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   BFH, 15.12.2004 - I R 6/04   

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https://dejure.org/2004,2136
BFH, 15.12.2004 - I R 6/04 (https://dejure.org/2004,2136)
BFH, Entscheidung vom 15.12.2004 - I R 6/04 (https://dejure.org/2004,2136)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - I R 6/04 (https://dejure.org/2004,2136)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 4 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Grundlagen für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter - Beurteilung einer Nichtteilnahme an einer Kapitalerhöhung bei Beteiligung einer GmbH an einer anderen Kapitalgesellschaft unter dem Aspekt einer verdecken Gewinnausschüttung - ...

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 4 Abs. 1
    Beteiligung einer GmbH an einer anderen Kapitalgesellschaft: Nichtteilnahme an Kapitalerhöhung als vGA

  • datenbank.nwb.de

    Verzicht auf Teilnahme an Kapitalerhöhung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung ? Nichtbeteiligung an einer Kapitalerhöhung bei einer nachgeschalteten Kapitalgesellschaft im Interesse der eigenen Gesellschafter ? Verhinderte Vermögensmehrung kann in dem Verzicht auf die Veräußerung des Bezugsrechts liegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Nichtteilnahme an Kapitalerhöhung

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Stammkapitalerhöhung bei GmbH und verdeckte Gewinnausschüttung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Schwestergesellschaften

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2, AktG § 186
    Anteilsbewertung; Beteiligung; Gesellschaftergeschäftsführer; Kapitalerhöhung; Stuttgarter Verfahren; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 209, 57
  • BB 2005, 1039
  • BB 2005, 874
  • DB 2005, 915
  • BStBl II 2009, 197
  • DStR 2005, 691
  • NZG 2005, 486
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.03.2004 - I R 70/03

    Korrektur der Pensionsrückstellung bei Zusage einer sog. Übermaßrente

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 6/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine vGA eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirkt (BFH-Urteile vom 31. März 2004 I R 65/03, BFHE 206, 32; vom 31. März 2004 I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937; vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, m.w.N.).

    Daraus folgt, dass eine Vermögensminderung im Sinne der Definition der vGA nicht vorliegen kann, wenn der zu beurteilende Vorgang sich nach den für die Kapitalgesellschaft geltenden Bilanzierungsgrundsätzen in der Steuerbilanz der Gesellschaft nicht auswirkt (BFH-Urteile in BFHE 206, 32, und in BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937).

  • BFH, 31.03.2004 - I R 65/03

    Teilkongruent rückgedeckte Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 6/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine vGA eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirkt (BFH-Urteile vom 31. März 2004 I R 65/03, BFHE 206, 32; vom 31. März 2004 I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937; vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, m.w.N.).

    Daraus folgt, dass eine Vermögensminderung im Sinne der Definition der vGA nicht vorliegen kann, wenn der zu beurteilende Vorgang sich nach den für die Kapitalgesellschaft geltenden Bilanzierungsgrundsätzen in der Steuerbilanz der Gesellschaft nicht auswirkt (BFH-Urteile in BFHE 206, 32, und in BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937).

  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch überhöhte Preisnachlässe eines

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 6/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine vGA eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auswirkt (BFH-Urteile vom 31. März 2004 I R 65/03, BFHE 206, 32; vom 31. März 2004 I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937; vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 6/04
    Unter dieser Voraussetzung kann deshalb der Verzicht auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung zu einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führen (Senatsurteil vom 16. März 1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • FG Münster, 14.11.2003 - 9 K 4487/99

    Nichtteilnahme an einer zum Nennwert erfolgenden Kapitalerhöhung der

    Auszug aus BFH, 15.12.2004 - I R 6/04
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 368 abgedruckt.
  • FG Köln, 19.12.2016 - 14 K 700/14

    Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer Kapitalaufstockung von

    Weiter beruft der Beklagte sich unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 15.12.2004 I R 6/04 (BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197) darauf, dass die Beigeladene zu 1. (Komplementär-GmbH) auf ihr gesetzliches Bezugsrecht auf Teilnahme an der Kapitalerhöhung bzw. Verwertung der Bezugsrechte verzichtet habe.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzt eine verdeckte Gewinnausschüttung eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - (i.V.m. § 8 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz - KStG) auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (BFH-Urteile vom 25.05.2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103; vom 15.12.2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197; vom 02.12.2014 VIII R 45/11, BFH/NV 2015, 435; vom 11.11.2015 I R 5/14, BFH/NV 2016, 856 m.w.N.).

    Daraus folgt, dass eine Vermögensminderung im Sinne der Definition der verdeckten Gewinnausschüttung nicht vorliegen kann, wenn der zu beurteilende Vorgang sich nach den für die Kapitalgesellschaft geltenden Bilanzierungsgrundsätzen in der Steuerbilanz der Gesellschaft nicht auswirkt (BFH-Urteil in BFHE 209, 57 m.w.N.).

    Soweit der Beklagte angenommen hat, dass die Kapitalaufstockung dazu geführt habe, dass sich die Beteiligung der Beigeladenen zu 1. (Komplementär-GmbH) an den stillen Reserven der Klägerin verringerte, wirkte sich dieser Umstand allein jedoch in der Bilanz der Beigeladenen zu 1. (Komplementär-GmbH) und auch der Klägerin nicht aus (vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 57).

    a) Eine verhinderte Vermögensmehrung i.S. der Rechtsprechung zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG setzt voraus, dass die Kapitalgesellschaft es unterlässt, einen sich gemäß § 4 Abs. 1 EStG in ihrer Steuerbilanz auswirkenden Vermögensvorteil zu erlangen (BFH-Urteil in BFHE 209, 57).

    Unter dieser Voraussetzung könne deshalb der Verzicht auf die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führen (BFH-Urteil vom 16.03.1967 I 261/63, BFHE 89, 208, BStBl III 1967, 626; Urteil in BFHE 209, 57).

    bb) Zu Unrecht beruft der Beklagte sich unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil in BFHE 209, 57, darauf, dass die Beigeladene zu 1. (Komplementär-GmbH) im Zuge der Kapitalaufstockung ein gesetzliches Bezugsrecht erlangt habe.

    Die Rechtsprechung hat im Zusammenhang eines Bezugsrechts bei der Kapitalerhöhung einer GmbH ausgesprochen, dass als geeignete Maßnahmen zur Verwertung stiller Reserven auch die geäußerte Absicht einer Verhinderung oder Anfechtung des Beschlusses über die Kapitalerhöhung in Betracht kämen (BFH-Urteil in BFHE 209, 57).

  • BGH, 06.09.2012 - 1 StR 140/12

    Steuerhinterziehung (Zurechnung erworbener Geschäftsanteile bei formunwirksamer

    Waren aber zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung mit der Schweizer Domizilgesellschaft die Gewinnerwartungen - wie hier - bereits konkret gefasst und stand die Gewinnerzielung unmittelbar bevor, begegnet es keinen Bedenken, den gesamten Erlös aus dem dann abgewickelten Geschäft als den Vermögensvorteil anzusehen, den zu erlangen die Kapitalgesellschaft unterlassen hat (vgl. BFH, Urteil vom 15. Dezember 2004 - I R 6/04, DStR 2005, 691).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 1 K 88/16

    VGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz2 KStG bei irrtümlicher Zulassung der

    Im Ausbleiben dieses Vorteils liegt dann eine verhinderte Vermögensmehrung, die zu einer vGA im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG führen kann (vgl. das BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197).

    Außerdem kann es darauf ankommen, welchen Wert ein potentieller Erwerber dem Recht beimessen würde und welche Maßnahmen der das Recht innehabende Gesellschafter ergreifen könnte, um den dafür erzielbaren Preis zu steigern (vgl. zum Ganzen das BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 6/04, BFHE 2009, 57, BStBl II 2009, 197).

    Deshalb kann eine vGA unter diesem Gesichtspunkt erst in dem Wirtschaftsjahr eintreten, in dem für die Kapitalgesellschaft bei Wahrnehmung ihrer Möglichkeiten zur Realisierung stiller Reserven ein aktivierungspflichtiger Vermögenswert entstanden wäre (vgl. das BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197 m.w.N.).

  • FG Münster, 14.08.2019 - 13 K 3170/17

    Körperschaftsteuer - Zum Typenvergleich bei einer ausländischen Körperschaft

    Vom Eintritt einer Vermögensminderung sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 15.12.2004 I R 6/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 197) nicht auszugehen, weil sich die Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss nicht auf das bilanzielle Vermögen der Z. Anstalt ausgewirkt habe.

    Das Fehlen einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Vermögensverschiebung kann nach Ansicht des Senates auch nicht auf das BFH-Urteil vom 15.12.2004 (I R 6/04, BStBl II 2009, 197) gestützt werden, wonach dann nicht von einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auszugehen sein soll, wenn ein fremder Dritter unter Berücksichtigung der konkreten Umstände für ein Bezugsrecht zum Erwerb neuer Geschäftsanteile kein Entgelt gezahlt hätte.

  • BFH, 14.09.2022 - I R 47/19

    Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

    Auch wenn das Bezugsrecht der Altgesellschafter in dem für die Kapitalerhöhung notwendigen Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen wurde und damit gesellschaftsrechtlich kein Bezugsrecht entstanden ist (vgl. hierzu etwa Senatsurteil vom 15.12.2004 - I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197), kann dennoch eine (übertragbare) Anwartschaft i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 08.04.1992 - I R 128/88, BFHE 167, 424, BStBl II 1992, 761; BFH-Urteil in BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762).
  • BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt eine vGA eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung voraus, die sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 EStG auswirkt (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197, m.w.N.).
  • FG Münster, 03.06.2014 - 9 K 5/08

    Erzielung eines Veräußerungsgewinns aus der verdeckten Einlage eines

    Vom Eintritt einer Vermögensminderung sei nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil I R 6/04 vom 15.12.2004, BStBl II 2009, 197) nicht auszugehen, weil sich die Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss nicht auf das bilanzielle Vermögen der D ausgewirkt habe.

    Das Fehlen einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Vermögensverschiebung kann nach Ansicht des Senates auch nicht auf das BFH-Urteil vom 15.12.2004 (I R 6/04, BStBl II 2009, 197) gestützt werden, wonach dann nicht von einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten verhinderten Vermögensmehrung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auszugehen sein soll, wenn ein fremder Dritter unter Berücksichtigung der konkreten Umstände für ein Bezugsrecht zum Erwerb neuer Geschäftsanteile kein Entgelt gezahlt hätte.

  • BFH, 18.03.2014 - V B 33/13

    Fehlbuchung und vGA

    Damit habe das FG entgegen der BFH-Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteile vom 31. März 2004 I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937; vom 15. Dezember 2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197) nicht berücksichtigt, dass die Vermögensminderung als Voraussetzung der vGA mit Hilfe der Steuerbilanz zu ermitteln und außerbilanzmäßig dem Gewinn hinzuzurechnen sei.
  • FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 2179/13

    Die Beteiligten streiten darüber, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete

    Diese verhinderte Vermögensmehrung wirkt sich im Ergebnis dann auch auf den Betriebsvermögensvergleich im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG aus (vgl. zu vergleichbaren Fallkonstellationen auch Rengers in Blümich, EStG/KStG/GewStG, Rz. 276 zu § 8 KStG m.w.N. oder zur Nichtteilnahme an einer Kapitalerhöhung BFH-Urteil vom 15.12.2004 I R 6/04, BStBl II 2009, 197; vgl. zum Ganzen auch Gosch, KStG, 2. Auflage, Rz. 586 zu § 8 KStG).
  • FG Münster, 15.02.2023 - 13 K 391/20

    Ableiten einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) und verdeckten Einlage (vE)

    a) Eine für eine vGA ausreichende Vermögensminderung setzt einen Vorgang voraus, der zu einer Verminderung des in der Steuerbilanz zu erfassenden Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft führt (BFH-Urteil vom 15.12.2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197, Rz. 10).

    Daraus folgt, dass eine Vermögensminderung im Sinne der Definition der vGA nicht vorliegen kann, wenn der zu beurteilende Vorgang sich nach den für die Kapitalgesellschaft geltenden Bilanzierungsgrundsätzen in der Steuerbilanz der Gesellschaft nicht auswirkt (BFH-Urteile vom 15.12.2004 I R 6/04, BFHE 209, 57, BStBl II 2009, 197, Rz. 10; vom 31.3.2004 I R 65/03,BFHE 206, 32, BStBl II 2005, 664, Rz. 8; vom 31.3.2004 I R 70/03, BFHE 206, 37, BStBl II 2004, 937, Rz. 8).

  • FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 106/11

    Verdeckte Gewinnausschüttung an Muttergesellschaft (GmbH & Co. KG) durch

  • FG Hamburg, 26.02.2008 - 2 K 269/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Übertragung eigener GmbH-Anteile

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2020 - 3 K 1886/19

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Autoverkäufer durch Kaufpreiszahlungen

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