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   LG Freiburg, 21.01.2008 - StL 3/07 - StV 11/06, StL 3/07, StV 11/06   

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https://dejure.org/2008,18144
LG Freiburg, 21.01.2008 - StL 3/07 - StV 11/06, StL 3/07, StV 11/06 (https://dejure.org/2008,18144)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21.01.2008 - StL 3/07 - StV 11/06, StL 3/07, StV 11/06 (https://dejure.org/2008,18144)
LG Freiburg, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - StL 3/07 - StV 11/06, StL 3/07, StV 11/06 (https://dejure.org/2008,18144)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufsbezeichnung des Steuerberaters: Zulässigkeit der Führung eines Zusatzes im Geschäftsverkehr

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Zusatzes "Zertifizierter Finanzplaner (FH)" neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" im Geschäftsverkehr; Zulässigkeit eines Hinweises "Tätigkeitsschwerpunkt Finanzplanung" neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater"; Vereinbarkeit der Einschränkungen ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Zusatzes "Zertifizierter Finanzplaner (FH)" neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" im Geschäftsverkehr; Zulässigkeit eines Hinweises "Tätigkeitsschwerpunkt Finanzplanung" neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater"; Vereinbarkeit der Einschränkungen ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Führung des Zusatzes "Zertifizierter Finanzplaner (FH)" neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" im Geschäftsverkehr

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStR 2008, 1403
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus LG Freiburg, 21.01.2008 - StL 3/07
    Dieses Verbot diene allein dem verfassungsrechtlich irrelevanten Konkurrenzschutz und beeinträchtige unverhältnismäßig die Berufsausübungsfreiheit, welche nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 1996, 3067) auch das Werberecht umfasse.
  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 1630/98

    Wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Anwaltswerbung im Hinblick

    Auszug aus LG Freiburg, 21.01.2008 - StL 3/07
    Für die Zulässigkeit einer Werbung in Form der Außendarstellung soll es allein entscheidend sein, ob sie "den Interessen der Adressatenkreise an einer sachangemessenen Information gerecht wird, formal und inhaltlich angemessen gestaltet ist und keinen Irrtum erregt" (vgl. BVerfG MDR 2000, 358).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2009 - StO 1/08

    Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung "zertifizierter Finanzplaner" durch

    Die vorliegend verliehene Bezeichnung "Zert_FP" stellt aber allenfalls eine "Zertifizierung" als Abschluss einer Weiterbildung, wie sie nach den Hochschulgesetzen - so dem vorliegend einschlägigen Hessischen Hochschulgesetz (§ 21) - im Rahmen einer Postgraduiertenfortbildung angeboten werden, aber keine staatlich verliehene Graduierung dar, auch wenn der von dem Steuerberater eigenständig angefügt Zusatz (FH) diesen irreführenden Eindruck zu vermitteln geeignet ist (vgl. auch Wolf DStR 2008, 1403).

    Der Gesetzgeber hat dem mit der Regelung des § 57a StBerG Rechnung getragen, mit dem das bis dahin geltende Werbeverbot (vgl. § 8 StBerG) für Steuerberater gelockert wurde (dazu Nds. OVG NJW-RR 1999, 500), die Regelung des § 43 StBerG aber unberührt blieb (Wolf DStR 2008, 1403).

    Das gesetzgeberische Anliegen, dem hilfesuchenden Steuerpflichtigen wie der Steuerrechtspflege durch eine eindeutige Berufsbezeichnung kundzutun, ob der Betreffende tatsächlich als Steuerberater nach § 3 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt ist, stellt deshalb einen vernünftigen Grund im Allgemeininteresse dar (so auch Wolf DStR 2008, 1403).

    Diesem Interesse wird deshalb ausreichend damit Rechnung getragen, dass es - wie vorgesehen - dem Steuerberater erlaubt ist, die erworbene "Designation" - möglicherweise allerdings ohne den irreführenden Hinweis (FH) - in seiner Geschäftspost, wenn auch nicht in direktem Zusammenhang mit der Berufsbezeichnung, zu führen (im Ergebnis auch Wolf DStR 2008, 1403; vgl. auch FG Rheinland-Pfalz DStRE 2009, 249f.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 K 1569/08

    "Fachberater (DStV)" ist keine Berufsbezeichnung

    Das Gericht sieht keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung (vgl. insoweit auch: BHS, § 43 Rnr. B 544, 546, m.w.N. sowie Urteil des Landgerichts Freiburg vom 21. Januar 2008, DStR 2008, 1403 mit Anmerkung Wolf), zumal BStBK und DStV Einigung dahin erzielt haben, dass das Führen der Bezeichnung berufsrechtlich dann zulässig sein soll, wenn es nicht als Zusatz zur Berufsbezeichnung 'Steuerberater' erfolgt.
  • LG Freiburg, 01.06.2011 - StL 2/11

    Im Geschäftsverkehr ist neben der Berufsbezeichnung "Steuerberater" der Zusatz

    Die Norm des § 43 Abs. 2, 3 StBerG ist geltendes Recht; die Auslegung des Tatbestands war jedenfalls vor der Feststellung der hier gegenständlichen Pflichtverletzung fachgerichtlich konkretisiert (vgl. nur LG Freiburg, Urt. v. 21.01.2008 - StL 3/07 - StV 11/06 m. Anm. Wolf , DStR 2008, 1403; LG Köln, Urt. v. 03.04.2008 - 171 StL 14/06).
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