februar 2004 (Az.: XI R 54/03), der der erkennende Senat folgt, ausdrücklich klargestellt.

  • BFH, 26.09.2006 - X R 7/05

    Gemeinsame Veranlagung zur Einkommenssteuer als Eheleute; Erhalt einer Abfindung

    Denkbar ist aber auch, dass die verwendete Konjunktion "wenn" den für die Kürzung erforderlichen Zusammenhang verdeutlichen soll, der zwischen dem Arbeitsverhältnis, in dessen Rahmen die Lohnzahlung vereinnahmt worden ist, und der vorwegabzugschädlichen Begünstigung des Steuerpflichtigen (durch die in § 3 Nr. 62 EStG und in § 10c Abs. 3 Nr. 1 und 2 EStG näher umschriebenen Arbeitgeberleistungen und Versorgungsansprüche) bestehen muss (in diesem Sinne bereits BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720, unter II.1. der Gründe).

    Denn nach dem BFH-Urteil in BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720 sind in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen einzubeziehen, in deren Zusammenhang entweder der Arbeitgeber Aufwendungen für die Zukunftssicherung des Steuerpflichtigen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbringt oder der Steuerpflichtige zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG zählt.

    d) Entgegen der Auffassung des FG Baden-Württemberg (Urteil in EFG 2006, 125, 126 f.) steht diese Auslegung nicht im Widerspruch zu dem in den Entscheidungen des BFH in BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709 und in BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720 herangezogenen Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.

  • FG Berlin, 08.02.2005 - 7 K 7342/03

    Kürzung des Vorwegabzugs bei der Ermittlung der abzugsfähigen Sonderausgaben;

    Dafür spricht auch, dass bereits der geringfügige Bezug von sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn im Streitjahr dazu geführt hätte, dass auch die sozialversicherungsfreie Abfindung des Klägers für die Berechnung der Minderung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a) EStG herangezogen worden wäre (BFH-Urteile in BFHE 200, 540 , BStBl II 2003, 183 ; vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BStBl II 2004, 720 ).

    Lediglich soweit der Arbeitslohn aus einem Beschäftigungsverhältnis herrührt, in dessen Rahmen überhaupt keine Einnahmen erzielt werden, die die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a) EStG erfüllen, bleibt dieser bei der Berechnung des Kürzungsbetrags nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG unberücksichtigt (BFH-Urteile in BStBl II 2004, 720 ; vom 26. Februar 2004 XI R 74/03 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2004, 1520 ).

  • BFH, 11.01.2006 - XI R 31/04

    Vorwegabzug; Einbeziehung des nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohns

    Denn wie der Senat in seinen Urteilen vom 26. Februar 2004 XI R 54/03 (BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720) und vom 3. Dezember 2003 XI R 11/03 (BFHE 204, 461, BStBl II 2004, 709) dargelegt hat, sind bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen eines Steuerpflichtigen und bei unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen von zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des (bei Ehegatten: gemeinsamen) Vorwegabzugs einzubeziehen, in deren Zusammenhang der Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht hat.
  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 1907/07

    Erfassen von Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung einer GmbH an den

    Konsequenterweise ist nur der Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges einzubeziehen, der auf einem Beschäftigungsverhältnis beruht, in dessen Zusammenhang der Arbeitsnehmer zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört (BFH- Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BStBl. II 720 undUrteil vom 31. Mai 2006, X R 6/06, BStBl. II 2008, 363).
  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2750/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

    Konsequenterweise ist nur der Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges einzubeziehen, der auf einem Beschäftigungsverhältnis beruht, in dessen Zusammenhang der Arbeitsnehmer zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1oder 2 EStG gehört (BFH- Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BStBl. II 720 und Urteil vom 31. Mai 2006, X R 6/06, BStBl. II 2008, 363).
  • BFH, 01.08.2007 - XI R 55/05

    Kürzung des Vorwegabzugs bei Bezug von Übergangsgebührnisse i.S. des § 11 Abs. 1

    Erzielt ein Steuerpflichtiger aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind bei der Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG) nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen in die Bemessungsgrundlage "Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit" einzubeziehen, in deren Zusammenhang der Arbeitgeber Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht hat oder bei denen der Steuerpflichtige (Arbeitnehmer) zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört (BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BFHE 205, 442, BStBl II 2004, 720).
  • FG Düsseldorf, 21.10.2008 - 3 K 2749/06

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2a

    Konsequenterweise ist nur der Arbeitslohn in die Bemessungsgrundlage für die Kürzung des Vorwegabzuges einzubeziehen, der auf einem Beschäftigungsverhältnis beruht, in dessen Zusammenhang der Arbeitsnehmer zum Personenkreis des § 10 c Abs. 3 Nr. 1oder 2 EStG gehört (BFH- Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 54/03, BStBl. II 720 und Urteil vom 31. Mai 2006, X R 6/06, BStBl. II 2008, 363).
  • FG Münster, 25.04.2012 - 11 K 1021/10

    Keine Anerkennung einer 18 Jahre dauernden, nachhaltig Verluste erzielenden

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