Rechtsprechung
OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 50/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstellung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bei Erhebung einer Klage wegen behaupteter Mängel an der Werkleistung des Unternehmers durch den Besteller; Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers bei Unterlassen der Einstellung von Rückstellungen und ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 249; BGB § 823 Abs. 2; GmbHG § 64 Abs. 1
Schadensersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Unterlassene Rückstellungsbildung: Schadensersatzpflicht
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Unterlassene Rückstellungsbildung: Schadensersatzpflicht
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 29.05.2006 - 11 O 31/06
- OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 50/06
Papierfundstellen
- NJ 2007, 274
- DStR 2007, 1220
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 50/06
Die Verkennung der wirtschaftlichen Situation der Liquidationsgesellschaft Anfang September 2000 und die damit verbundene Fehleinschätzung der Fortführungsmöglichkeit beruht zumindest auf Fahrlässigkeit der Beklagten, was ausreichend ist (BGH BB 1994, 1657, 1662). - BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 50/06
Die bloße Möglichkeit des Bestehens oder Entstehens einer Verbindlichkeit reicht demnach für die Rückstellungsbildung nicht aus (BFH Urteil vom 19. November 2003, BFHE 204, 135, 140). - KG, 13.08.2004 - 14 U 23/03
GmbH-Gesellschafter: Darlegungslast für Stammeinlageeinzahlung
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 50/06
Die höchstrichterlichen Entscheidungen, die sich mit einer Umkehr der Beweislast befassen, haben keine Schadensersatzansprüche von Gläubigern wegen einer Insolvenzverschleppung zum Gegenstand, sondern Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter auf Zahlung der Stammeinlage (BGH, NJW 1992, 2698; KG Berlin, GmbHR 2004, 1388, 1389; OLG Brandenburg, Der Berieb 2006, 996). - BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - …
Auszug aus OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 50/06
Die höchstrichterlichen Entscheidungen, die sich mit einer Umkehr der Beweislast befassen, haben keine Schadensersatzansprüche von Gläubigern wegen einer Insolvenzverschleppung zum Gegenstand, sondern Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter auf Zahlung der Stammeinlage (BGH, NJW 1992, 2698; KG Berlin, GmbHR 2004, 1388, 1389; OLG Brandenburg, Der Berieb 2006, 996).
- OLG Köln, 15.08.2018 - 16 U 147/17
Steuerberaterhaftung, Schadensberechnung; Überschuldungsbilanz; …
Unterlässt ein Geschäftsführer einer GmbH die Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Hinblick auf Mängel, die seitens eines Kunden behauptet werden, macht er sich nach §§ 823 Abs. 2 BGB; 64 Satz 1 GmbHG gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig, nach OLG Naumburg (DStR 2007, 1220) jedenfalls dann, wenn ein Besteller bereits wegen solcher Mängel der Werkleistung Klage erhoben und ein Sachverständiger diese Mängel teilweise bestätigt hat.Dies kommt dann in Betracht, wenn eine Verbindlichkeit zwar nach Grund und Höhe noch ungewiss, jedoch gleichwohl hinreichend konkretisiert ist und für ihr Bestehen oder Entstehen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit vorhanden ist (OLG Naumburg DStR 2007, 1220 = BeckRS 2007, 5635;… Staub/Kleindieck, HGB, 5. Aufl., § 249 Rn. 28;… Haas, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., Vorbem. vor § 64 Rn. 49).
- OLG Brandenburg, 13.01.2015 - 6 U 195/12
Insolvenz: Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsführer der …
Bei streitigen oder ungewissen Verbindlichkeiten muss eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen der Verbindlichkeit vorhanden und mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen sein (vgl. OLG Naumburg, DStR 2007, 1220). - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2012 - 14 A 1279/12
Erhebung einer Steuer i.R.d. Bestandszahl von Spielhallen und Spielgeräten als …
vgl. zur Bilanzierung von Steuern von Kanitz, Bilanzkunde für Juristen, Rn.625 ff., 645; zur Pflicht der Bildung von Rückstellungen vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2003 II ZR 229/02 , NJW 2003, 3629 (3630 f.); zur Schadensersatzhaftung der Geschäftsführer, wenn unterbliebenen Rückstellungen keine ausreichenden Aktiva gegenüber gestanden haben und auch die Fortführungsprognose negativ ausgefallen wäre, vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 24. November 2006 10 U 50/06 , juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - 14 A 996/12
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Besteuerungsmaßstabs; Umfang des …
vgl. zur Bilanzierung von Steuern von Kanitz, Bilanzkunde für Juristen, Rn.625 ff., 645; zur Pflicht der Bildung von Rückstellungen vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2003 II ZR 229/02 , NJW 2003, 3629 (3630 f.); zur Schadensersatzhaftung der Geschäftsführer, wenn unterbliebenen Rückstellungen keine ausreichenden Aktiva gegenüber gestanden haben und auch die Fortführungsprognose negativ ausgefallen wäre, vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 24. November 2006 10 U 50/06 , juris.